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Uganda (Diskussion | Beiträge) |
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Rechtlichen Schutz sollte ein Whistleblower nach einer weit verbreiteten Auffassung genießen, wenn vier Kriterien erfüllt sind: | Rechtlichen Schutz sollte ein Whistleblower nach einer weit verbreiteten Auffassung genießen, wenn vier Kriterien erfüllt sind: | ||
*Brisanz | *Brisanz. Es muss sich um erhebliche Risiken für die Allgemeinheit, bzw. um gravierende Verstöße handeln | ||
*Selbstlosigkeit. Der Schritt an die Öffentlichkeit darf nicht aus eigennützigen Motiven erfolgen. | *Selbstlosigkeit. Der Schritt an die Öffentlichkeit darf nicht aus eigennützigen Motiven erfolgen. | ||
*Alarm. Der Misstand wird an die Öffentlichkeit gebracht, wenn der Hinweis durch den Arbeitgeber nicht abgestellt wird. | |||
*Risiko. Der Hinweisgeber geht ein berufliches oder anderes hohes persönliches Risiko ein. | |||
Besonders in totalitären Regimen (etwa der früheren Sowjetunion) wurden/werden Whistleblower auch als psychisch krank etikettiert und zwangsweise in der Psychiatrie untergebracht. | Besonders in totalitären Regimen (etwa der früheren Sowjetunion) wurden/werden Whistleblower auch als psychisch krank etikettiert und zwangsweise in der Psychiatrie untergebracht. |
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