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Im Rahmen der "Terrorabwehr" wurde im Dezember 2008 auch das so genannte "BKA Gesetz" (Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten) verschärft. | Im Rahmen der "Terrorabwehr" wurde im Dezember 2008 auch das so genannte "BKA Gesetz" (Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten) verschärft. | ||
Durch dieses wird nun u.a. auch das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 StPO eingeschränkt. | |||
Der § 20c BKAG [http://www.gesetze-im-internet.de/bkag_1997/__20c.html] schränkt das Zeugnisverweigerungsrecht für den Fall ein, dass die | Der § 20c BKAG [http://www.gesetze-im-internet.de/bkag_1997/__20c.html] schränkt das Zeugnisverweigerungsrecht für den Fall ein, dass die |
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