Vertrag von Prüm: Unterschied zwischen den Versionen
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== Inhalt == | == Inhalt == | ||
Der Vertrag sieht den direkten Zugriff von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden auf bestimmte Datenbanken anderer Vertragsstaaten vor | Der Vertrag sieht den direkten Zugriff von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden auf bestimmte Datenbanken anderer Vertragsstaaten vor: | ||
* DNA-Analyse-Dateien (in Deutschland: die DNA-Datenbank des Bundeskriminalamts) | * DNA-Analyse-Dateien (in Deutschland: die DNA-Datenbank des Bundeskriminalamts) | ||
* Datenbanken mit elektronisch gespeicherten Fingerabdrücken (in Deutschland: das Automatisierte Fingerabdruckidentifizierungssystem AFIS) | * Datenbanken mit elektronisch gespeicherten Fingerabdrücken (in Deutschland: das Automatisierte Fingerabdruckidentifizierungssystem AFIS) | ||
* elektronische Register mit Kraftfahrzeug- und Kraftfahrzeughalterdaten (in Deutschland: das Zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamts) | * elektronische Register mit Kraftfahrzeug- und Kraftfahrzeughalterdaten (in Deutschland: das Zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamts) | ||
*"Nationale Kontaktstelle" ist in Deutschland das BKA (für DNA und Fingerabdrücke) sowie das Kraftfahrt-Bundesamt (für Kfz-Daten). | |||
" | Der Vertrag enthält darüber hinaus Einigungen über | ||
* Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Straftaten (Informationsübermittlung, Einsatz von Flugsicherheitsbegleitern/"sky marshalls") | |||
* Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Migration (Einsatz von Dokumentenberatern, Unterstützung bei Rückführungen) | |||
* weitere Formen der Zusammenarbeit (gemeinsame Polizeieinsätzen, Nacheile, Hilfe bei Großereignissen, Katastrophen und schweren Unglücksfällen mit transnationalen Auswirkungen, Zusammenarbeit auf Ersuchen) und | |||
* Bestimmungen zum Datenschutz. | |||
Es handelt sich unter europarechtlicher Perspektive um Bestimmungen, die dem Gemeinschaftsrecht (1. Säule, u. a. Einsatz von Flugsicherheitsbegleitern, Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Migration) zuzurechnen sind - und um Bestimmungen zur zwischenstaatlichen Zusammenarbeit (3. Säule, u. a. grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit). | |||
Im Jahr 2007 wurde damit begonnen, den Prüm-Vertrag in europäisches Recht zu überführen. Der Aufbau der Grenzschutzagentur "Frontex" macht ebenfalls Fortschritte. | Im Jahr 2007 wurde damit begonnen, den Prüm-Vertrag in europäisches Recht zu überführen. Der Aufbau der Grenzschutzagentur "Frontex" macht ebenfalls Fortschritte. |