Whistleblower: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Whistleblower (Hinweisgeber; wörtlich 'Pfeifenbläser' - engl.; vgl. dt.: 'jd. verpfeifen') ist eine Person, die einen Missstand in ihrem beruflichen Umfeld an die Öffentlichkeit bringt. Ein Whistleblower nützt damit oft der Allgemeinheit, schadet aber oft seinem Arbeitgeber und erleidet dadurch nicht selten auch persönlich Nachteile (Kündigung durch Arbeitgeber o.ä.).  
Ein Whistleblower (Hinweisgeber; wörtlich '(Triller-) Pfeifenbläser' - engl.; vgl. dt.: 'jd. verpfeifen') ist eine Person, die einen Missstand in ihrem beruflichen Umfeld an die Öffentlichkeit bringt. Häufig erleidet der Whistleblower dafür allerdings auch Nachteile (z.B. Kündigung, Strafverfahren). Nachdem andererseits zahlreiche Skandale erst mittels Whistleblowing an den Tag gekommen waren, wurde der Schutz für Whistleblower in Großbritannien durch den Public Interest Disclosure Act (PIDA 1998) und in den USA durch den Sarbanes-Oxley Act (2002) spürbar verbessert. In den USA zeichnete das Time Magazine 2002 drei Whistleblower als "Person of the Year" aus. In Deutschland hingegen kommen entsprechende Initiativen nur langsam voran. Deutsche Arbeitsgerichte sehen z.B. einen Kündigungsgrund, wenn ein Whistleblower eine Strafanzeige gegen seinen Arbeitgeber erstattet. Das Bundesarbeitsgericht hält es auch für sanktionswürdig, wenn ein Whistleblower heimliche Gesetzesverstöße seines Arbeitsgebers an die Öffentlichkeit trägt (2 AZR 235/02).


Zu den durch Whistleblowing aufgedeckten Skandalen gehörten die Fälle Enron und Siemens, die Korruptionsaffären EADS und IKEA sowie die Insider-Geschäfte des Gewerkschaftsführers Steinkühler. Darüber hinaus sind zahllose Skandale in der Lebensmittelbranche, im Gesundheitswesen und anderen gesellschaftlichen Bereichen durch Whistleblower ans Tageslicht gekommen.


Während Whistleblower in Großbritannien durch den Public Interest Disclosure Act (Whistleblower Protection Act) vor Sanktionen ihrer Arbeitgeber geschützt sind, werten deutsche Arbeitsgerichte Strafanzeigen gegen den Arbeitgeber generell als Kündigungsgrund. Das Grundgesetz schützt auch das Interesse des Arbeitgebers an der Verheimlichung von Gesetzesverstößen. Das Bundesarbeitsgericht forderte den Schutz vor Denunzianten, Nörglern und Personen, die sich nicht intensiv genug darum bemühten, vermeintliche Missstände intern zu klären (2 AZR 235/02).
== Definition ==


In den USA werden Whistleblower seit 2002 durch den Sarbanes-Oxley Act (SOX) vor Kündigungen und anderen Benachteiligungen geschützt.
"Whistleblowing is a deliberate non-obligatory act of disclosure, which gets onto public record and is made by a person who has or had privileged access to data or information of an organization, about non-trivial illegality or other wrongdoing whether actual, suspected or anticipated which implicates and is under the control of that organization, to an external entity having potential to rectify the wrongdoing" (Jubb 1999: 78).  




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*Risiko. Der Hinweisgeber geht ein berufliches oder anderes hohes persönliches Risiko ein.
*Risiko. Der Hinweisgeber geht ein berufliches oder anderes hohes persönliches Risiko ein.


Trotz der Repressionen, die Whistleblower unter Umständen erleiden, würden sich - laut einer US-Studie (Dr. Don Soeken) - 90% der Whistleblower in der gleichen Situation noch einmal genauso verhalten. 2002 wurden drei Whistleblowers vom Time Magazine als Person of the Year ausgezeichnet.
Das Landeskriminalamt Niedersachsen hat für anonyme Hinweise auf Korruption eigens ein Whistleblowingsystem in Betrieb genommen. Das BKMS System wird mit unterschiedlichen Schwerpunkten auch von speziellen Ermittlungseinheiten in Unternehmen, Behörden und Regierungen angewendet.
* 1 Prominente Whistleblower
* 2 Literatur
* 3 Film
* 4 Siehe auch
* 5 Weblinks


