Vertrag von Prüm: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Vertrag von Prüm ist ein am 27. Mai 2005 in dem Eifelort Prüm (Rheinland-Pfalz) vereinbartes zwischenstaatliches Abkommen mit der amtlichen Bezeichnung "Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration". In Österreich wird das Vertragswerk auch Schengen-III-Vertrag genannt. Den ursprünglichen Signatarstaaten Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden und Österreich schlossen sich später Finnland, Slowenien und Ungarn an. Italien, Portugal, Bulgarien, Rumänien, Schweden und Griechenland tragen sich mit Beitrittsabsichten (es besteht das Recht, nicht aber eine Pflicht der EU-Staaten zum Beitritt).
Der Vertrag von Prüm ist ein am 27. Mai 2005 in dem Eifelort Prüm (Rheinland-Pfalz) vereinbartes zwischenstaatliches Abkommen mit der amtlichen Bezeichnung "Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration". In Österreich wird das Vertragswerk auch Schengen-III-Vertrag genannt. Den ursprünglichen Signatarstaaten Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden und Österreich schlossen sich später Finnland, Slowenien und Ungarn an. Italien, Portugal, Bulgarien, Rumänien, Schweden und Griechenland tragen sich mit Beitrittsabsichten (es besteht das Recht, nicht aber eine Pflicht der EU-Staaten zum Beitritt).
== Inhalt ==
Der Vertrag sieht den direkten Zugriff von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden auf bestimmte Datenbanken anderer Vertragsstaaten vor. Dies gilt insbesondere für
* DNA-Analyse-Dateien (in Deutschland: die DNA-Datenbank des Bundeskriminalamts)
* Datenbanken mit elektronisch gespeicherten Fingerabdrücken (in Deutschland: das Automatisierte Fingerabdruckidentifizierungssystem AFIS)
* elektronische Register mit Kraftfahrzeug- und Kraftfahrzeughalterdaten (in Deutschland: das Zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamts)
"Nationale Kontaktstellen" (in Deutschland das BKA für DNA und Fingerabdrücke sowie das Kraftfahrt-Bundesamt für Kfz-Daten) führen die Daten- und Informationsübermittlungen durch.


Im Jahr 2007 wurde damit begonnen, den Prüm-Vertrag in europäisches Recht zu überführen. Der Aufbau der Grenzschutzagentur "Frontex" macht ebenfalls Fortschritte.
Im Jahr 2007 wurde damit begonnen, den Prüm-Vertrag in europäisches Recht zu überführen. Der Aufbau der Grenzschutzagentur "Frontex" macht ebenfalls Fortschritte.
Anonymer Benutzer