Verweigerungsrechte im Strafverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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====Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen ====
====Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen ====
Das Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen berechtigt zur umfassenden Aussageverweigerung.
Das Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen berechtigt zur umfassenden Aussageverweigerung.


Es steht Angehörigen des Beschuldigten zu.
Es steht Angehörigen des Beschuldigten zu.
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'''Pflegekinder und Pflegeeltern''' haben '''kein''' Zeugnisverweigerungsrecht
'''Pflegekinder und Pflegeeltern''' haben '''kein''' Zeugnisverweigerungsrecht
[http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Zeugnisverweigerung05.php]
[http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Zeugnisverweigerung05.php]


====Zeugnisverweigerungsrechte aus sachlichen Gründen ====
====Zeugnisverweigerungsrechte aus sachlichen Gründen ====
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