Vertrag von Prüm: Unterschied zwischen den Versionen

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== Inhalt ==
== Inhalt ==
Der Vertrag sieht den direkten Zugriff von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden auf bestimmte Datenbanken anderer Vertragsstaaten vor. Dies gilt insbesondere für
Der Vertrag sieht den direkten Zugriff von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden auf bestimmte Datenbanken anderer Vertragsstaaten vor:
* DNA-Analyse-Dateien (in Deutschland: die DNA-Datenbank des Bundeskriminalamts)
* DNA-Analyse-Dateien (in Deutschland: die DNA-Datenbank des Bundeskriminalamts)
* Datenbanken mit elektronisch gespeicherten Fingerabdrücken (in Deutschland: das Automatisierte Fingerabdruckidentifizierungssystem AFIS)
* Datenbanken mit elektronisch gespeicherten Fingerabdrücken (in Deutschland: das Automatisierte Fingerabdruckidentifizierungssystem AFIS)
* elektronische Register mit Kraftfahrzeug- und Kraftfahrzeughalterdaten (in Deutschland: das Zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamts)
* elektronische Register mit Kraftfahrzeug- und Kraftfahrzeughalterdaten (in Deutschland: das Zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamts)
*"Nationale Kontaktstelle" ist in Deutschland das BKA (für DNA und Fingerabdrücke) sowie das Kraftfahrt-Bundesamt (für Kfz-Daten).


"Nationale Kontaktstellen" (in Deutschland das BKA für DNA und Fingerabdrücke sowie das Kraftfahrt-Bundesamt für Kfz-Daten) führen die Daten- und Informationsübermittlungen durch.  
Der Vertrag enthält darüber hinaus Einigungen über
    * Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Straftaten (Informationsübermittlung, Einsatz von Flugsicherheitsbegleitern/"sky marshalls")
    * Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Migration (Einsatz von Dokumentenberatern, Unterstützung bei Rückführungen)
    * weitere Formen der Zusammenarbeit (gemeinsame Polizeieinsätzen, Nacheile, Hilfe bei Großereignissen, Katastrophen und schweren Unglücksfällen mit transnationalen Auswirkungen, Zusammenarbeit auf Ersuchen) und
    * Bestimmungen zum Datenschutz.


Es handelt sich unter europarechtlicher Perspektive um Bestimmungen, die dem Gemeinschaftsrecht (1. Säule, u. a. Einsatz von Flugsicherheitsbegleitern, Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Migration) zuzurechnen sind - und um Bestimmungen zur zwischenstaatlichen Zusammenarbeit (3. Säule, u. a. grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit).


Im Jahr 2007 wurde damit begonnen, den Prüm-Vertrag in europäisches Recht zu überführen. Der Aufbau der Grenzschutzagentur "Frontex" macht ebenfalls Fortschritte.
Im Jahr 2007 wurde damit begonnen, den Prüm-Vertrag in europäisches Recht zu überführen. Der Aufbau der Grenzschutzagentur "Frontex" macht ebenfalls Fortschritte.
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