Whistleblower: Unterschied zwischen den Versionen

334 Bytes entfernt ,  15:11, 17. Apr. 2011
 
(4 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Ein Whistleblower (Hinweisgeber; wörtlich 'Pfeifenbläser' - engl.; vgl. dt.: 'jd. verpfeifen') ist eine Person, die einen Missstand in ihrem beruflichen Umfeld an die Öffentlichkeit bringt. Ein Whistleblower löst den Loyalitätskonflikt zwischen der Treue zu seinem Arbeitgeber einerseits und seinen Pflichten als Staatsbürger andererseits zugunsten der Interessen der Allgemeinheit an der Aufdeckung von unhaltbaren Zuständen. Er schadet damit aber oft seinem Arbeitgeber und dessen wirtschaftlichen oder politischen Interessen - und er erleidet selbst häufig Nachteile (Kündigung, Diskriminierung, Strafverfolgung ...). Gleichwohl äußern 90% der Whistleblower in einer Untersuchung von Don Soeken (USA), dass sie sich wieder so verhalten würden. Nach der Aufdeckung zahlreicher großer Skandale (z.B. Enron) wurde der Schutz für Whistleblower in den USA durch den Sarbanes-Oxley Act (seit 2002) und in Großbritannien durch den Public Interest Disclosure Act (PIDA 1998) spürbar verbessert, während entsprechende Initiativen in Deutschland auffällig viele Jahre in den Schubladen des Justizministeriums liegen und immer noch nicht als reif genug angesehen werden. Deutsche Arbeitsgerichte sehen z.B. einen Kündigungsgrund, wenn ein Whistleblower eine Strafanzeige gegen seinen Arbeitgeber erstattet. Das Bundesarbeitsgericht hält es auch für sanktionswürdig, wenn ein Whistleblower heimliche Gesetzesverstöße seines Arbeitsgebers an die Öffentlichkeit trägt (2 AZR 235/02).
Ein Whistleblower (Hinweisgeber; wörtlich '(Triller-) Pfeifenbläser' - engl.; vgl. dt.: 'jd. verpfeifen') ist eine Person, die einen Missstand in ihrem beruflichen Umfeld an die Öffentlichkeit bringt. Häufig erleidet der Whistleblower dafür allerdings auch Nachteile (z.B. Kündigung, Strafverfahren). Nachdem andererseits zahlreiche Skandale erst mittels Whistleblowing an den Tag gekommen waren, wurde der Schutz für Whistleblower in Großbritannien durch den Public Interest Disclosure Act (PIDA 1998) und in den USA durch den Sarbanes-Oxley Act (2002) spürbar verbessert. In den USA zeichnete das Time Magazine 2002 drei Whistleblower als "Person of the Year" aus. In Deutschland hingegen kommen entsprechende Initiativen nur langsam voran. Deutsche Arbeitsgerichte sehen z.B. einen Kündigungsgrund, wenn ein Whistleblower eine Strafanzeige gegen seinen Arbeitgeber erstattet. Das Bundesarbeitsgericht hält es auch für sanktionswürdig, wenn ein Whistleblower heimliche Gesetzesverstöße seines Arbeitsgebers an die Öffentlichkeit trägt (2 AZR 235/02).




Zu den durch Whistleblowing aufgedeckten Skandalen gehörten die Fälle Enron und Siemens, die Korruptionsaffären EADS und IKEA sowie die Insider-Geschäfte des Gewerkschaftsführers Steinkühler. Darüber hinaus sind zahllose Skandale in der Lebensmittelbranche, im Gesundheitswesen und anderen gesellschaftlichen Bereichen durch Whistleblower ans Tageslicht gekommen. In den USA zeichnete das Time Magazine 2002 drei Whistleblower als "Person of the Year" aus.  
== Definition ==
 
"Whistleblowing is a deliberate non-obligatory act of disclosure, which gets onto public record and is made by a person who has or had privileged access to data or information of an organization, about non-trivial illegality or other wrongdoing whether actual, suspected or anticipated which implicates and is under the control of that organization, to an external entity having potential to rectify the wrongdoing" (Jubb 1999: 78).  