== Prominente Whistleblower ==  
== Prominente Whistleblower ==  
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== Whistleblowing in den USA: der Sarbanes-Oxley-Act ==
== Whistleblowing in den USA: der Sarbanes-Oxley-Act (SOX) ==


Der SOX verpflichtet US-Aktiengesellschaften und ihre Unternehmenseinheiten in der EU sowie Nicht-US-Unternehmen, die an einer US-Börse notiert sind, Verfahren zur Entgegennahme, Speicherung und Bearbeitung von (vertraulichen, anonymen) Beschwerden in Bezug auf die Rechnungslegung, interne Rechnungslegungskontrollen und Wirtschaftsprüfungsfragen einzuführen. Abschnitt 806 des SOX verpflichtet zur Gewährleistung des Schutzes von Beschäftigten börsennotierter Unternehmen vor Vergeltungsmaßnahmen.
Der SOX verpflichtet US-Aktiengesellschaften und ihre Unternehmenseinheiten in der EU sowie Nicht-US-Unternehmen, die an einer US-Börse notiert sind, Verfahren zur Entgegennahme, Speicherung und Bearbeitung von (vertraulichen, anonymen) Beschwerden in Bezug auf die Rechnungslegung, interne Rechnungslegungskontrollen und Wirtschaftsprüfungsfragen einzuführen. Abschnitt 806 des SOX verpflichtet zur Gewährleistung des Schutzes von Beschäftigten börsennotierter Unternehmen vor Vergeltungsmaßnahmen.
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==Whistleblowing in Großbritannien==
==Whistleblowing in Großbritannien==


===Die europäischen Rahmenbedingungen===
War das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer lange Zeit eines der Unterordnung, so änderte sich das Arbeitnehmerbild im Laufe des 20. Jahrhunderts erheblich. Das Recht des Arbeitnehmers auf freie Meinungsäußerung endet nicht mehr unbedingt an den Werkstoren (vgl. Hepple: 1999, 205 ff.; Simitis: 1975, 132 ff.). Diese Veränderung betrifft auch das Spannungsverhältnis zwischen der Freiheit der Meinungsäußerung einerseits und der vertraglichen Pflicht zur Verschwiegenheit andererseits. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und seine Rechtsprechung zur freien Meinungsäußerung (Art. 10 Abs. 1 EMRK) betont in diesem Zusammenhang die doppelte Dimension der Meinungsfreiheit als unabdingbares Element der menschlichen Persönlichkeitsentfaltung einerseits und als grundlegendes Funktionselement eines freiheitlich demokratischen Staates andererseits (EGMR v. 07.12.1976, EuGRZ 1977, S. 38 ff. - Handyside gegen das Vereinigte Königreich).
 
 
Innerhalb Europas fand im Zeitalter des Subordinationverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber das bürgerliche Freiheitsrecht der freien Meinungsäußerung an dem Fabriktor seine Begrenzung. (Hepple: 1999, 205 ff.)
Allerdings stellte man fest, dass aufgrund der Veränderung kultureller Rahmenbedingungen die auf bloße Autorität gegründeten Beziehungen im gesamten sozialen Leben zunehmend an Bedeutung verloren, was auch zu einem strukturellen Wandel des Arbeitnehmerbildes in der europäischen Rechtsordnung führte. (Simitis: 1975, 132 ff..)
Insofern generierte auch das arbeitsrechtliche Phänomen des Whistleblowing zu einem juristischen Loyalitätsdilemma von gesamteuropäischer Bedeutung.
 
Um jenes Spannungsverhältnis zwischen der Freiheit der Meinungsäußerung und einer aus einem Arbeitsverhältnis erwachsenen, vertraglichen Verschwiegenheitsverpflichtung auf nationaler Ebene auflösen zu können, bedarf es zuvor, den gesamteuropäischen Rechtsrahmen nachzuzeichnen, der in der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (nachfolgend EMRK) verankert ist.
 
Diese Konvention wurde vor dem Hintergrund der Gräueltaten und Menschenrechtsverletzungen im Zeichen des Faschismus im Zweiten Weltkrieg in Rom am 04. November 1950 abgeschlossen und kodifiziert.
 
Innerhalb dieser Vereinbarung kommt dem Recht zur freien Meinungsäußerung, das in Art. 10 Abs. 1 EMRK niedergelegt ist, eine besondere Bedeutung zu.
 
