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Dabei ist nicht nicht nur das nahe soziale Umfeld, sondern auch die Berichterstattung in den Medien und die Position des Opfers im Strafverfahren von Bedeutung - vor allem die Art und Weise, in der Polizei und Justiz mit dem Opfer umgehen, kann hinsichtlich einer späteren psychischen Belastung entscheidend sein - durch Fehler kann es hier zu einer dritten, der "'''tertiären Viktimisierung'''" kommen. | Dabei ist nicht nicht nur das nahe soziale Umfeld, sondern auch die Berichterstattung in den Medien und die Position des Opfers im Strafverfahren von Bedeutung - vor allem die Art und Weise, in der Polizei und Justiz mit dem Opfer umgehen, kann hinsichtlich einer späteren psychischen Belastung entscheidend sein - durch Fehler kann es hier zu einer dritten, der "'''tertiären Viktimisierung'''" kommen. | ||
Die Stellung des Opfers im Strafverfahren wurde mit dem '''1. und 2. Opferschutzgesetz''' (1986/2008), dem '''Zeugenschutzgesetz''' (1998) und dem '''Opferrechtsreformgesetz''' (2004) erheblich verbessert. | Die Stellung des Opfers im Strafverfahren wurde mit dem '''1.''' und '''2. Opferschutzgesetz''' (1986/2008), dem '''Zeugenschutzgesetz''' (1998) und dem '''Opferrechtsreformgesetz''' (2004) erheblich verbessert. | ||
Auch das '''Opferentschädigungsgesetz''' (1976/1985), die '''Förderung der Wiedergutmachung im Strafverfahren''' durch Änderung des JGG (1990), das '''Gesetz zum Täter-Opfer-Ausgleich''' (1999) sowie das zivilrechtliche '''Gewaltschutzgesetz''' (2001) haben deutlich zur Verbesserung der Position des Opfers - insbesondere in Form von Beistandsmöglichkeiten durch Vertrauenspersonen und Zeugenanwalt sowie die Möglichkeit der Nebenklagevertretung - beigetragen. | Auch das '''Opferentschädigungsgesetz''' (1976/1985), die '''Förderung der Wiedergutmachung im Strafverfahren''' durch Änderung des JGG (1990), das '''Gesetz zum Täter-Opfer-Ausgleich''' (1999) sowie das zivilrechtliche '''Gewaltschutzgesetz''' (2001) haben deutlich zur Verbesserung der Position des Opfers - insbesondere in Form von Beistandsmöglichkeiten durch Vertrauenspersonen und Zeugenanwalt sowie die Möglichkeit der Nebenklagevertretung - beigetragen. | ||
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