Verweigerungsrechte im Strafverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Beteiligten im Strafverfahren genießen unterschiedliche Rechte.
Die Beteiligten im Strafverfahren genießen unterschiedliche Rechte.
Grundsätzlich ist jeder Zeuge vor Gericht zur Aussage und zur Eidesleistung verpflichtet.
Zur Vermeidung von Konfliktsituationen werden bestimmte Personen von der Pflicht ausgeklammert.
Bezüglich der Frage, wann und worüber sich eine Person vor Prozess äußern muss, geben das Aussageverweigerungsrecht und das Zeugnisverweigerungsrecht Auskunft.
Bezüglich der Frage, wann und worüber sich eine Person vor Prozess äußern muss, geben das Aussageverweigerungsrecht und das Zeugnisverweigerungsrecht Auskunft.


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Pflegekinder und Pflegeeltern haben kein Zeugnisverweigerungsrecht
Pflegekinder und Pflegeeltern haben kein Zeugnisverweigerungsrecht
[http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Zeugnisverweigerung05.php]
[http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Zeugnisverweigerung05.php]
== Zeugnisverweigerungsrechte aus sachlichen Gründen ==
Darüber hinaus genießen gewisse Berufsgruppen Zeugnisverweigerungsrechte.
Diese sind im § 53 StPO abschließend genannt.
Es handelt sich dabei größtenteils um Berufe, die davon leben, dass ein Vertrauensverhältnis zwischen dem jeweiligen Vertreter der Berufsgruppe und seinem Kunden oder Patienten besteht.
Das Zeugnis darf jedoch nicht grundsätzlich verweigert werden.
Vielmehr bezieht sich das Zeugnisverweigerungsrecht auf einzelne Fragen, welche den Beschuldigten belasten könnten.


== Weblinks ==
== Weblinks ==
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