Verweigerungsrechte im Strafverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Ebenso soll ein Beschuldigter davor geschützt werden, sich selbst belasten zu müssen. Es soll ihm vielmehr frei stehen, sich zu seiner Tat zu bekennen oder dies zu unterlassen, da die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 16.11.1998 gilt:
Ebenso soll ein Beschuldigter davor geschützt werden, sich selbst belasten zu müssen. Es soll ihm vielmehr frei stehen, sich zu seiner Tat zu bekennen oder dies zu unterlassen, da die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 16.11.1998 gilt:
''" mit der Würde des Menschen unvereinbar ist ein Zwang, durch eigene Aussagen die Voraussetzungen für eine strafrechtliche Verurteilung oder die Verhängung entsprechender Sanktionen liefern zu müssen."'' [http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Zeugnisverweigerung01.php]
''" mit der Würde des Menschen unvereinbar ist ein Zwang, durch eigene Aussagen die Voraussetzungen für eine strafrechtliche Verurteilung oder die Verhängung entsprechender Sanktionen liefern zu müssen."'' [http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Zeugnisverweigerung01.php]


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