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Kuny (Diskussion | Beiträge) |
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Eine entsprechende Anwendung des Beschlagnahmeverbots aus § 97 StPO auf Personen, die kein Zeugnisverweigerungsrecht | Eine entsprechende Anwendung des Beschlagnahmeverbots aus § 97 StPO auf Personen, die kein Zeugnisverweigerungsrecht | ||
haben, kommt nicht in Betracht. ( | haben, kommt nicht in Betracht. (11) | ||
Mit Hilfe des Beschlagnahmeverbots soll eine Umgehung der Zeugnisverweigerung vermieden | Mit Hilfe des Beschlagnahmeverbots soll eine Umgehung der Zeugnisverweigerung vermieden | ||
Zeile 248: | Zeile 248: | ||
den zur Zeugnisverweigerung berechtigten Berufsgruppen vor dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden | den zur Zeugnisverweigerung berechtigten Berufsgruppen vor dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden | ||
geschützt. | geschützt. | ||
== Konkurrenz zum "[[BKA]] Gesetz" == | == Konkurrenz zum "[[BKA]] Gesetz" == |
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