Zeile 146: Zeile 148:


    
    
Im Umgang mit Whistleblowern gibt es Unterschiede zwischen der Herangehensweise der Amerikaner und der Kontinentaleuropäer. Ein erfahrener Anwalt (Michael Tepass) erklärt diese so: "Die Amerikaner wollen mit den Hotlines Missstände aufdecken, die Europäer sehen sie als Anreiz für böswillige Denunzianten." Für deutsche Arbeitgeber ergibt sich daraus oft ein schwieriger Spagat: "Ohne Meldesystem verstoßen sie gegen amerikanisches Recht. Mit Meldesystem verstoßen sie gegen deutsche Datenschutzregeln" (Amann 2008).
Im Umgang mit Whistleblowern gibt es Unterschiede zwischen der Herangehensweise der Amerikaner und der Kontinentaleuropäer. Ein erfahrener Anwalt (Michael Tepass) erklärt diese so: "Die Amerikaner wollen mit den Hotlines Missstände aufdecken, die Europäer sehen sie als Anreiz für böswillige Denunzianten." Für deutsche Arbeitgeber ergibt sich daraus oft ein schwieriger Spagat: "Ohne Meldesystem verstoßen sie gegen amerikanisches Recht. Mit Meldesystem verstoßen sie gegen deutsche Datenschutzregeln" (Amann 2008).


Zeile 189: Zeile 187:
* Hob: Geldstrafe für Pflege-Chef. Streit im Uniklinikum vor dem Amtsgericht. In: Rhein-Neckar-Zeitung (RNZ), Heidelberg, Mittwoch/Donnerstag, 16./17. Mai 2007, S. 3 (Verfahren wegen versuchter Nötigung, unterlassener Aufklärung eines Medikamentendiebstahlverdachts. 1.instanzl.Urteil)
* Hob: Geldstrafe für Pflege-Chef. Streit im Uniklinikum vor dem Amtsgericht. In: Rhein-Neckar-Zeitung (RNZ), Heidelberg, Mittwoch/Donnerstag, 16./17. Mai 2007, S. 3 (Verfahren wegen versuchter Nötigung, unterlassener Aufklärung eines Medikamentendiebstahlverdachts. 1.instanzl.Urteil)
* Tom Devine: The Whistleblower's Survival Guide: Courage Without Martyrdom, Government Accountability Project, Selbstverlag (PDF Teil1, 2, 3, 4), Washington DC 1997
* Tom Devine: The Whistleblower's Survival Guide: Courage Without Martyrdom, Government Accountability Project, Selbstverlag (PDF Teil1, 2, 3, 4), Washington DC 1997
* Jubb, Peter B. (1999) Whistleblowing: A Restrictive Definition and Interpretation, in: Journal of Business Ethics 21: 77-94.
* Klaus M. Leisinger: Whistleblowing und Corporate Reputation Management, München 2003, ISBN 3-87988-731-4
* Klaus M. Leisinger: Whistleblowing und Corporate Reputation Management, München 2003, ISBN 3-87988-731-4
* Michael Müller: Whistleblowing - ein Kündigungsgrund? Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (C.H. Beck-Verlag) 2002, S. 424 - 437
* Michael Müller: Whistleblowing - ein Kündigungsgrund? Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (C.H. Beck-Verlag) 2002, S. 424 - 437
Zeile 202: Zeile 201:
* Vickers, Lucy: Freedom of Speech and Employment, Oxford 2002
* Vickers, Lucy: Freedom of Speech and Employment, Oxford 2002


 
Eine umfangreiche Literaturliste findet sich auch im [http://www.whistleblower-netzwerk.de/ Whistleblower-Netzwerk].
Eine umfangreiche Literaturliste findet sich auch beim Whistleblower-Netzwerk.


== Film ==
== Film ==


* Der aufrechte Gang und sein Preis. Frankreich, Dokumentation, 2007, 53 Min., Regie: Jean Robert Viallet, Mathieu Verboud, Produktion: arte.
* Der aufrechte Gang und sein Preis. Frankreich, Dokumentation, 2007, 53 Min., Regie: Jean Robert Viallet, Mathieu Verboud, Produktion: arte.
== Links ==
http://www.whistleblower-netzwerk.de/
31.738

Bearbeitungen