Verweigerungsrechte im Strafverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach § 97 Abs. 1 StPO dürfen
Nach § 97 Abs. 1 StPO dürfen
·  Schriftliche Mitteilungen zwischen den in § 53 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 b genannten Berufsvertretern
Schriftliche Mitteilungen zwischen den in § 53 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 b genannten Berufsvertretern
und ihren Klienten, Mandanten bzw. Patienten,
und ihren Klienten, Mandanten bzw. Patienten,
·  Aufzeichnungen der in § 53 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 b genannten Berufsvertreter über relevante
·  Aufzeichnungen der in § 53 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 b genannten Berufsvertreter über relevante
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den zur Zeugnisverweigerung berechtigten Berufsgruppen vor dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden
den zur Zeugnisverweigerung berechtigten Berufsgruppen vor dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden
geschützt.
geschützt.


== Konkurrenz zum "BKA Gesetz" ==
== Konkurrenz zum "BKA Gesetz" ==
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