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Die Beteiligten im Strafverfahren genießen unterschiedliche Rechte. | Die Beteiligten im Strafverfahren genießen unterschiedliche Rechte. | ||
Grundsätzlich ist jeder Zeuge vor Gericht zur Aussage und zur Eidesleistung verpflichtet. | |||
Zur Vermeidung von Konfliktsituationen werden bestimmte Personen von der Pflicht ausgeklammert. | |||
Bezüglich der Frage, wann und worüber sich eine Person vor Prozess äußern muss, geben das Aussageverweigerungsrecht und das Zeugnisverweigerungsrecht Auskunft. | Bezüglich der Frage, wann und worüber sich eine Person vor Prozess äußern muss, geben das Aussageverweigerungsrecht und das Zeugnisverweigerungsrecht Auskunft. | ||
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Pflegekinder und Pflegeeltern haben kein Zeugnisverweigerungsrecht | Pflegekinder und Pflegeeltern haben kein Zeugnisverweigerungsrecht | ||
[http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Zeugnisverweigerung05.php] | [http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Zeugnisverweigerung05.php] | ||
== Zeugnisverweigerungsrechte aus sachlichen Gründen == | |||
Darüber hinaus genießen gewisse Berufsgruppen Zeugnisverweigerungsrechte. | |||
Diese sind im § 53 StPO abschließend genannt. | |||
Es handelt sich dabei größtenteils um Berufe, die davon leben, dass ein Vertrauensverhältnis zwischen dem jeweiligen Vertreter der Berufsgruppe und seinem Kunden oder Patienten besteht. | |||
Das Zeugnis darf jedoch nicht grundsätzlich verweigert werden. | |||
Vielmehr bezieht sich das Zeugnisverweigerungsrecht auf einzelne Fragen, welche den Beschuldigten belasten könnten. | |||
== Weblinks == | == Weblinks == |
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