334
Bearbeitungen
Kuny (Diskussion | Beiträge) |
Kuny (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 70: | Zeile 70: | ||
Es steht Angehörigen des Beschuldigten zu. | Es steht Angehörigen des Beschuldigten zu. | ||
Durch das Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen wird der Artikel 6 GG, Schutz von Ehe und Famile, auch im Strafverfahren gewahrt. | Durch das Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen wird der Artikel 6 GG, Schutz von Ehe und Famile, auch im Strafverfahren gewahrt. | ||
Bearbeitungen