Der Vertrag von Prüm ist ein am 27. Mai 2005 in dem Eifelort Prüm (Rheinland-Pfalz) vereinbartes zwischenstaatliches Abkommen mit der amtlichen Bezeichnung "Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration". In Österreich wird das Vertragswerk auch Schengen-III-Vertrag genannt. Den ursprünglichen Signatarstaaten Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden und Österreich schlossen sich später Finnland, Slowenien und Ungarn an. Italien, Portugal, Bulgarien, Rumänien, Schweden und Griechenland tragen sich mit Beitrittsabsichten (es besteht das Recht, nicht aber eine Pflicht der EU-Staaten zum Beitritt).

Inhalt

Der Vertrag sieht den direkten Zugriff von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden auf bestimmte Datenbanken anderer Vertragsstaaten vor:

  • DNA-Analyse-Dateien (in Deutschland: die DNA-Datenbank des Bundeskriminalamts)
  • Datenbanken mit elektronisch gespeicherten Fingerabdrücken (in Deutschland: das Automatisierte Fingerabdruckidentifizierungssystem AFIS)
  • elektronische Register mit Kraftfahrzeug- und Kraftfahrzeughalterdaten (in Deutschland: das Zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamts)
  • "Nationale Kontaktstelle" ist in Deutschland das BKA (für DNA und Fingerabdrücke) sowie das Kraftfahrt-Bundesamt (für Kfz-Daten).

Der Vertrag enthält darüber hinaus Einigungen über

  • Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Straftaten (Informationsübermittlung, Einsatz von Flugsicherheitsbegleitern/"sky marshalls")
  • Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Migration (Einsatz von Dokumentenberatern, Unterstützung bei Rückführungen)
  • weitere Formen der Zusammenarbeit (gemeinsame Polizeieinsätzen, Nacheile, Hilfe bei Großereignissen, Katastrophen und schweren Unglücksfällen mit transnationalen Auswirkungen, Zusammenarbeit auf Ersuchen) und
  • Bestimmungen zum Datenschutz.

Es handelt sich unter europarechtlicher Perspektive um Bestimmungen, die dem Gemeinschaftsrecht (1. Säule, u. a. Einsatz von Flugsicherheitsbegleitern, Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Migration) zuzurechnen sind - und um Bestimmungen zur zwischenstaatlichen Zusammenarbeit (3. Säule, u. a. grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit).

Praxis

Als erste Staaten der Welt können mittlerweile Deutschland, Österreich, Belgien, Luxemburg und Spanien ihre DNA-Datenbanken abgleichen und binnen weniger Minuten über die angeforderten Informationen verfügen. Nach dem aus Datenschutzgründen gewählten sog. "Hit-/No-Hit-Verfahren" erhält die abfragende Polizeidienststelle die Mitteilung, ob bei den Partnern zu dem gesuchten Profil passende Daten existieren. Um bei einem "Hit" die Person identifizieren zu können, müssen sodann die Dienststellen in Kontakt treten bzw. ein Rechtshilfeersuchen einleiten.

Im Jahr 2007 wurde damit begonnen, den Prüm-Vertrag in europäisches Recht zu überführen. Der Aufbau der Grenzschutzagentur "Frontex" macht ebenfalls Fortschritte.