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Dabei führt das Bundesverfassungsgericht aus, dass der Patient erwarten darf und muss, dass Informationen über ihn geheim bleiben und nicht zur Kenntnis Unbefugter gelangen. | Dabei führt das Bundesverfassungsgericht aus, dass der Patient erwarten darf und muss, dass Informationen über ihn geheim bleiben und nicht zur Kenntnis Unbefugter gelangen. | ||
Als typisch für alle betroffenen Berufe hat das Bundesverfassungsgericht | Als typisch für alle betroffenen Berufe hat das Bundesverfassungsgericht ''die Begründung höchstpersönlicher,'' | ||
grundsätzlich keine Offenbarung duldender Vertrauensverhältnisse angesehen. Die betreffenden Berufsvertreter können ihre Tätigkeit nur dann wahrnehmen, wenn sie den Klienten, | ''grundsätzlich keine Offenbarung duldender Vertrauensverhältnisse angesehen. Die betreffenden Berufsvertreter können ihre'' ''Tätigkeit nur dann wahrnehmen, wenn sie den Klienten,'' | ||
Mandanten bzw. Patienten die Gewähr geben können, dass das, was ihnen in ihrer beruflichen | ''Mandanten bzw. Patienten die Gewähr geben können, dass das, was ihnen in ihrer beruflichen'' | ||
Eigenschaft anvertraut oder bekannt geworden ist, nicht gerichtlich abrufbar bzw. verwertbar ist''.(2) | ''Eigenschaft anvertraut oder bekannt geworden ist, nicht gerichtlich abrufbar bzw. verwertbar ist''.(2) | ||
Das Anvertrauen von Geheimnissen muss aus Sicht der Mitteilungsempfänger berufstypisch sein. (3) | Das Anvertrauen von Geheimnissen muss aus Sicht der Mitteilungsempfänger berufstypisch sein. (3) |
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