Whistleblower: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Whistleblower (Hinweisgeber; wörtlich 'Pfeifenbläser' - engl.; vgl. dt.: 'jd. verpfeifen') ist eine Person, die sich aufgrund von Insider-Kenntnissen über einen (rechtswidrigen) Missstand in seiner Firma, seiner Behörde o.ä. an die Öffentlichkeit wendet, um diesen Missstand abzustellen. Ein Whistleblower will also dem Gemeinwohl dienen, obwohl der aufgrund seiner arbeitsrechtlichen Situation in erster Linie dem Partikularinteresse seiner Behörde, seines Unternehmens o.ä. verpflichtet ist.  
Ein Whistleblower (Hinweisgeber; wörtlich '(Triller-) Pfeifenbläser' - engl.; vgl. dt.: 'jd. verpfeifen') ist eine Person, die einen Missstand in ihrem beruflichen Umfeld an die Öffentlichkeit bringt. Häufig erleidet der Whistleblower dafür allerdings auch Nachteile (z.B. Kündigung, Strafverfahren). Nachdem andererseits zahlreiche Skandale erst mittels Whistleblowing an den Tag gekommen waren, wurde der Schutz für Whistleblower in Großbritannien durch den Public Interest Disclosure Act (PIDA 1998) und in den USA durch den Sarbanes-Oxley Act (2002) spürbar verbessert. In den USA zeichnete das Time Magazine 2002 drei Whistleblower als "Person of the Year" aus. In Deutschland hingegen kommen entsprechende Initiativen nur langsam voran. Deutsche Arbeitsgerichte sehen z.B. einen Kündigungsgrund, wenn ein Whistleblower eine Strafanzeige gegen seinen Arbeitgeber erstattet. Das Bundesarbeitsgericht hält es auch für sanktionswürdig, wenn ein Whistleblower heimliche Gesetzesverstöße seines Arbeitsgebers an die Öffentlichkeit trägt (2 AZR 235/02).
Viele Skandale in der Lebensmittelbranche, im sog. Gesundheitswesen und in vielen anderen Bereichen sind durch Whistleblower an die Öffentlichkeit gekommen. Wichtig ist die Schaffung von Anreizstrukturen für die Arbeitgeber, um Whistleblowing zu ermöglichen und zu fördern.  




== Definition ==
== Definition ==


Es gibt vier Kriterien für Whistleblowing:
"Whistleblowing is a deliberate non-obligatory act of disclosure, which gets onto public record and is made by a person who has or had privileged access to data or information of an organization, about non-trivial illegality or other wrongdoing whether actual, suspected or anticipated which implicates and is under the control of that organization, to an external entity having potential to rectify the wrongdoing" (Jubb 1999: 78).  
1. Brisante Enthüllung: Ein Whistleblower enthüllt nicht tolerierbare Gefahren, Risiken und Fehlentwicklungen, Korruption, Verstöße gegen internationale Abkommen, die das friedliche Zusammenleben der Gesellschaft oder die Umwelt bedrohen.
2. Selbstlose Motive: Er handelt nicht aus Eigennutz, sondern aus Sorge um das Wohlergehen der Mitmenschen und den Erhalt der Umwelt.
zielender Denunziation. Häufig ist es für Außenstehende nicht leicht, sich ein Bild von der Situation zu machen. Das eröffnet einen erheblichen Definitions-Spielraum, der nicht selten von den vom Whistleblowing Betroffenen genutzt wird, um sich durch Stigmatisierung des Whistleblowers gegen die Vorwürfe zu wehren. Besonders in totalitären Regimen (etwa der früheren Sowjetunion) wurden/werden Whistleblower auch als psychisch krank etikettiert und zwangsweise in der Psychiatrie untergebracht.  


Der angloamerikanische Rechtsbegriff findet bislang keine exakte Entsprechung im Deutschen - gleichwohl reflektierten etwa Wissenschafts- und Verwaltungsethik das Phänomen „Whistleblowing“ zunehmend. In Großbritannien und USA schützt das Gesetz Whistleblower bereits zunehmend (Whistleblower Protection Act). Hier wurden bereits große Prozesse gewonnen. Außerdem verabschiedete der US-Kongress 2002 im Anschluss an mehrere Finanzskandale den Sarbanes-Oxley Act (SOX).