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) betont in diesem Zusammenhang in seiner Entscheidung auch die doppelte Dimension der Meinungsfreiheit, die sich zum einen als unabdingbares Element der menschlichen Persönlichkeitsentfaltung ausprägt, als auch zum anderen ein grundlegendes Funktionselement eines freiheitlich demokratischen Staates darstellt. (EGMR v. 07.12.1976, EuGRZ 1977, S. 38 ff. - Handyside gegen das Vereinigte Königreich)
   
   
Damit beinhaltet dieses Grundrecht auch eine offenkundige Relevanz für das Verständnis des Whistleblowing-Gesetzes (PIDA 1998) in Großbritannien.   
Damit beinhaltet dieses Grundrecht auch eine offenkundige Relevanz für das Verständnis des Whistleblowing-Gesetzes (Public Disclosure Act 1998 (PIDA 1998)) in Großbritannien.   


Aus einer verfassungsjuristischen Perspektive heraus steht hier der  Schutzbereich der Meinungsfreiheit aus Art 10 EMRK in einer Idealkonkurrenz zu dem Art. 8 EMRK, dessen Schutzbereich wiederum für sich u. a. das Recht einer Person auf Schutz ihres Privatlebens und damit auch das Recht auf Aufrechterhaltung der Vertraulichkeit von Informationen  reklamiert. (Toulson: 1996, Chapter 9)
Aus einer verfassungsjuristischen Perspektive heraus steht hier der  Schutzbereich der Meinungsfreiheit aus Art 10 EMRK in einer Idealkonkurrenz zu dem Art. 8 EMRK, dessen Schutzbereich wiederum für sich u. a. das Recht einer Person auf Schutz ihres Privatlebens und damit auch das Recht auf Aufrechterhaltung der Vertraulichkeit von Informationen  reklamiert. (Toulson: 1996, Chapter 9)
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* Welche Art von Arbeitsverhältnis besteht?
* Welche Art von Arbeitsverhältnis besteht?
* Wurde eine Sanktion durch den Staat verfügt?
* Wurde eine Sanktion durch den Staat verfügt?
              (Aufzählung nach Bowers: 1999, Rn. 13 - 14)
(Aufzählung nach Bowers: 1999, Rn. 13 - 14)
 


Die Rechtsgeltung des europäischen Rechtsrahmens ist divergent und orientiert sich an der jeweils länderspezifischen Ratifizierung.
Die Rechtsgeltung des europäischen Rechtsrahmens ist divergent und orientiert sich an der jeweils länderspezifischen Ratifizierung.
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Im Umgang mit Whistleblowern gibt es Unterschiede zwischen der Herangehensweise der Amerikaner und der Kontinentaleuropäer. Ein erfahrener Anwalt (Michael Tepass) erklärt diese so: "Die Amerikaner wollen mit den Hotlines Missstände aufdecken, die Europäer sehen sie als Anreiz für böswillige Denunzianten." Für deutsche Arbeitgeber ergibt sich daraus oft ein schwieriger Spagat: "Ohne Meldesystem verstoßen sie gegen amerikanisches Recht. Mit Meldesystem verstoßen sie gegen deutsche Datenschutzregeln" (Amann 2008).
== Whistleblower-Hinweissysteme (Hotlines u.a.) ==
*In Niedersachsen wurde vom LKA für anonyme Hinweise auf Korruption ein Whistleblowingsystem in Betrieb genommen. Das BKMS System wird mit unterschiedlichen Schwerpunkten auch von speziellen Ermittlungseinheiten in Unternehmen, Behörden und Regierungen verwendet.
== Rechtliche Aspekte ==
Unternehmen, die in den USA börsennotiert sind, sind seit 2002 verpflichtet, Systeme zu schaffen, über welche Mitarbeiter Rechtsverstöße melden können. Viele Unternehmen haben dafür Telefonleitungen eingerichet (whistleblower hotlines; integrity hotlines) und verpflichten ihre Mitarbeiter per Rundschreiben zur Meldung von Unregelmäßigkeiten - bis hin zu Liebschafen zwischen Kollegen.
Die EU-Datenschützer gaben 2006 eine Stellungnahme dazu ab, wie Whistleblowing-Hotlines zu behandeln seien. Das unverbindliche Papier wird in Europa gerne benutzt, um die amerikanischen Bestimmungen für den europäischen Rechtsraum zu interpretieren.


