Verweigerungsrechte im Strafverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Dabei führt das Bundesverfassungsgericht aus, dass der Patient erwarten darf und muss, dass Informationen über ihn geheim bleiben und nicht zur Kenntnis Unbefugter gelangen.
Dabei führt das Bundesverfassungsgericht aus, dass der Patient erwarten darf und muss, dass Informationen über ihn geheim bleiben und nicht zur Kenntnis Unbefugter gelangen.


Als typisch für alle betroffenen Berufe hat das Bundesverfassungsgericht die ''Begründung höchstpersönlicher,
Als typisch für alle betroffenen Berufe hat das Bundesverfassungsgericht ''die Begründung höchstpersönlicher,''
grundsätzlich keine Offenbarung duldender Vertrauensverhältnisse angesehen. Die betreffenden Berufsvertreter können ihre Tätigkeit nur dann wahrnehmen, wenn sie den Klienten,
''grundsätzlich keine Offenbarung duldender Vertrauensverhältnisse angesehen. Die betreffenden Berufsvertreter können ihre'' ''Tätigkeit nur dann wahrnehmen, wenn sie den Klienten,''
Mandanten bzw. Patienten die Gewähr geben können, dass das, was ihnen in ihrer beruflichen
''Mandanten bzw. Patienten die Gewähr geben können, dass das, was ihnen in ihrer beruflichen''
Eigenschaft anvertraut oder bekannt geworden ist, nicht gerichtlich abrufbar bzw. verwertbar ist''.(2)
''Eigenschaft anvertraut oder bekannt geworden ist, nicht gerichtlich abrufbar bzw. verwertbar ist''.(2)


Das Anvertrauen von Geheimnissen muss aus Sicht der Mitteilungsempfänger berufstypisch sein. (3)
Das Anvertrauen von Geheimnissen muss aus Sicht der Mitteilungsempfänger berufstypisch sein. (3)
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