Verweigerungsrechte im Strafverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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''Auskunft zur Abwehr einer Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Staates oder Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich ist.''
''Auskunft zur Abwehr einer Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Staates oder Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich ist.''
   
   
In diesen Fällen sind nur die in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 oder 4 der StPO genannten Berufsgruppen Zeugnisverweigerungsberechtigt. Das bedeutet, dass Rechtsanwälte, Ärzte und Journalisten in den genannten Fällen kein Zeunisverweigerungsrecht genießen.
In diesen Fällen sind nur die in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 oder 4 der StPO genannten Berufsgruppen Zeugnisverweigerungsberechtigt.  
Das bedeutet, dass Rechtsanwälte, Ärzte und Journalisten in den genannten Fällen kein Zeunisverweigerungsrecht genießen.


Gegen diese "Aushöhlung" Zeugnisverweigerungsrechtes gab es Proteste aus den betroffenen Berufsgruppen. [http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/schaeubles-hundertprozent-polizei/]
Gegen diese "Aushöhlung" Zeugnisverweigerungsrechtes gab es Proteste aus den betroffenen Berufsgruppen. [http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/schaeubles-hundertprozent-polizei/]
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