Verweigerungsrechte im Strafverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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[http://www.streifler.de/die-zeugnisverweigerungsrechte-der-strafprozessordnung-_2833.html]
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===Aussageverweigerungsrechte===
===Auskunftsverweigerungsrechte===
Im Strafverfahren gibt es darüber hinaus ein '''Auskunftsverweigerungsrecht''' nach § 55 StPO [http://dejure.org/gesetze/StPO/55.html]. Dieses kombiniert die Intentionen des Zeugnis - und des Aussageverweigerungsrechtes, da durch dieses ein Zeuge davor bewahrt werden soll, sich selbst bei seiner Aussage gegen eine andere Person, einer Straftat belasten zu müssen.  
Im Strafverfahren gibt es darüber hinaus ein '''Auskunftsverweigerungsrecht''' nach § 55 StPO [http://dejure.org/gesetze/StPO/55.html]. Dieses kombiniert die Intentionen des Zeugnis - und des Aussageverweigerungsrechtes, da durch dieses ein Zeuge davor bewahrt werden soll, sich selbst bei seiner Aussage gegen eine andere Person, einer Straftat belasten zu müssen.  


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