Verweigerungsrechte im Strafverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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''in Rede steht, zielt nicht auf das Erlangen von Kenntnissen über ein''
''in Rede steht, zielt nicht auf das Erlangen von Kenntnissen über ein''
''seelsorgerisches Gespräch, sondern über eine Tätigkeit'' – das''Recherchieren von Versicherungsadressen –, ''die der Beschwerdeführer nur
''seelsorgerisches Gespräch, sondern über eine Tätigkeit'' – das''Recherchieren von Versicherungsadressen –, ''die der Beschwerdeführer nur
außerhalb eines solchen Gesprächs wahrgenommen haben könnte''.''(Auszug der Pressemitteilung des BverfG vom 29.01.2007)
außerhalb eines solchen Gesprächs wahrgenommen haben könnte''.(Auszug der Pressemitteilung des BverfG vom 29.01.2007)


== Literatur: ==
== Literatur: ==
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