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Der oben abgedruckte Eid des Hippokrates hat für Mediziner bis heute nicht seine Gültigkeit verloren. | Der oben abgedruckte Eid des Hippokrates hat für Mediziner bis heute nicht seine Gültigkeit verloren. | ||
Während die ärztliche Schweigepflicht jedoch zunächst moralisch begründet wurde, fand sie ihre rechtliche Bestätigung erstmals im Preußischen Allgemeinen Landrecht von 1794 niedergeschrieben. | Während die ärztliche Schweigepflicht jedoch zunächst moralisch begründet wurde, fand sie ihre rechtliche Bestätigung erstmals im Preußischen Allgemeinen Landrecht von 1794 niedergeschrieben. | ||
Dort stand eine Strafandrohung gegen „Medizinalpersonen“ bei Bruch der Verschwiegenheit. | Dort stand eine Strafandrohung gegen „Medizinalpersonen“ bei Bruch der Verschwiegenheit. | ||
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