Verweigerungsrechte im Strafverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Dort stand eine Strafandrohung gegen „Medizinalpersonen“ bei Bruch der Verschwiegenheit.
Dort stand eine Strafandrohung gegen „Medizinalpersonen“ bei Bruch der Verschwiegenheit.


Im 19. Jahrhundert entwickelte sich aus der „Berufspflicht“ eine Rechtspflicht.(2: LK/Jahnke, §203 Rn. 13)
Im 19. Jahrhundert entwickelte sich aus der „Berufspflicht“ eine Rechtspflicht.(2)
Formell wurde dies 1871 mit der Einsetzung des StGB für das Deutsche Reich und dem Inkrafttreten der StPO 1877  abgeschlossen.
Formell wurde dies 1871 mit der Einsetzung des StGB für das Deutsche Reich und dem Inkrafttreten der StPO 1877  abgeschlossen.


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