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Auf dieses Recht ist vor der ersten Vernehmnung hinzuweisen. | Auf dieses Recht ist vor der ersten Vernehmnung hinzuweisen. | ||
Weiterhin gibt es das so genannte '''Zeugnisverweigerungsrecht'''. | Weiterhin gibt es das so genannte '''Zeugnisverweigerungsrecht'''. |
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