Verweigerungsrechte im Strafverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

Zeile 24: Zeile 24:
Im 19. Jahrhundert entwickelte sich aus der „Berufspflicht“ eine Rechtspflicht.(2: LK/Jahnke, §203 Rn. 13)
Im 19. Jahrhundert entwickelte sich aus der „Berufspflicht“ eine Rechtspflicht.(2: LK/Jahnke, §203 Rn. 13)
Formell wurde dies 1871 mit der Einsetzung des StGB für das Deutsche Reich und dem Inkrafttreten der StPO 1877  abgeschlossen.
Formell wurde dies 1871 mit der Einsetzung des StGB für das Deutsche Reich und dem Inkrafttreten der StPO 1877  abgeschlossen.
Auch für die Berufsgruppe der Rechtsanwälte existiert bereits seit 1495 in der Reichskammergerichtsordnung ein Verschwiegenheitsgebot.
Auch für die Berufsgruppe der Rechtsanwälte existiert bereits seit 1495 in der Reichskammergerichtsordnung ein Verschwiegenheitsgebot.


334

Bearbeitungen