"Bei jedem Anruf über den heißen Draht gibt der Whistleblower personenbezogene Daten weiter - seine eigenen und die der Übeltäter. Ohne deren Zustimmung dürfen diese Daten aber grundsätzlich weder erhoben noch gespeichert werden - vor allem nicht in die Vereinigten Staaten. Viele Unternehmen entscheiden sich daher gegen Telefonleitungen und für externe Ombudsleute. Volkswagen, O2, BASF oder Vattenfall setzen Anwälte als Vertrauensleute ein" (Amann 2008).


Im Mai 2008 wurden Pläne bekannt, § 612a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) um einen Passus zu erweitern, der es leichter machen soll, Lebensmittelskandale künftig schneller aufzudecken. Arbeitnehmer, die den Behörden unlautere Machenschaften melden, sollen besseren Rechtsschutz erhalten. Anfang 2009 schätzten Beobachter die Chancen als sehr gering ein, dass dieser Entwurf zum Gesetz würde.


== Literatur ==
== Literatur ==
 
*Amann, Melanie (2008) Wer redet, verliert. 'Whistleblower' heißen Mitarbeiter, die Missstände im Büro anprangern. Rechtlich ist das heikel. Anonyme Hotlines sollen die Lösung sein. FAZ 19./20. 01. 2008: C 2.
* Antje Bultmann (Hrsg.): Auf der Abschußliste - Wie kritische Wissenschaftler mundtot gemacht werden sollen. Knaur-Verlag, München 1997, ISBN 3-426-77265-5
* Antje Bultmann (Hrsg.): Auf der Abschußliste - Wie kritische Wissenschaftler mundtot gemacht werden sollen. Knaur-Verlag, München 1997, ISBN 3-426-77265-5
* Bowers, John/Lewis, Jeremy/Mitchel, Jack: Whistleblowing - The New Law, London 1999
* Bowers, John/Lewis, Jeremy/Mitchel, Jack: Whistleblowing - The New Law, London 1999
* Cripps, Yvonne: The Public Interest Disclosure Act 1998, in: Essays of Honour of Sir David Williams, Oxford 2000  
* Cripps, Yvonne: The Public Interest Disclosure Act 1998, in: Essays of Honour of Sir David Williams, Oxford 2000  
*Das Verpfeifen wird leichter gemacht. Wenn Arbeitnehmer ihren Chef bei den Behörden anzeigen, riskieren sie eine Kündigung. Minister Horst Seehofer will nun die Aufdeckung von Rechtsbrüchern erleichtern. FAZ 21.05.08: 13.
* Dehn, Guy: Commentary on the PIDA, in: current Law Statutes Annotated, London 1999
* Dehn, Guy: Commentary on the PIDA, in: current Law Statutes Annotated, London 1999
* Dieter Deiseroth: Berufsethische Verantwortung in der Forschung, Möglichkeiten und Grenzen des Rechts, Münster, LIT-Verlag, 1997, ISBN 3-8258-3160-4
* Dieter Deiseroth: Berufsethische Verantwortung in der Forschung, Möglichkeiten und Grenzen des Rechts, Münster, LIT-Verlag, 1997, ISBN 3-8258-3160-4
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* Deiseroth / Falter: Whistleblower in Gentechnik und Rüstungsforschung. Whistleblower-Preis 2005 an Theodore A. Postol und Arpad Pusztai. Berliner Wissenschaftsverlag, Berlin, 2006, ISBN 978-3-8305-1262-2
* Deiseroth / Falter: Whistleblower in Gentechnik und Rüstungsforschung. Whistleblower-Preis 2005 an Theodore A. Postol und Arpad Pusztai. Berliner Wissenschaftsverlag, Berlin, 2006, ISBN 978-3-8305-1262-2
* Deiseroth / Falter: Whistleblower in Altenpflege und Infektionsforschung. Whistleblower-Preis 2007 an Brigitte Heinisch und Dr. Liv Bode. Berliner Wissenschaftsverlag, Berlin, 2007, ISBN 978-3-8305-1455-8
* Deiseroth / Falter: Whistleblower in Altenpflege und Infektionsforschung. Whistleblower-Preis 2007 an Brigitte Heinisch und Dr. Liv Bode. Berliner Wissenschaftsverlag, Berlin, 2007, ISBN 978-3-8305-1455-8
*Deiseroth, Dieter & Derleder, Peter (2008) Whistleblower und Denunziatoren. Zeitschrift für Rechtspolitik. 41. jg., Heft 8.
