Verweigerungsrechte im Strafverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Rahmen der "Terrorabwehr" wurde im Dezember 2008 auch das so genannte "BKA Gesetz" (Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten) verschärft.
Im Rahmen der "Terrorabwehr" wurde im Dezember 2008 auch das so genannte "BKA Gesetz" (Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten) verschärft.
Im Rahmen dessen wird nun u.a. auch das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 StPO eingeschränkt.
Durch dieses wird nun u.a. auch das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 StPO eingeschränkt.


Der § 20c BKAG  [http://www.gesetze-im-internet.de/bkag_1997/__20c.html] schränkt das Zeugnisverweigerungsrecht für den Fall ein, dass die
Der § 20c BKAG  [http://www.gesetze-im-internet.de/bkag_1997/__20c.html] schränkt das Zeugnisverweigerungsrecht für den Fall ein, dass die
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