Nach dem SOX müssen US-Aktiengesellschaften und ihre Unternehmenseinheiten in der EU sowie Nicht-US-Unternehmen, die an einer US-Börse notiert sind, im Rahmen ihres Prüfungsausschusses Verfahren zur Entgegennahme, Speicherung und Bearbeitung von Beschwerden einführen, die der Emittent in Bezug auf die Rechnungslegung, interne Rechnungslegungskontrollen und Wirtschaftsprüfungsfragen erhält; und zur vertraulichen, anonymen Einreichung von Beschwerden durch Angestellte des Emittenten in Bezug auf fragliche Rechnungslegungs- oder Wirtschaftsprüfungsangelegenheiten. Darüber hinaus enthält Abschnitt 806 des SOX Vorschriften zur Gewährleistung des Schutzes von Beschäftigten börsennotierter Unternehmen, die Beweise für Betrug vorlegen, vor Vergeltungsmaßnahmen, die wegen der Nutzung des Meldeverfahrens gegen sie ergriffen werden könnten.
== Schutzwürdigkeit ==


Trotz der Repressionen, die Whistleblower unter Umständen erleiden, würden sich - laut einer US-Studie (Dr. Don Soeken) - 90% der Whistleblower in der gleichen Situation noch einmal genauso verhalten. 2002 wurden drei Whistleblowers vom Time Magazine als Person of the Year ausgezeichnet.
Rechtlichen Schutz verdient ein Whistleblower nach verbreiteter Auffassung jedenfalls dann, wenn vier Kriterien erfüllt sind:


Das Landeskriminalamt Niedersachsen hat für anonyme Hinweise auf Korruption eigens ein Whistleblowingsystem in Betrieb genommen. Das BKMS System wird mit unterschiedlichen Schwerpunkten auch von speziellen Ermittlungseinheiten in Unternehmen, Behörden und Regierungen angewendet.
*Brisanz. Es muss sich um erhebliche Risiken für die Allgemeinheit, bzw. um gravierende Verstöße handeln
* 1 Prominente Whistleblower
*Selbstlosigkeit. Der Schritt an die Öffentlichkeit darf nicht aus eigennützigen Motiven erfolgen.
* 2 Literatur
*Alarm. Der Misstand wird an die Öffentlichkeit gebracht, wenn der Hinweis durch den Arbeitgeber nicht abgestellt wird.  
* 3 Film
*Risiko. Der Hinweisgeber geht ein berufliches oder anderes hohes persönliches Risiko ein.
* 4 Siehe auch
 
* 5 Weblinks
 
== Prominente Whistleblower ==
 
*Margrit Herbst, eine Tierärztin, machte Mitte der 1990er Jahre den Umgang mit BSE-Verdachtsfällen auf dem Rinderschlachthof in Bad Bramstedt publik. Ihr Arbeitgeber, das Fleischhygieneamt, kündigt ihr fristlos, da sie zur Verschwiegenheit verpflichtet worden war, nachdem sie unerklärliche hochgradige Bewegungsstörungen, erhöhte Nervosität und Aggressivität der Tiere ihren Vorgesetzten gemeldet hatte, die aber trotzdem das Fleisch für den Handel freigaben. Das Arbeitsgericht hielt die Kündigung für rechtens, da sich Frau Herbst nicht hinreichend um innerdienstliche Bereinigung der Probleme bemüht hätte.
 
*Hans-Joachim Selenz


Prominente Whistleblower
* Meier 19 war ein Polizist der Stadtpolizei Zürich, der eine Polizei- und Justizaffäre an die Öffentlichkeit brachte und danach verfolgt wurde. Über seinen Fall gibt es auch ein Buch und einen Film.
* Meier 19 war ein Polizist der Stadtpolizei Zürich, der eine Polizei- und Justizaffäre an die Öffentlichkeit brachte und danach verfolgt wurde. Über seinen Fall gibt es auch ein Buch und einen Film.


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==Whistleblowing in Großbritannien==
== Whistleblowing in den USA: der Sarbanes-Oxley-Act (SOX) ==


===Die europäischen Rahmenbedingungen===
Der SOX verpflichtet US-Aktiengesellschaften und ihre Unternehmenseinheiten in der EU sowie Nicht-US-Unternehmen, die an einer US-Börse notiert sind, Verfahren zur Entgegennahme, Speicherung und Bearbeitung von (vertraulichen, anonymen) Beschwerden in Bezug auf die Rechnungslegung, interne Rechnungslegungskontrollen und Wirtschaftsprüfungsfragen einzuführen. Abschnitt 806 des SOX verpflichtet zur Gewährleistung des Schutzes von Beschäftigten börsennotierter Unternehmen vor Vergeltungsmaßnahmen.