* Dijk, Pieter van/Hoof, Fried van/Rijn, Arjen van/Zwaak, Leo (Hrsg.): Theory and Practise of the European Convention on Human Rights, 4. Auflage, Antwerpen/Oxford 2006,
* Dijk, Pieter van/Hoof, Fried van/Rijn, Arjen van/Zwaak, Leo (Hrsg.): Theory and Practise of the European Convention on Human Rights, 4. Auflage, Antwerpen/Oxford 2006,
* Dicey, Albert Venn: Introduction to the Study of the Law of the Constitution, 10. Auflage, London 1959
* Dicey, Albert Venn: Introduction to the Study of the Law of the Constitution, 10. Auflage, London 1959
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* Hob: Geldstrafe für Pflege-Chef. Streit im Uniklinikum vor dem Amtsgericht. In: Rhein-Neckar-Zeitung (RNZ), Heidelberg, Mittwoch/Donnerstag, 16./17. Mai 2007, S. 3 (Verfahren wegen versuchter Nötigung, unterlassener Aufklärung eines Medikamentendiebstahlverdachts. 1.instanzl.Urteil)
* Hob: Geldstrafe für Pflege-Chef. Streit im Uniklinikum vor dem Amtsgericht. In: Rhein-Neckar-Zeitung (RNZ), Heidelberg, Mittwoch/Donnerstag, 16./17. Mai 2007, S. 3 (Verfahren wegen versuchter Nötigung, unterlassener Aufklärung eines Medikamentendiebstahlverdachts. 1.instanzl.Urteil)
* Tom Devine: The Whistleblower's Survival Guide: Courage Without Martyrdom, Government Accountability Project, Selbstverlag (PDF Teil1, 2, 3, 4), Washington DC 1997
* Tom Devine: The Whistleblower's Survival Guide: Courage Without Martyrdom, Government Accountability Project, Selbstverlag (PDF Teil1, 2, 3, 4), Washington DC 1997
* Jubb, Peter B. (1999) Whistleblowing: A Restrictive Definition and Interpretation, in: Journal of Business Ethics 21: 77-94.
* Klaus M. Leisinger: Whistleblowing und Corporate Reputation Management, München 2003, ISBN 3-87988-731-4
* Klaus M. Leisinger: Whistleblowing und Corporate Reputation Management, München 2003, ISBN 3-87988-731-4
* Michael Müller: Whistleblowing - ein Kündigungsgrund? Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (C.H. Beck-Verlag) 2002, S. 424 - 437
* Michael Müller: Whistleblowing - ein Kündigungsgrund? Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (C.H. Beck-Verlag) 2002, S. 424 - 437
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* Rengelin, Hans-Werner/Szczekella, Peter: Grundrechte in der Europäischen Union. Charta der Grundrechte und allgemeine Rechtsgrundsätze Köln/Berlin/München 2004
* Rengelin, Hans-Werner/Szczekella, Peter: Grundrechte in der Europäischen Union. Charta der Grundrechte und allgemeine Rechtsgrundsätze Köln/Berlin/München 2004
* Simitis, Spiros: Zum Strukturwandel des Familienrechts, in: Simitis, Spiros/Zenz, Gisela (Hrsg.), Seminar: Familie und Familienrecht, Frankfurt/Main 1975, Band 1
* Simitis, Spiros: Zum Strukturwandel des Familienrechts, in: Simitis, Spiros/Zenz, Gisela (Hrsg.), Seminar: Familie und Familienrecht, Frankfurt/Main 1975, Band 1
*Schulz, Corinna Nadine (2008) Whistleblowing in der Wissenschaft. Rechtliche Aspekte im Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten. Baden-Baden: Nomos.
* Toulson, Roger/Phipps, Charles: Confidentiality, London 1996
* Toulson, Roger/Phipps, Charles: Confidentiality, London 1996
*Vec, Milos (2009) Wer den Plagiator verpfeift, muss mit Undank rechnen. FAZ 25.02.09: N 5.
* Vickers, Lucy: Freedom of Speech and Employment, Oxford 2002
* Vickers, Lucy: Freedom of Speech and Employment, Oxford 2002


Eine umfangreiche Literaturliste findet sich auch im [http://www.whistleblower-netzwerk.de/ Whistleblower-Netzwerk].


