Vermögensabschöpfung (Strafrecht): Unterschied zwischen den Versionen

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a) grob fahrlässig handelt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn leichtfertig und unkontrolliert ein Fahrzeug zur Nutzung überlassen wird, mit dem der Täter dann Einbruchsbeute abtransportiert. Oder
a) grob fahrlässig handelt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn leichtfertig und unkontrolliert ein Fahrzeug zur Nutzung überlassen wird, mit dem der Täter dann Einbruchsbeute abtransportiert. Oder
b) einem Dritten ist bei Erwerb eines Gegenstandes bewusst, dass der Gegenstand bei einer strafbaren Handlung eine Rolle spielte, die eine Einziehung rechtfertigen würde. Darüber hinaus muss der Dritte verwerflich handeln, indem er beispielsweise die Verhinderung der Einziehung beabsichtigt.
b) einem Dritten ist bei Erwerb eines Gegenstandes bewusst, dass der Gegenstand bei einer strafbaren Handlung eine Rolle spielte, die eine Einziehung rechtfertigen würde. Darüber hinaus muss der Dritte verwerflich handeln, indem er beispielsweise die Verhinderung der Einziehung beabsichtigt.


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