Warnschussarrest

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Als Warnschussarrest wird in der kriminalpolitischen Debatte eine Reaktion auf Jugendkriminalität bezeichnet, die aus einer kurzen Haftstrafe besteht, die neben einer Bewährungsstrafe verhängt wird. Auf diese Weise sollen jugendliche Straftäter schon einmal die konkrete Erfahrung eines Freiheitsverlusts machen können, ohne dass sie tatsächlich schon eine Freiheitsstrafe absitzen müssen. Die Idee ist, dass ein solcher "Warnschuss" die Täter zur Einsicht bringt und sie zu größeren Anstrengungen motiviert, durch normgerechtes Verhalten den Widerruf der zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe zu vermeiden.


Nachdem das Land Baden-Württemberg einen entsprechenden Gesetzesentwurf 2006 vorläufig erfolglos in den Bundesrat eingebracht hatte, kam das Thema durch Roland Koch, den Spitzenkandidaten bei der hessischen Landtagswahl (2008) wieder auf die kriminalpolitische Tagesordnung. Vor allem Politiker aus der CDU/CSU sprachen sich für die Einführung des Warnschussarrests aus, während andere Parteien und vor allem auch die kriminologische Fachöffentlichkeit skeptisch blieb - so erklärte etwa der Kriminologe Helmut Kury in einem Interview (Gerdau 2008): "Bei einem Warnschussarrest werden jugendliche Täter für ein paar Tage eingesperrt. Das soll abschreckend wirken - tut es aber nicht. Studien zeigen, dass Jugendliche, die so etwas durchmachen, genauso schnell wieder straffällig werden wie alle anderen. Und oftmals verleiht ihnen diese Erfahrung "hinter Gittern" einen Heldenstatus in ihrem Umfeld. Dann wächst die Bereitschaft zu Gewalt und Kriminalität."


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