Verweigerungsrechte im Strafverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Der § 20c BKAG  [http://www.gesetze-im-internet.de/bkag_1997/__20c.html] schränkt das Zeugnisverweigerungsrecht für den Fall ein, dass die
Der § 20c BKAG  [http://www.gesetze-im-internet.de/bkag_1997/__20c.html] schränkt das Zeugnisverweigerungsrecht für den Fall ein, dass die


''Auskunft zur Abwehr einer Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Staates oder Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich ist.''
''Auskunft zur Abwehr einer Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Staates oder Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich ist.''


Eine Aussage über die vertraulichen Informationen darf vom Staat nicht erzwungen werden. Das BKA-Gesetz führt nun zwar keinen Zwang ein, es erlaubt dem BKA aber, sich die Informationen durch heimliche Lauschaktionen und Computer-Durchsuchungen zu beschaffen. Auf die bislang vom Gesetz garantierte Vertraulichkeit ist dann kein Verlass mehr.
Eine Aussage über die vertraulichen Informationen darf vom Staat nicht erzwungen werden. Das BKA-Gesetz führt nun zwar keinen Zwang ein, es erlaubt dem BKA aber, sich die Informationen durch heimliche Lauschaktionen und Computer-Durchsuchungen zu beschaffen. Auf die bislang vom Gesetz garantierte Vertraulichkeit ist dann kein Verlass mehr.
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