Vergeltung: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Vergeltung''' bezeichnet man im weitesten Sinn jede Reaktion auf eine vorhergegangene Aktion. Im älteren Sprachgebrauch verstand man unter diesem eine Gegenleistung oder Belohnung für erwiesene Dienste, ohne eine entsprechende Differenzierung zwischen ökonomischen, juristischen und sozialen Kulturbereichen dabei vorzunehmen .  
Als Vergeltung bezeichnet man im weitesten Sinn jede Reaktion auf eine vorhergegangene Aktion. Im älteren Sprachgebrauch verstand man unter diesem eine Gegenleistung oder Belohnung für erwiesene Dienste, ohne eine entsprechende Differenzierung zwischen ökonomischen, juristischen und sozialen Kulturbereichen dabei vorzunehmen .  
Es besteht jedoch eine Wortverwandtschaft mit dem Begriff des Geldes. Heutzutage wird Vergeltung meist als [[Strafe]] mit dem Charakter der [[Sühne]] und [[Rache]] verstanden. Das Vergeltungsprinzip ist in die historischen Gesetzgebungen verschiedener Rechtsordnungen mit eingeflossen, wobei eine gewisses Verhältnis zwischen Tat und Sühne durch eine Ausgleichshandlung geschaffen wird, die auch über die tatsächliche Schwere der Tat hinausgehen kann. Unterformen der Vergeltung, die nicht darüber hinausgehen, sind der [[Schadenersatz]] und [[Talion]].
Es besteht jedoch eine Wortverwandtschaft mit dem Begriff des Geldes. Heutzutage wird Vergeltung meist als Strafe mit dem Charakter der Sühne und Rache verstanden. Das Vergeltungsprinzip ist in die historischen Gesetzgebungen verschiedener Rechtsordnungen mit eingeflossen, wobei eine gewisses Verhältnis zwischen Tat und Sühne durch eine Ausgleichshandlung geschaffen wird, die auch über die tatsächliche Schwere der Tat hinausgehen kann. Unterformen der Vergeltung, die nicht darüber hinausgehen, sind der Schadenersatz und Talion.




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== Ursprünglicher Vergeltungsbegriff ==
== Ursprünglicher Vergeltungsbegriff ==


Historisch
=== '''Historisch''' ===


Das Ius talionis oder Lex talionis oder Talionsprinzip in frühen antiken Rechtstexten (lat. Retaliation, eigentlich Wiedervergeltung) beschreibt das einfache Verhältnis der Ausgleichshandlung oder der Büße, das Eintreiben eines gleichartigen Ausgleichs. Vielfach existierte jedoch bereits simultan die mehrfache Buße, wobei bestimmte Delikte besonders bestraft wurden, in dem die Höhe der Strafe überproportional hoch zum Durchschnitt ist. Dieses Strafprinzip findet sich noch häufig in fränkischem und germanischem Recht. Im griechisch- römischen Recht finden sich schon deutliche Bestrebungen, die Anteile der Rache in der Strafe, durch das Recht zurückzudrängen.  
Das Ius talionis oder Lex talionis oder Talionsprinzip in frühen antiken Rechtstexten (lat. Retaliation, eigentlich Wiedervergeltung) beschreibt das einfache Verhältnis der Ausgleichshandlung oder der Buße, das Eintreiben eines gleichartigen Ausgleichs. Vielfach existierte jedoch bereits simultan die mehrfache Buße, wobei bestimmte Delikte besonders bestraft wurden, in dem die Höhe der Strafe überproportional hoch zum Durchschnitt ist. Dieses Strafprinzip findet sich noch häufig in fränkischem und germanischem Recht. Im griechisch- römischen Recht finden sich schon deutliche Bestrebungen, die Anteile der Rache in der Strafe, durch das Recht zurückzudrängen.  


Religiös
=== '''Religiös''' ===


In den abrahamitischen Religionen finden sich in deren heiligen Schriften vielfach direkte Lehren zur gesellschaftlichen Organisation und zu Rechtssprechungen, die das Verhältnis eines Gottes zu den Menschen und den Menschen untereinander regelt. Der bedeutende Einfluss von religiösen Rechtslehren auf die Entstehung moderner Rechtstheorien ist heute unbestritten. Die Frage nach der angemessenen Antwort auf Unrecht wird seit deren Niederschriften in den jeweiligen Gemeinden diskutiert und bezieht sich auf die Umsetzung durch die Höhe eines Schadenersatzes oder Zuführung des gleichen oder ähnlichen Schadens. Asiatische Religionen glauben meist an das ewige Rad des Karmas. Das menschliche Wiedervergelten ist demnach nicht förderlich um das höchste Ziel der Erkenntnis zu erlangen, die Leid verlängernde Wirkung lässt das Rad der Wiedergeburt nicht enden.
In den abrahamitischen Religionen finden sich in deren heiligen Schriften vielfach direkte Lehren zur gesellschaftlichen Organisation und zu Rechtssprechungen, die das Verhältnis eines Gottes zu den Menschen und den Menschen untereinander regelt. Der bedeutende Einfluss von religiösen Rechtslehren auf die Entstehung moderner Rechtstheorien ist heute unbestritten. Die Frage nach der angemessenen Antwort auf Unrecht wird seit deren Niederschriften in den jeweiligen Gemeinden diskutiert und bezieht sich auf die Umsetzung durch die Höhe eines Schadenersatzes oder Zuführung des gleichen oder ähnlichen Schadens. Asiatische Religionen glauben meist an das ewige Rad des Karmas. Das menschliche Wiedervergelten ist demnach nicht förderlich um das höchste Ziel der Erkenntnis zu erlangen, die Leid verlängernde Wirkung lässt das Rad der Wiedergeburt nicht enden.
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