Warnschussarrest: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Krimpedia – das Kriminologie-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
Zeile 1: Zeile 1:
Als Warnschussarrest wird in der kriminalpolitischen Debatte eine Reaktion auf Jugendkriminalität bezeichnet.
Als Warnschussarrest wird in der kriminalpolitischen Debatte eine Reaktion auf Jugendkriminalität bezeichnet, die aus einer kurzen Haftstrafe besteht, die neben einer Bewährungsstrafe verhängt wird. Auf diese Weise sollen jugendliche Straftäter schon einmal die konkrete Erfahrung eines Freiheitsverlusts machen können, ohne dass sie tatsächlich schon eine Freiheitsstrafe absitzen müssen. Die Idee ist, dass ein solcher "Warnschuss" die Täter zur Einsicht bringt und sie zu größeren Anstrengungen motiviert, durch normgerechtes Verhalten den Widerruf der zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe zu vermeiden.
Nachdem das Land Baden-Württemberg einen entsprechenden Gesetzesentwurf 2006 vorläufig erfolglos in den Bundesrat eingebracht hatte, steht das Thema seit Januar 2008 wieder auf der politischen Tagesordnung.

Version vom 19. Januar 2008, 19:31 Uhr

Als Warnschussarrest wird in der kriminalpolitischen Debatte eine Reaktion auf Jugendkriminalität bezeichnet, die aus einer kurzen Haftstrafe besteht, die neben einer Bewährungsstrafe verhängt wird. Auf diese Weise sollen jugendliche Straftäter schon einmal die konkrete Erfahrung eines Freiheitsverlusts machen können, ohne dass sie tatsächlich schon eine Freiheitsstrafe absitzen müssen. Die Idee ist, dass ein solcher "Warnschuss" die Täter zur Einsicht bringt und sie zu größeren Anstrengungen motiviert, durch normgerechtes Verhalten den Widerruf der zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe zu vermeiden. Nachdem das Land Baden-Württemberg einen entsprechenden Gesetzesentwurf 2006 vorläufig erfolglos in den Bundesrat eingebracht hatte, steht das Thema seit Januar 2008 wieder auf der politischen Tagesordnung.