Innerhalb Europas fand im Zeitalter des Subordinationverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber das bürgerliche Freiheitsrecht der freien Meinungsäußerung an dem Fabriktor seine Begrenzung. (Hepple: 1999, 205 ff.)
==Whistleblowing in Großbritannien==
Allerdings stellte man fest, dass aufgrund der Veränderung kultureller Rahmenbedingungen die auf bloße Autorität gegründeten Beziehungen im gesamten sozialen Leben zunehmend an Bedeutung verloren, was auch zu einem strukturellen Wandel des Arbeitnehmerbildes in der europäischen Rechtsordnung führte. (Simitis: 1975, 132 ff..)
Insofern generierte auch das arbeitsrechtliche Phänomen des Whistleblowing zu einem juristischen Loyalitätsdilemma von gesamteuropäischer Bedeutung.


Um jenes Spannungsverhältnis zwischen der Freiheit der Meinungsäußerung und einer aus einem Arbeitsverhältnis erwachsenen, vertraglichen Verschwiegenheitsverpflichtung auf nationaler Ebene auflösen zu können, bedarf es zuvor, den gesamteuropäischen Rechtsrahmen nachzuzeichnen, der in der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (nachfolgend EMRK) verankert ist.
War das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer lange Zeit eines der Unterordnung, so änderte sich das Arbeitnehmerbild im Laufe des 20. Jahrhunderts erheblich. Das Recht des Arbeitnehmers auf freie Meinungsäußerung endet nicht mehr unbedingt an den Werkstoren (vgl. Hepple: 1999, 205 ff.; Simitis: 1975, 132 ff.). Diese Veränderung betrifft auch das Spannungsverhältnis zwischen der Freiheit der Meinungsäußerung einerseits und der vertraglichen Pflicht zur Verschwiegenheit andererseits. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und seine Rechtsprechung zur freien Meinungsäußerung (Art. 10 Abs. 1 EMRK) betont in diesem Zusammenhang die doppelte Dimension der Meinungsfreiheit als unabdingbares Element der menschlichen Persönlichkeitsentfaltung einerseits und als grundlegendes Funktionselement eines freiheitlich demokratischen Staates andererseits (EGMR v. 07.12.1976, EuGRZ 1977, S. 38 ff. - Handyside gegen das Vereinigte Königreich).
 
Diese Konvention wurde vor dem Hintergrund der Gräueltaten und Menschenrechtsverletzungen im Zeichen des Faschismus im Zweiten Weltkrieg in Rom am 04. November 1950 abgeschlossen und kodifiziert.
 
Innerhalb dieser Vereinbarung kommt dem Recht zur freien Meinungsäußerung, das in Art. 10 Abs. 1 EMRK niedergelegt ist, eine besondere Bedeutung zu.
 
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) betont in diesem Zusammenhang in seiner Entscheidung auch die doppelte Dimension der Meinungsfreiheit, die sich zum einen als unabdingbares Element der menschlichen Persönlichkeitsentfaltung ausprägt, als auch zum anderen ein grundlegendes Funktionselement eines freiheitlich demokratischen Staates darstellt. (EGMR v. 07.12.1976, EuGRZ 1977, S. 38 ff. - Handyside gegen das Vereinigte Königreich)
   
   
Damit beinhaltet dieses Grundrecht auch eine offenkundige Relevanz für das Verständnis des Whistleblowing-Gesetzes (PIDA 1998) in Großbritannien.   
Damit beinhaltet dieses Grundrecht auch eine offenkundige Relevanz für das Verständnis des Whistleblowing-Gesetzes (Public Disclosure Act 1998 (PIDA 1998)) in Großbritannien.   


Aus einer verfassungsjuristischen Perspektive heraus steht hier der  Schutzbereich der Meinungsfreiheit aus Art 10 EMRK in einer Idealkonkurrenz zu dem Art. 8 EMRK, dessen Schutzbereich wiederum für sich u. a. das Recht einer Person auf Schutz ihres Privatlebens und damit auch das Recht auf Aufrechterhaltung der Vertraulichkeit von Informationen  reklamiert. (Toulson: 1996, Chapter 9)
Aus einer verfassungsjuristischen Perspektive heraus steht hier der  Schutzbereich der Meinungsfreiheit aus Art 10 EMRK in einer Idealkonkurrenz zu dem Art. 8 EMRK, dessen Schutzbereich wiederum für sich u. a. das Recht einer Person auf Schutz ihres Privatlebens und damit auch das Recht auf Aufrechterhaltung der Vertraulichkeit von Informationen  reklamiert. (Toulson: 1996, Chapter 9)
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* Welche Art von Arbeitsverhältnis besteht?
* Welche Art von Arbeitsverhältnis besteht?
* Wurde eine Sanktion durch den Staat verfügt?
* Wurde eine Sanktion durch den Staat verfügt?
              (Aufzählung nach Bowers: 1999, Rn. 13 - 14)
(Aufzählung nach Bowers: 1999, Rn. 13 - 14)
 