Eine umfangreiche Literaturliste findet sich auch beim Whistleblower-Netzwerk.
== Film ==
 
Film
 
* Der aufrechte Gang und sein Preis. Frankreich, Dokumentation, 2007, 53 Min., Regie: Jean Robert Viallet, Mathieu Verboud, Produktion: arte, Als Whistleblower (whistle, engl.: die Trillerpfeife; to blow: blasen, pfeifen; deutsch also: "Verpfeifer"?) werden im englischen Sprachraum Personen bezeichnet, die (meist in ihrem beruflichen Umfeld) auf Missstände oder Rechtsverstöße hinweisen. Im Gegensatz zum Begriff des Denunziaten, dessen Informationsweitergabe mit niederen Motiven assoziiert wird, handeln Whistleblower oft aus altruistischen Beweggründen (um die Öffentlichkeit auf Korruptionsfälle, Betrügereien, Steuerhinterziehung oder auf Missstände in der Produktion oder Distribution von Waren wie z.B. Gammelfleischskandale hinzuweisen).
 
Im Umgang mit Whistleblowern gibt es Unterschiede zwischen der Herangehensweise der Amerikaner und der Kontinentaleuropäer. Ein erfahrener Anwalt (Michael Tepass) erklärt diese so: "Die Amerikaner wollen mit den Hotlines Missstände aufdecken, die Europäer sehen sie als Anreiz für böswillige Denunzianten." Für deutsche Arbeitgeber ergibt sich daraus oft ein schwieriger Spagat: "Ohne Meldesystem verstoßen sie gegen amerikanisches Recht. Mit Meldesystem verstoßen sie gegen deutsche Datenschutzregeln" (Amann 2008).
 
 
 
== Rechtliche Aspekte ==
 
Unternehmen, die in den USA börsennotiert sind, sind seit 2002 verpflichtet, Systeme zu schaffen, über welche Mitarbeiter Rechtsverstöße melden können. Viele Unternehmen haben dafür Telefonleitungen eingerichet (whistleblower hotlines; integrity hotlines) und verpflichten ihre Mitarbeiter per Rundschreiben zur Meldung von Unregelmäßigkeiten - bis hin zu Liebschafen zwischen Kollegen.
 
Die EU-Datenschützer gaben 2006 eine Stellungnahme dazu ab, wie Whistleblowing-Hotlines zu behandeln seien. Das unverbindliche Papier wird in Europa gerne benutzt, um die amerikanischen Bestimmungen für den europäischen Rechtsraum zu interpretieren.
 
"Bei jedem Anruf über den heißen Draht gibt der Whistleblower personenbezogene Daten weiter - seine eigenen und die der Übeltäter. Ohne deren Zustimmung dürfen diese Daten aber grundsätzlich weder erhoben noch gespeichert werden - vor allem nicht in die Vereinigten Staaten. Viele Unternehmen entscheiden sich daher gegen Telefonleitungen und für externe Ombudsleute. Volkswagen, O2, BASF oder Vattenfall setzen Anwälte als Vertrauensleute ein" (Amann 2008).
 
 
Im Mai 2008 wurden Pläne bekannt, § 612a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) um einen Passus zu erweitern, der es leichter machen soll, Lebensmittelskandale künftig schneller aufzudecken. Arbeitnehmer, die den Behörden unlautere Machenschaften melden, sollen besseren Rechtsschutz erhalten. Anfang 2009 schätzten Beobachter die Chancen als sehr gering ein, dass dieser Entwurf zum Gesetz würde.
 
== Literatur ==
 
*Amann, Melanie (2008) Wer redet, verliert. 'Whistleblower' heißen Mitarbeiter, die Missstände im Büro anprangern. Rechtlich ist das heikel. Anonyme Hotlines sollen die Lösung sein. FAZ 19./20. 01. 2008: C 2.
*Das Verpfeifen wird leichter gemacht. Wenn Arbeitnehmer ihren Chef bei den Behörden anzeigen, riskieren sie eine Kündigung. Minister Horst Seehofer will nun die Aufdeckung von Rechtsbrüchern erleichtern. FAZ 21.05.08: 13.
*Deiseroth, Dieter & Derleder, Peter (2008) Whistleblower und Denunziatoren. Zeitschrift für Rechtspolitik. 41. jg., Heft 8.
*Schulz, Corinna Nadine (2008) Whistleblowing in der Wissenschaft. Rechtliche Aspekte im Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten. Baden-Baden: Nomos.
*Vec, Milos (2009) Wer den Plagiator verpfeift, muss mit Undank rechnen. FAZ 25.02.09: N 5.
 
== Links ==  


http://www.whistleblower-netzwerk.de/
* Der aufrechte Gang und sein Preis. Frankreich, Dokumentation, 2007, 53 Min., Regie: Jean Robert Viallet, Mathieu Verboud, Produktion: arte.
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