Verweigerungsrechte im Strafverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Während vor Gericht grundsätzlich alle Zeugen zur Aussage (und zur Eidesleistung) verpflichtet sind, privilegieren die Prozessordnungen vieler Staaten bestimmte Prozeßbeteiligte durch die Gewährung des Rechts, die Aussage, bzw. ihr "Zeugnis" zu verweigern. Die [[Europäische Menschenrechtskonvention]] (EMRK)[http://conventions.coe.int/Treaty/ger/Treaties/Html/005.htm], zählt die Verweigerungsrechte zu den Bestandteilen eines fairen Strafverfahrens.
Während vor Gericht grundsätzlich alle Zeugen zur Aussage (und zur Eidesleistung) verpflichtet sind, privilegieren die Prozessordnungen vieler Staaten bestimmte Prozeßbeteiligte durch die Gewährung des Rechts, die Aussage, bzw. ihr "Zeugnis" zu verweigern.
Artikel 6 [[Europäische Menschenrechtskonvention]] (EMRK)[http://conventions.coe.int/Treaty/ger/Treaties/Html/005.htm], legt die so genannten "Bestandteile eines fairen Strafverfahrens" fest, zu welchen auch Zeugnis -und Aussagerechte gehören.
 




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