Die Rechtsgeltung des europäischen Rechtsrahmens ist divergent und orientiert sich an der jeweils länderspezifischen Ratifizierung.
Die Rechtsgeltung des europäischen Rechtsrahmens ist divergent und orientiert sich an der jeweils länderspezifischen Ratifizierung.
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Grundsätzlich gilt für Großbritannien eine kongruente Rechtsauslegung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen des Employments Rights Act 1996 (ERA) aufgrund des Human Rights Act 1998 (HRA 1998) mit den Konventionsgrundrechten.
Grundsätzlich gilt für Großbritannien eine kongruente Rechtsauslegung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen des Employments Rights Act 1996 (ERA) aufgrund des Human Rights Act 1998 (HRA 1998) mit den Konventionsgrundrechten.


===Die britische Rechts- und Verfassungsdogmatik Großbritannien===
===Die britische Rechts- und Verfassungsdogmatik Großbritannien===
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Im Umgang mit Whistleblowern gibt es Unterschiede zwischen der Herangehensweise der Amerikaner und der Kontinentaleuropäer. Ein erfahrener Anwalt (Michael Tepass) erklärt diese so: "Die Amerikaner wollen mit den Hotlines Missstände aufdecken, die Europäer sehen sie als Anreiz für böswillige Denunzianten." Für deutsche Arbeitgeber ergibt sich daraus oft ein schwieriger Spagat: "Ohne Meldesystem verstoßen sie gegen amerikanisches Recht. Mit Meldesystem verstoßen sie gegen deutsche Datenschutzregeln" (Amann 2008).


== Whistleblower-Hinweissysteme (Hotlines u.a.) ==
*In Niedersachsen wurde vom LKA für anonyme Hinweise auf Korruption ein Whistleblowingsystem in Betrieb genommen. Das BKMS System wird mit unterschiedlichen Schwerpunkten auch von speziellen Ermittlungseinheiten in Unternehmen, Behörden und Regierungen verwendet.


== Rechtliche Aspekte ==


Literatur
Unternehmen, die in den USA börsennotiert sind, sind seit 2002 verpflichtet, Systeme zu schaffen, über welche Mitarbeiter Rechtsverstöße melden können. Viele Unternehmen haben dafür Telefonleitungen eingerichet (whistleblower hotlines; integrity hotlines) und verpflichten ihre Mitarbeiter per Rundschreiben zur Meldung von Unregelmäßigkeiten - bis hin zu Liebschafen zwischen Kollegen.


