Verbrechermenschen: Unterschied zwischen den Versionen

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====Freier Wille====
====Freier Wille====
„Liberum Arbitrium Fugitivum“ beschäftigt sich mit der Fragestellung, inwieweit Menschen ihr Verhalten beherrschen können und wann sie keine freie Entscheidung mehr über ihre Verhaltensweise treffen können. Des weiteren geht Strasser auf die Reaktionen der Umwelt auf unbeherrschte Verhaltensweisen ein. Er führt die Beispiele des Kleptomanen und des rückfälligen Nichtrauchers an. Dem Kleptomanen wird sein Diebstahl als Zwang angerechnet, dem er sich nicht widersetzen kann. Bei dem rückfälligen Nichtraucher gibt es zum einen die Fraktion, die zwar um den Umstand weiß, dass er sich, wie andere auch, hätte beherrschen können, jedoch Verständnis dafür aufbringt, weil seine Persönlichkeitsentwicklung nachempfunden werden kann. Sie verurteilt sein Verhalten nicht. Die andere Fraktion, z.B. ein Hausarzt, verurteilt das Verhalten, weil sie nur pragmatisch die negativen Folgen für den Körper des rückfälligen Nichtrauchers sieht. Trotz intensiver Forschung ist es bislang nicht gelungen, wissenschaftlich zu ergründen, wann eine Person die Herrschaft über eine Handlung hat. Wie, so fragt Strasser abschließend, ist es möglich, einen psychopathischen Verbrecher Handlungsfreiheit zu unterstellen, den geisteskranken Verbrecher allerdings von Schuld frei zu sprechen, weil er unter einem nicht abwendbaren Zwang gehandelt hat?
„Liberum Arbitrium Fugitivum“ beschäftigt sich mit der Fragestellung, inwieweit Menschen ihr Verhalten beherrschen können und wann sie keine freie Entscheidung mehr über ihre Verhaltensweise treffen können. Des weiteren geht Strasser auf die Reaktionen der Umwelt auf unbeherrschte Verhaltensweisen ein. Er führt die Beispiele des Kleptomanen und des rückfälligen Nichtrauchers an. Dem Kleptomanen wird sein Diebstahl als Zwang angerechnet, dem er sich nicht widersetzen kann. Bei dem rückfälligen Nichtraucher gibt es zum einen die Fraktion, die zwar an den Umstand glaubt, dass er sich, wie andere auch, hätte beherrschen können, jedoch Verständnis dafür aufbringt, weil seine Persönlichkeitsentwicklung nachempfunden werden kann. Sie verurteilt sein Verhalten nicht. Die andere Fraktion, z.B. ein Hausarzt, verurteilt das Verhalten, weil sie nur pragmatisch die negativen Folgen für den Körper des rückfälligen Nichtrauchers sieht. Trotz intensiver Forschung ist es bislang nicht gelungen, wissenschaftlich zu ergründen, wann eine Person die Herrschaft über eine Handlung hat. Wie, so fragt Strasser abschließend, ist es möglich, einen "psychopathischen" Verbrecher Handlungsfreiheit zu unterstellen, den "geisteskranken" Verbrecher allerdings von Schuld frei zu sprechen, weil er unter einem nicht abwendbaren Zwang gehandelt hat?


====Zur Pragmatisierung der Freiheitsfrage====
====Zur Pragmatisierung der Freiheitsfrage====
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