Verweigerungsrechte im Strafverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Der Ehegatte des Beschuldigten kann das Zeugnis verweigern in Verfahren gegen''':
'''Der Ehegatte des Beschuldigten kann das Zeugnis verweigern in Verfahren gegen''':


Eltern des Ehegatten  
Eltern des Ehegatten,
Großeltern des Ehegatten  
Großeltern des Ehegatten,
Urgroßeltern des Ehegatten  
Urgroßeltern des Ehegatten,
nicht von ihm stammende Stiefkinder, -enkel und -urenkel (und umgekehrt)  
nicht von ihm stammende Stiefkinder, -enkel und -urenkel (und umgekehrt),
Geschwister des Ehegatten (Schwager, Schwägerin), nicht aber deren Kinder.
Geschwister des Ehegatten (Schwager, Schwägerin), nicht aber deren Kinder.


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