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Im 19. Jahrhundert entwickelte sich aus der „Berufspflicht“ eine Rechtspflicht.(2: LK/Jahnke, §203 Rn. 13) | Im 19. Jahrhundert entwickelte sich aus der „Berufspflicht“ eine Rechtspflicht.(2: LK/Jahnke, §203 Rn. 13) | ||
Formell wurde dies 1871 mit der Einsetzung des StGB für das Deutsche Reich und dem Inkrafttreten der StPO 1877 abgeschlossen. | Formell wurde dies 1871 mit der Einsetzung des StGB für das Deutsche Reich und dem Inkrafttreten der StPO 1877 abgeschlossen. | ||
Auch für die Berufsgruppe der Rechtsanwälte existiert bereits seit 1495 in der Reichskammergerichtsordnung ein Verschwiegenheitsgebot. | Auch für die Berufsgruppe der Rechtsanwälte existiert bereits seit 1495 in der Reichskammergerichtsordnung ein Verschwiegenheitsgebot. | ||
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