Verweigerungsrechte im Strafverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Auf dieses Recht ist vor der ersten Vernehmnung hinzuweisen.
Auf dieses Recht ist vor der ersten Vernehmnung hinzuweisen.


Weiterhin gibt es das so genannte '''Zeugnisverweigerungsrecht'''.
Weiterhin gibt es das so genannte '''Zeugnisverweigerungsrecht'''.
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