Die EU-Datenschützer gaben 2006 eine Stellungnahme dazu ab, wie Whistleblowing-Hotlines zu behandeln seien. Das unverbindliche Papier wird in Europa gerne benutzt, um die amerikanischen Bestimmungen für den europäischen Rechtsraum zu interpretieren.
"Bei jedem Anruf über den heißen Draht gibt der Whistleblower personenbezogene Daten weiter - seine eigenen und die der Übeltäter. Ohne deren Zustimmung dürfen diese Daten aber grundsätzlich weder erhoben noch gespeichert werden - vor allem nicht in die Vereinigten Staaten. Viele Unternehmen entscheiden sich daher gegen Telefonleitungen und für externe Ombudsleute. Volkswagen, O2, BASF oder Vattenfall setzen Anwälte als Vertrauensleute ein" (Amann 2008).
Im Mai 2008 wurden Pläne bekannt, § 612a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) um einen Passus zu erweitern, der es leichter machen soll, Lebensmittelskandale künftig schneller aufzudecken. Arbeitnehmer, die den Behörden unlautere Machenschaften melden, sollen besseren Rechtsschutz erhalten. Anfang 2009 schätzten Beobachter die Chancen als sehr gering ein, dass dieser Entwurf zum Gesetz würde.
== Literatur ==
*Amann, Melanie (2008) Wer redet, verliert. 'Whistleblower' heißen Mitarbeiter, die Missstände im Büro anprangern. Rechtlich ist das heikel. Anonyme Hotlines sollen die Lösung sein. FAZ 19./20. 01. 2008: C 2.
* Antje Bultmann (Hrsg.): Auf der Abschußliste - Wie kritische Wissenschaftler mundtot gemacht werden sollen. Knaur-Verlag, München 1997, ISBN 3-426-77265-5
* Antje Bultmann (Hrsg.): Auf der Abschußliste - Wie kritische Wissenschaftler mundtot gemacht werden sollen. Knaur-Verlag, München 1997, ISBN 3-426-77265-5
* Bowers, John/Lewis, Jeremy/Mitchel, Jack: Whistleblowing - The New Law, London 1999
* Bowers, John/Lewis, Jeremy/Mitchel, Jack: Whistleblowing - The New Law, London 1999
* Cripps, Yvonne: The Public Interest Disclosure Act 1998, Oxford 2000  
* Cripps, Yvonne: The Public Interest Disclosure Act 1998, in: Essays of Honour of Sir David Williams, Oxford 2000  
* Dieter Deiseroth: Berufsethische Verantwortung in der Forschung, Möglichkeiten und Grenzen des Rechts, Münster, LIT-Verlag, 1997, ISBN  
*Das Verpfeifen wird leichter gemacht. Wenn Arbeitnehmer ihren Chef bei den Behörden anzeigen, riskieren sie eine Kündigung. Minister Horst Seehofer will nun die Aufdeckung von Rechtsbrüchern erleichtern. FAZ 21.05.08: 13.
3-8258-3160-4
* Dehn, Guy: Commentary on the PIDA, in: current Law Statutes Annotated, London 1999
* Dieter Deiseroth: Berufsethische Verantwortung in der Forschung, Möglichkeiten und Grenzen des Rechts, Münster, LIT-Verlag, 1997, ISBN 3-8258-3160-4
* Dieter Deiseroth: 'Whistleblowing in Zeiten von BSE – Der Fall der Tierärztin Dr. Margrit Herbst', Berlin-Verlag, 2001, ISBN 3-8305-0258-3
* Dieter Deiseroth: 'Whistleblowing in Zeiten von BSE – Der Fall der Tierärztin Dr. Margrit Herbst', Berlin-Verlag, 2001, ISBN 3-8305-0258-3
* Deiseroth / Göttling: Der Fall Nikitin. Whistleblower-Preis 1999. MIRZ- Schriftenreihe, G. Emde Verlag, Pittenhart, 2000, ISBN 3-923637-56-X
* Deiseroth / Göttling: Der Fall Nikitin. Whistleblower-Preis 1999. MIRZ- Schriftenreihe, G. Emde Verlag, Pittenhart, 2000, ISBN 3-923637-56-X
* Deiseroth / Falter: Zivilcourage im BSE-Skandal - und die Folgen. Whistleblower-Preis 2001 für die Tierärztin Dr. Margrit Herbst.  
* Deiseroth / Falter: Zivilcourage im BSE-Skandal - und die Folgen. Whistleblower-Preis 2001 für die Tierärztin Dr. Margrit Herbst. VDW-Materialien 2/2002 (unter: www.vdw-ev.de)
VDW-Materialien 2/2002 (unter: www.vdw-ev.de)
* Deiseroth / Falter: Whistleblowerpreis 2003. Daniel Ellsberg. Berliner Wissenschaftsverlag, Berlin, 2004, ISBN 3-8305-0973-1
* Deiseroth / Falter: Whistleblowerpreis 2003. Daniel Ellsberg. Berliner Wissenschaftsverlag, Berlin, 2004, ISBN 3-8305-0973-1
* Deiseroth / Falter: Whistleblower in Gentechnik und Rüstungsforschung. Whistleblower-Preis 2005 an Theodore A. Postol und Arpad Pusztai.  
* Deiseroth / Falter: Whistleblower in Gentechnik und Rüstungsforschung. Whistleblower-Preis 2005 an Theodore A. Postol und Arpad Pusztai. Berliner Wissenschaftsverlag, Berlin, 2006, ISBN 978-3-8305-1262-2
Berliner Wissenschaftsverlag, Berlin, 2006, ISBN 978-3-8305-1262-2
* Deiseroth / Falter: Whistleblower in Altenpflege und Infektionsforschung. Whistleblower-Preis 2007 an Brigitte Heinisch und Dr. Liv Bode. Berliner Wissenschaftsverlag, Berlin, 2007, ISBN 978-3-8305-1455-8
