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Die Stellung des Opfers im Strafverfahren wurde mit dem '''1. und 2. Opferschutzgesetz''' (1986/2008), dem '''Zeugenschutzgesetz''' (1998) und dem '''Opferrechtsreformgesetz''' (2004) erheblich verbessert. | Die Stellung des Opfers im Strafverfahren wurde mit dem '''1. und 2. Opferschutzgesetz''' (1986/2008), dem '''Zeugenschutzgesetz''' (1998) und dem '''Opferrechtsreformgesetz''' (2004) erheblich verbessert. | ||
Auch das '''Opferentschädigungsgesetz''' (1976/1985), die '''Förderung der Wiedergutmachung im Strafverfahren''' durch Änderung des JGG (1990), das '''Gesetz zum Täter-Opfer-Ausgleich''' (1999) sowie das zivilrechtliche '''Gewaltschutzgesetz''' (2001) haben deutlich zur Verbesserung der Position des Opfers - insbesondere in Form von Beistandsmöglichkeiten durch | Auch das '''Opferentschädigungsgesetz''' (1976/1985), die '''Förderung der Wiedergutmachung im Strafverfahren''' durch Änderung des JGG (1990), das '''Gesetz zum Täter-Opfer-Ausgleich''' (1999) sowie das zivilrechtliche '''Gewaltschutzgesetz''' (2001) haben deutlich zur Verbesserung der Position des Opfers - insbesondere in Form von Beistandsmöglichkeiten durch Vertrauenspersonen und Zeugenanwalt sowie die Möglichkeit der Nebenklagevertretung - beigetragen. | ||
===Tatfolgen für das Opfer=== | ===Tatfolgen für das Opfer=== |
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