Whistleblower: Unterschied zwischen den Versionen

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== Definition ==
== Schutzwürdigkeit ==
 
Rechtlichen Schutz verdient ein Whistleblower nach verbreiteter Auffassung jedenfalls dann, wenn vier Kriterien erfüllt sind:


Rechtlichen Schutz sollte ein Whistleblower nach einer weit verbreiteten Auffassung genießen, wenn vier Kriterien erfüllt sind:
*Brisanz. Es muss sich um erhebliche Risiken für die Allgemeinheit, bzw. um gravierende Verstöße handeln
*Brisanz. Es muss sich um erhebliche Risiken für die Allgemeinheit, bzw. um gravierende Verstöße handeln
*Selbstlosigkeit. Der Schritt an die Öffentlichkeit darf nicht aus eigennützigen Motiven erfolgen.
*Selbstlosigkeit. Der Schritt an die Öffentlichkeit darf nicht aus eigennützigen Motiven erfolgen.
*Alarm. Der Misstand wird an die Öffentlichkeit gebracht, wenn der Hinweis durch den Arbeitgeber nicht abgestellt wird.  
*Alarm. Der Misstand wird an die Öffentlichkeit gebracht, wenn der Hinweis durch den Arbeitgeber nicht abgestellt wird.  
*Risiko. Der Hinweisgeber geht ein berufliches oder anderes hohes persönliches Risiko ein.
*Risiko. Der Hinweisgeber geht ein berufliches oder anderes hohes persönliches Risiko ein.
== Bekannte Fälle ==


Nach dem SOX müssen US-Aktiengesellschaften und ihre Unternehmenseinheiten in der EU sowie Nicht-US-Unternehmen, die an einer US-Börse notiert sind, im Rahmen ihres Prüfungsausschusses Verfahren zur Entgegennahme, Speicherung und Bearbeitung von Beschwerden einführen, die der Emittent in Bezug auf die Rechnungslegung, interne Rechnungslegungskontrollen und Wirtschaftsprüfungsfragen erhält; und zur vertraulichen, anonymen Einreichung von Beschwerden durch Angestellte des Emittenten in Bezug auf fragliche Rechnungslegungs- oder Wirtschaftsprüfungsangelegenheiten. Darüber hinaus enthält Abschnitt 806 des SOX Vorschriften zur Gewährleistung des Schutzes von Beschäftigten börsennotierter Unternehmen, die Beweise für Betrug vorlegen, vor Vergeltungsmaßnahmen, die wegen der Nutzung des Meldeverfahrens gegen sie ergriffen werden könnten.
Nach dem SOX müssen US-Aktiengesellschaften und ihre Unternehmenseinheiten in der EU sowie Nicht-US-Unternehmen, die an einer US-Börse notiert sind, im Rahmen ihres Prüfungsausschusses Verfahren zur Entgegennahme, Speicherung und Bearbeitung von Beschwerden einführen, die der Emittent in Bezug auf die Rechnungslegung, interne Rechnungslegungskontrollen und Wirtschaftsprüfungsfragen erhält; und zur vertraulichen, anonymen Einreichung von Beschwerden durch Angestellte des Emittenten in Bezug auf fragliche Rechnungslegungs- oder Wirtschaftsprüfungsangelegenheiten. Darüber hinaus enthält Abschnitt 806 des SOX Vorschriften zur Gewährleistung des Schutzes von Beschäftigten börsennotierter Unternehmen, die Beweise für Betrug vorlegen, vor Vergeltungsmaßnahmen, die wegen der Nutzung des Meldeverfahrens gegen sie ergriffen werden könnten.
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