* Deiseroth / Falter: Whistleblower in Altenpflege und Infektionsforschung. Whistleblower-Preis 2007 an Brigitte Heinisch und Dr. Liv Bode.
*Deiseroth, Dieter & Derleder, Peter (2008) Whistleblower und Denunziatoren. Zeitschrift für Rechtspolitik. 41. jg., Heft 8.
Berliner Wissenschaftsverlag, Berlin, 2007, ISBN 978-3-8305-1455-8
* Dijk, Pieter van/Hoof, Fried van/Rijn, Arjen van/Zwaak, Leo (Hrsg.): Theory and Practise of the European Convention on Human Rights, 4. Auflage, Antwerpen/Oxford 2006,
* Dijk, Pieter van/Hoof, Fried van/Rijn, Arjen van/Zwaak, Leo (Hrsg.): Theory and Practise of the European Convention on Human Rights, 4.  
Auflage, Antwerpen/Oxford 2006,
* Dicey, Albert Venn: Introduction to the Study of the Law of the Constitution, 10. Auflage, London 1959
* Dicey, Albert Venn: Introduction to the Study of the Law of the Constitution, 10. Auflage, London 1959
* Dreier, Horst (Hrsg.): Grundgesetz. Kommentar, Band 1, Art. 1-19, 2. Auflage, Tübingen 2004
* Dreier, Horst (Hrsg.): Grundgesetz. Kommentar, Band 1, Art. 1-19, 2. Auflage, Tübingen 2004
* Grote, Rainer: Die Inkorporierung der europäischen Menschenrechtskonvention in das britische Recht durch den Human Rights Act 1998, in: ZaöRV  
* Grote, Rainer: Die Inkorporierung der europäischen Menschenrechtskonvention in das britische Recht durch den Human Rights Act 1998, in: ZaöRV 58, 1998  
58, 1998
* Hepple, Bob: Employee in English Law, Comparative Labour Law & policy Journal, Volume 20, 1999
* Hepple, Bob: Employee in English Law, Comparative Labour Law & policy Journal, Volume 20, 1999
* Henssler, Martin/Braun, Axel (Hrsg.): Arbeitsrecht in Europa, Köln 2003
* Henssler, Martin/Braun, Axel (Hrsg.): Arbeitsrecht in Europa, Köln 2003
* Hob: Geldstrafe für Pflege-Chef. Streit im Uniklinikum vor dem Amtsgericht. In: Rhein-Neckar-Zeitung (RNZ), Heidelberg, Mittwoch/Donnerstag,  
* Hob: Geldstrafe für Pflege-Chef. Streit im Uniklinikum vor dem Amtsgericht. In: Rhein-Neckar-Zeitung (RNZ), Heidelberg, Mittwoch/Donnerstag, 16./17. Mai 2007, S. 3 (Verfahren wegen versuchter Nötigung, unterlassener Aufklärung eines Medikamentendiebstahlverdachts. 1.instanzl.Urteil)
16./17. Mai 2007, S. 3 (Verfahren wegen versuchter Nötigung, unterlassener Aufklärung eines Medikamentendiebstahlverdachts. 1.instanzl.  
* Tom Devine: The Whistleblower's Survival Guide: Courage Without Martyrdom, Government Accountability Project, Selbstverlag (PDF Teil1, 2, 3, 4), Washington DC 1997
Urteil)
* Jubb, Peter B. (1999) Whistleblowing: A Restrictive Definition and Interpretation, in: Journal of Business Ethics 21: 77-94.
* Tom Devine: The Whistleblower's Survival Guide: Courage Without Martyrdom, Government Accountability Project, Selbstverlag (PDF Teil1, 2, 3,  
4), Washington DC 1997
* Klaus M. Leisinger: Whistleblowing und Corporate Reputation Management, München 2003, ISBN 3-87988-731-4
* Klaus M. Leisinger: Whistleblowing und Corporate Reputation Management, München 2003, ISBN 3-87988-731-4
* Michael Müller: Whistleblowing - ein Kündigungsgrund? Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (C.H. Beck-Verlag) 2002, S. 424 - 437
* Michael Müller: Whistleblowing - ein Kündigungsgrund? Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (C.H. Beck-Verlag) 2002, S. 424 - 437
* Björn Rohde-Liebenau: Whistleblowing - Beitrag der Mitarbeiter zur Risikokommunikation, Düsseldorf 2005, ISBN 3-86593-036-0
* Björn Rohde-Liebenau: Whistleblowing - Beitrag der Mitarbeiter zur Risikokommunikation, Düsseldorf 2005, ISBN 3-86593-036-0
* Knyrim / Kurz: Whistleblowing-Hotlines, Fachartikel zum Datenschutz- und Arbeitsrecht, ARD 5681/5/2006
* Knyrim / Kurz: Whistleblowing-Hotlines, Fachartikel zum Datenschutz- und Arbeitsrecht, ARD 5681/5/2006
* Rengelin, Hans-Werner/Szczekella, Peter: Grundrechte in der Europäischen Union. Charta der Grundrechte und allgemeine Rechtsgrundsätze
* Rengelin, Hans-Werner/Szczekella, Peter: Grundrechte in der Europäischen Union. Charta der Grundrechte und allgemeine Rechtsgrundsätze Köln/Berlin/München 2004
Köln/Berlin/München 2004
* Simitis, Spiros: Zum Strukturwandel des Familienrechts, in: Simitis, Spiros/Zenz, Gisela (Hrsg.), Seminar: Familie und Familienrecht, Frankfurt/Main 1975, Band 1
* Simitis, Spiros: Zum Strukturwandel des Familienrechts, in: Simitis, Spiros/Zenz, Gisela (Hrsg.), Seminar: Familie und Familienrecht,
Frankfurt/Main 1975, Band 1
*Toulson, Roger/Phipps, Charles: Confidentiality, London 1996


