Verweigerungsrechte im Strafverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Auch für die Berufsgruppe der Rechtsanwälte existiert bereits seit 1495 in der Reichskammergerichtsordnung ein Verschwiegenheitsgebot.
Auch für die Berufsgruppe der Rechtsanwälte existiert bereits seit 1495 in der Reichskammergerichtsordnung ein Verschwiegenheitsgebot.


== Zweck ==
== Zweck ==
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== Rechtsgrundlagen ==
== Inhalte und Rechtsgrundlagen ==
 
Bei den Verweigerungsrechten muss zunächst zwischen Aussageverweigerungsrechten, Zeugnisverweigerungsrechten und Auskunftsverweigerungsrechten unterschieden werden.
 
 
===Aussageverweigerungsrechte===
 
Beschuldigte sind berechtigt die gesamte Aussage zu verweigern, ohne dies zu begründen. Sie brauchen lediglich ihre Personalien nennen.
 
Nach § 136 [[StPO]] [http://bundesrecht.juris.de/stpo/__136.html] bzw. § 55 [[OwiG]] [http://bundesrecht.juris.de/owig_1968/__55.html] steht es dem Beschuldigten/ Betroffenen frei, sich zu der ihm vorgeworfenen Sache zu äußern.
Nach § 136 [[StPO]] [http://bundesrecht.juris.de/stpo/__136.html] bzw. § 55 [[OwiG]] [http://bundesrecht.juris.de/owig_1968/__55.html] steht es dem Beschuldigten/ Betroffenen frei, sich zu der ihm vorgeworfenen Sache zu äußern.


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