Verweigerungsrechte im Strafverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach herrschender Meinung ist es grundsätzlich nicht möglich, durch analoge Anwendung den Kreis der vom Zeugnisverweigerungsrecht Begünstigten auf andere Berufsgruppen auszudehnen.(4)
Nach herrschender Meinung ist es grundsätzlich nicht möglich, durch analoge Anwendung den Kreis der vom Zeugnisverweigerungsrecht Begünstigten auf andere Berufsgruppen auszudehnen.(3)


Aus einer Abwägung zwischen Geheimhaltungsinteresse und staatlichem Verfolgungsinteresse ergibt sich, dass nur  
Aus einer Abwägung zwischen Geheimhaltungsinteresse und staatlichem Verfolgungsinteresse ergibt sich, dass nur  
"''im Einzelfall ausnahmsweise und unter ganz besonders strengen Voraussetzungen eine Begrenzung des
"''im Einzelfall ausnahmsweise und unter ganz besonders strengen Voraussetzungen eine Begrenzung des
Zeugniszwangs unmittelbar aus der Verfassung folgen [kann]"'' (5).
Zeugniszwangs unmittelbar aus der Verfassung folgen [kann]"'' (4).


Es handelt sich dabei größtenteils um Berufe, die davon leben, dass ein Vertrauensverhältnis zwischen dem jeweiligen Vertreter der Berufsgruppe und seinem Kunden oder Patienten besteht.
Es handelt sich dabei größtenteils um Berufe, die davon leben, dass ein Vertrauensverhältnis zwischen dem jeweiligen Vertreter der Berufsgruppe und seinem Kunden oder Patienten besteht.
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