*Schulz, Corinna Nadine (2008) Whistleblowing in der Wissenschaft. Rechtliche Aspekte im Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten. Baden-Baden: Nomos.
* Toulson, Roger/Phipps, Charles: Confidentiality, London 1996
*Vec, Milos (2009) Wer den Plagiator verpfeift, muss mit Undank rechnen. FAZ 25.02.09: N 5.


* Vickers, Lucy: Freedom of Speech and Employment, Oxford 2002


Eine umfangreiche Literaturliste findet sich auch beim Whistleblower-Netzwerk.
Eine umfangreiche Literaturliste findet sich auch im [http://www.whistleblower-netzwerk.de/ Whistleblower-Netzwerk].
 
Film
 
* Der aufrechte Gang und sein Preis. Frankreich, Dokumentation, 2007, 53 Min., Regie: Jean Robert Viallet, Mathieu Verboud, Produktion: arte, Als Whistleblower (whistle, engl.: die Trillerpfeife; to blow: blasen, pfeifen; deutsch also: "Verpfeifer"?) werden im englischen Sprachraum Personen bezeichnet, die (meist in ihrem beruflichen Umfeld) auf Missstände oder Rechtsverstöße hinweisen. Im Gegensatz zum Begriff des Denunziaten, dessen Informationsweitergabe mit niederen Motiven assoziiert wird, handeln Whistleblower oft aus altruistischen Beweggründen (um die Öffentlichkeit auf Korruptionsfälle, Betrügereien, Steuerhinterziehung oder auf Missstände in der Produktion oder Distribution von Waren wie z.B. Gammelfleischskandale hinzuweisen).
 
Im Umgang mit Whistleblowern gibt es Unterschiede zwischen der Herangehensweise der Amerikaner und der Kontinentaleuropäer. Ein erfahrener Anwalt (Michael Tepass) erklärt diese so: "Die Amerikaner wollen mit den Hotlines Missstände aufdecken, die Europäer sehen sie als Anreiz für böswillige Denunzianten." Für deutsche Arbeitgeber ergibt sich daraus oft ein schwieriger Spagat: "Ohne Meldesystem verstoßen sie gegen amerikanisches Recht. Mit Meldesystem verstoßen sie gegen deutsche Datenschutzregeln" (Amann 2008).
 
 
== Von Whistleblowern aufgedeckte Skandale ==
 
Enron; die Insider-Geschäfte des Gewerkschaftsführers Steinkühler; Korruptionsaffäre Siemens; Korruptionsaffäre EADS; Korruptionsaffäre IKEA.
 
