Verweigerungsrechte im Strafverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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In den Jahren 2006 und 2007 sorgte ein Zwischenfall bezüglich eines Seelsorgers für Verunsicherung bei vielen Zeugnisverweigerungsberechtigten.
In den Jahren 2006 und 2007 sorgte ein Zwischenfall bezüglich eines Seelsorgers für Verunsicherung bei vielen Zeugnisverweigerungsberechtigten.
Dieser kam seiner Tätigkeit in einer JVA als "Gefängisseelsorger" nach. Im Rahmen dieser Tätigkeit betreute er einen Mann, dem  vorgeworfen wird, Betrugstaten gegenüber deutschen Lebensversicherungsgesellschaften begangen zu haben, um durch Erlangung hoher Versicherungssummen das Terrornetzwerk Al Qaeda zu finanzieren. Aufgrund dieser Verdachtslage ist der Mann auf der so genannten "[[Terrorliste]]" verzeichnet.
Dieser kam seiner Tätigkeit in einer JVA als "Gefängisseelsorger" nach. Im Rahmen dieser Tätigkeit betreute er einen Mann, dem  vorgeworfen wird, Betrugstaten gegenüber deutschen Lebensversicherungsgesellschaften begangen zu haben, um durch Erlangung hoher Versicherungssummen das Terrornetzwerk Al Qaeda zu finanzieren. Aufgrund dieser Verdachtslage ist der Mann auf der so genannten "[[Terrorliste]]" verzeichnet.
Der Seelsorger sorgte im Verfahren gegen diesen Mann aussagen, ob er für diesen Internetrecherchen durchgeführt habe.
Der Seelsorger sollte im Verfahren gegen diesen Mann aussagen, ob er für diesen Internetrecherchen durchgeführt habe.
Die Beantwortung dieser Frage lehnte der Seelsorger unter Hinweis auf sein Zeugnisverweigerungsrecht ab. [http://www.focus.de/politik/deutschland/duesseldorf_aid_115867.html]
Die Beantwortung dieser Frage lehnte der Seelsorger unter Hinweis auf sein Zeugnisverweigerungsrecht ab. [http://www.focus.de/politik/deutschland/duesseldorf_aid_115867.html]
Daraufhin ordnete das verhandelnde Oberlandesgericht Düsseldorf die Beugehaft gegen den Seelsorger an.
Daraufhin ordnete das verhandelnde Oberlandesgericht Düsseldorf die Beugehaft gegen den Seelsorger an.
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