Verbrecher aus Schuldgefühl: Unterschied zwischen den Versionen

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Verbrecher aus Schuldgefühl
Verbrecher aus Schuldgefühl
==Definition==  
==Definition==  
Der „Verbrecher aus Schuldgefühl“ ist jemand, der eine Straftat begeht, weil in ihm ein ihm nicht bewusstes Schuldgefühl wirkt, das nach Entlastung drängt. So führt  derjenige  sozusagen einen realen Anlass dafür herbei, dass er als schuldig erkannt und zur Rechenschaft gezogen wird. Es handelt sich dabei um eine psychoanalytische Konzeption, die auf Sigmund Freud zurückgeht.
Der '''Verbrecher aus Schuldgefühl''' ist jemand, der eine Straftat begeht, weil in ihm ein ihm nicht bewusstes Schuldgefühl wirkt, das nach Entlastung drängt. So führt  derjenige  unbewusst sozusagen einen realen Anlass dafür herbei, dass er als schuldig erkannt und zur Rechenschaft gezogen wird. Es handelt sich dabei um eine psychoanalytische Konzeption, die auf Sigmund Freud zurückgeht.
 
==Herkunft==
==Herkunft==
1915 (GW X, 370-74) veröffentliche Sigmund Freud eine kleine Schrift, in der er „Einige Charaktertypen aus der psychoanalytischen Arbeit“ beschrieb, darunter  „Die Verbrecher aus Schuldbewußtsein“. Darin macht er auf Fälle aufmerksam, bei denen ansonsten „anständige Personen“ Vergehen begingen, auch solche, die sich in seiner Behandlung befanden. Solche Taten seien vor allem darum begangen worden, „weil sie verboten und weil mit ihrer Ausführung eine seelische Erleichterung für den Täter verbunden war“ (S. 371). Freud fand bei einer solchen Person ein drückendes Schuldbewusstsein unbekannter Herkunft, und nachdem er ein Vergehen begangen hatte, sei der Druck gemildert und das Schuldbewusstsein  „wenigstens irgendwie untergebracht“ (S. 371).Freud behauptete, dass in solchen Fällen das Schuldbewusstsein früher da gewesen sei als die Tat, und damit die Verhältnisse von Schuldgefühl und Tat quasi auf den Kopf gestellt. „Diese Personen durfte man mit gutem Recht als Verbrecher aus Schuldbewußtsein bezeichnen. Die Präexistenz des Schuldgefühls hatte sich natürlich durch eine ganze Reihe von anderen Äußerungen und Wirkungen nachweisen lassen“ (S. 371).
1915 (GW X, 370-74) veröffentliche Sigmund Freud eine kleine Schrift, in der er „Einige Charaktertypen aus der psychoanalytischen Arbeit“ beschrieb, darunter  „Die Verbrecher aus Schuldbewußtsein“. Darin macht er auf Fälle aufmerksam, bei denen ansonsten „anständige Personen“ Vergehen begingen, auch solche, die sich in seiner Behandlung befanden. Solche Taten seien vor allem darum begangen worden, „weil sie verboten und weil mit ihrer Ausführung eine seelische Erleichterung für den Täter verbunden war“ (S. 371). Freud fand bei einer solchen Person ein drückendes Schuldbewusstsein unbekannter Herkunft, und nachdem er ein Vergehen begangen hatte, sei der Druck gemildert und das Schuldbewusstsein  „wenigstens irgendwie untergebracht“ (S. 371).Freud behauptete, dass in solchen Fällen das Schuldbewusstsein früher da gewesen sei als die Tat, und damit die Verhältnisse von Schuldgefühl und Tat quasi auf den Kopf gestellt. „Diese Personen durfte man mit gutem Recht als Verbrecher aus Schuldbewußtsein bezeichnen. Die Präexistenz des Schuldgefühls hatte sich natürlich durch eine ganze Reihe von anderen Äußerungen und Wirkungen nachweisen lassen“ (S. 371).
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