Verweigerungsrechte im Strafverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Es steht Angehörigen des Beschuldigten zu.
Es steht Angehörigen des Beschuldigten zu.
Durch das Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen wird der Artikel 6 GG, Schutz von Ehe und Famile, auch im Strafverfahren gewahrt.
Durch das Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen wird der Artikel 6 GG, Schutz von Ehe und Famile, auch im Strafverfahren gewahrt.


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