Vergeltung: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Ius talionis oder Lex talionis oder Talionsprinzip in frühen antiken Rechtstexten (lat. Retaliation, eigentlich Wiedervergeltung) beschreibt das einfache Verhältnis der Ausgleichshandlung oder der Büße, das Eintreiben eines gleichartigen Ausgleichs. Vielfach existierte jedoch bereits simultan die mehrfache Buße, wobei bestimmte Delikte besonders bestraft wurden, in dem die Höhe der Strafe überproportional hoch zum Durchschnitt ist. Dieses Strafprinzip findet sich noch häufig in fränkischem und germanischem Recht. Im griechisch- römischen Recht finden sich schon deutliche Bestrebungen, die Anteile der Rache in der Strafe, durch das Recht zurückzudrängen.  
Das Ius talionis oder Lex talionis oder Talionsprinzip in frühen antiken Rechtstexten (lat. Retaliation, eigentlich Wiedervergeltung) beschreibt das einfache Verhältnis der Ausgleichshandlung oder der Büße, das Eintreiben eines gleichartigen Ausgleichs. Vielfach existierte jedoch bereits simultan die mehrfache Buße, wobei bestimmte Delikte besonders bestraft wurden, in dem die Höhe der Strafe überproportional hoch zum Durchschnitt ist. Dieses Strafprinzip findet sich noch häufig in fränkischem und germanischem Recht. Im griechisch- römischen Recht finden sich schon deutliche Bestrebungen, die Anteile der Rache in der Strafe, durch das Recht zurückzudrängen.  
In den abrahamitischen Religionen finden sich in deren heiligen Schriften vielfach direkte Lehren zur gesellschaftlichen Organisation und zu Rechtssprechungen, die das Verhältnis eines Gottes zu den Menschen und den Menschen untereinander regelt. Der bedeutende Einfluss von religiösen Rechtslehren auf die Entstehung moderner Rechtstheorien ist heute unbestritten. Die Frage nach der angemessenen Antwort auf Unrecht wird seit deren Niederschriften in den jeweiligen Gemeinden diskutiert und bezieht sich auf die Umsetzung durch die Höhe eines Schadenersatzes oder Zuführung des gleichen oder ähnlichen Schadens. Asiatische Religionen glauben meist an das ewige Rad des Karmas. Das menschliche Wiedervergelten ist demnach nicht förderlich um das höchste Ziel der Erkenntnis zu erlangen, die Leid verlängernde Wirkung lässt das Rad der Wiedergeburt nicht enden.
In den abrahamitischen Religionen finden sich in deren heiligen Schriften vielfach direkte Lehren zur gesellschaftlichen Organisation und zu Rechtssprechungen, die das Verhältnis eines Gottes zu den Menschen und den Menschen untereinander regelt. Der bedeutende Einfluss von religiösen Rechtslehren auf die Entstehung moderner Rechtstheorien ist heute unbestritten. Die Frage nach der angemessenen Antwort auf Unrecht wird seit deren Niederschriften in den jeweiligen Gemeinden diskutiert und bezieht sich auf die Umsetzung durch die Höhe eines Schadenersatzes oder Zuführung des gleichen oder ähnlichen Schadens. Asiatische Religionen glauben meist an das ewige Rad des Karmas. Das menschliche Wiedervergelten ist demnach nicht förderlich um das höchste Ziel der Erkenntnis zu erlangen, die Leid verlängernde Wirkung lässt das Rad der Wiedergeburt nicht enden.




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Eine bewusste und kriminalpädagogisch- kritische Reflektion der Strafzwecke manifestiert sich erstmals gegen Ende des 16. Jahrhunderts, wobei die Meinung zu dem Vergeltungsgedanken dazu weiterhin umstritten blieb.
Eine bewusste und kriminalpädagogisch- kritische Reflektion der Strafzwecke manifestiert sich erstmals gegen Ende des 16. Jahrhunderts, wobei die Meinung zu dem Vergeltungsgedanken dazu weiterhin umstritten blieb.




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In abgeschwächter Form wurde diese Diskussion erneut zu den Arbeiten der Großen Strafrechtskommission 1962 aufgebracht. In Deutschland besteht heute allerdings weitgehend Konsens darüber, dass die Vergeltungsidee den Einsatz der Strafe nicht mehr rechtfertigen kann.
In abgeschwächter Form wurde diese Diskussion erneut zu den Arbeiten der Großen Strafrechtskommission 1962 aufgebracht. In Deutschland besteht heute allerdings weitgehend Konsens darüber, dass die Vergeltungsidee den Einsatz der Strafe nicht mehr rechtfertigen kann.
Dem Begriff der Gerechtigkeit kommt damit überragende Bedeutung für die Ausgestaltung einer freiheitlichen Rechtsordnung zu , der seinen Inhalt aus dem Bereich der Ethik bezieht .
Dem Begriff der Gerechtigkeit kommt damit überragende Bedeutung für die Ausgestaltung einer freiheitlichen Rechtsordnung zu , der seinen Inhalt aus dem Bereich der Ethik bezieht .






== Vergeltung als Straftheorie ==
== Vergeltung als Straftheorie ==




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== Literaturangaben ==
== Literaturangaben ==


   1.Grimm Bd. 25 Sp. 411
   1.Grimm Bd. 25 Sp. 411
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