 
== Einige prominente Whistleblower ==
 
*Margrit Herbst, eine Tierärztin, machte Mitte der 1990er Jahre den Umgang mit BSE-Verdachtsfällen auf dem Rinderschlachthof in Bad Bramstedt publik. Ihr Arbeitgeber, das Fleischhygieneamt, kündigt ihr fristlos, da sie zur Verschwiegenheit verpflichtet worden war, nachdem sie unerklärliche hochgradige Bewegungsstörungen, erhöhte Nervosität und Aggressivität der Tiere ihren Vorgesetzten gemeldet hatte, die aber trotzdem das Fleisch für den Handel freigaben. Das Arbeitsgericht hielt die Kündigung für rechtens, da sich Frau Herbst nicht hinreichend um innerdienstliche Bereinigung der Probleme bemüht hätte.
 
*Hans-Joachim Selenz
 
== Rechtliche Aspekte ==
 
Unternehmen, die in den USA börsennotiert sind, sind seit 2002 verpflichtet, Systeme zu schaffen, über welche Mitarbeiter Rechtsverstöße melden können. Viele Unternehmen haben dafür Telefonleitungen eingerichet (whistleblower hotlines; integrity hotlines) und verpflichten ihre Mitarbeiter per Rundschreiben zur Meldung von Unregelmäßigkeiten - bis hin zu Liebschafen zwischen Kollegen.
 
Die EU-Datenschützer gaben 2006 eine Stellungnahme dazu ab, wie Whistleblowing-Hotlines zu behandeln seien. Das unverbindliche Papier wird in Europa gerne benutzt, um die amerikanischen Bestimmungen für den europäischen Rechtsraum zu interpretieren.
 
"Bei jedem Anruf über den heißen Draht gibt der Whistleblower personenbezogene Daten weiter - seine eigenen und die der Übeltäter. Ohne deren Zustimmung dürfen diese Daten aber grundsätzlich weder erhoben noch gespeichert werden - vor allem nicht in die Vereinigten Staaten. Viele Unternehmen entscheiden sich daher gegen Telefonleitungen und für externe Ombudsleute. Volkswagen, O2, BASF oder Vattenfall setzen Anwälte als Vertrauensleute ein" (Amann 2008).
 
Während Whistleblower in Großbritannien durch den Public Interest Disclosure Act vor Sanktionen ihrer Arbeitgeber geschützt sind, werten die Arbeitsgerichgte in Deutschland auch gutgemeinte Strafanzeigen gegen den Arbeitgeber als Kündigungsgrund. Das Bundesarbeitsgericht stellte 2003 fest, dass auch das Interesse des Arbeitgebers an der Verheimlichung von Gesetzesverstößen den Schutz des Grundgesetzes genieße (Aktenzeichen: 2 AZR 235/02). Die Richter meinen, Probleme sollten vorrangig intern gelöst werden; auch wollen sie den Unternehmern Schutz bieten vor böswilligen Nörglern, die ihre Vorgesetzten fertig machen wollen.
 
Im Mai 2008 wurden Pläne bekannt, § 612a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) um einen Passus zu erweitern, der es leichter machen soll, Lebensmittelskandale künftig schneller aufzudecken. Arbeitnehmer, die den Behörden unlautere Machenschaften melden, sollen besseren Rechtsschutz erhalten. Anfang 2009 schätzten Beobachter die Chancen als sehr gering ein, dass dieser Entwurf zum Gesetz würde.
 
== Literatur ==
 
*Amann, Melanie (2008) Wer redet, verliert. 'Whistleblower' heißen Mitarbeiter, die Missstände im Büro anprangern. Rechtlich ist das heikel. Anonyme Hotlines sollen die Lösung sein. FAZ 19./20. 01. 2008: C 2.
*Das Verpfeifen wird leichter gemacht. Wenn Arbeitnehmer ihren Chef bei den Behörden anzeigen, riskieren sie eine Kündigung. Minister Horst Seehofer will nun die Aufdeckung von Rechtsbrüchern erleichtern. FAZ 21.05.08: 13.
*Deiseroth, Dieter & Derleder, Peter (2008) Whistleblower und Denunziatoren. Zeitschrift für Rechtspolitik. 41. jg., Heft 8.
*Schulz, Corinna Nadine (2008) Whistleblowing in der Wissenschaft. Rechtliche Aspekte im Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten. Baden-Baden: Nomos.
*Vec, Milos (2009) Wer den Plagiator verpfeift, muss mit Undank rechnen. FAZ 25.02.09: N 5.


== Links ==  
== Film ==


http://www.whistleblower-netzwerk.de/
* Der aufrechte Gang und sein Preis. Frankreich, Dokumentation, 2007, 53 Min., Regie: Jean Robert Viallet, Mathieu Verboud, Produktion: arte.
31.738

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