Vertrag von Prüm: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Vertrag von Prüm ist ein am 27. Mai 2005 in dem Eifelort Prüm (Rheinland-Pfalz) vereinbartes zwischenstaatliches Abkommen mit der amtlichen Bezeichnung "Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration". In Österreich wird das Vertragswerk auch Schengen-III-Vertrag genannt. Den ursprünglichen Signatarstaaten Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden und Österreich schlossen sich später Finnland, Slowenien und Ungarn an. Italien, Portugal, Bulgarien, Rumänien, Schweden und Griechenland tragen sich mit Beitrittsabsichten (es besteht das Recht, nicht aber eine Pflicht der EU-Staaten zum Beitritt).
Der Vertrag von Prüm (in Österreich auch Schengen III genannt) ist ein am 27. Mai 2005 in dem Eifelort Prüm (Rheinland-Pfalz) vereinbartes zwischenstaatliches Abkommen mit der amtlichen Bezeichnung "Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration". Den Signatarstaaten Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden und Österreich schlossen sich später Finnland, Slowenien und Ungarn an. Italien, Portugal, Bulgarien, Rumänien, Schweden und Griechenland tragen sich mit Beitrittsabsichten.


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