Verbrecher aus Schuldgefühl: Unterschied zwischen den Versionen

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==Entwicklung des Konzepts==
==Entwicklung des Konzepts==
Freud, der in diesem Zusammenhang die Begriffe „Schuldbewußtsein“ und „Schuldgefühl“ synonym benutzte (z. B. in der „Neuen Folge der Vorlesungen zur Einführung in die Psychoanalyse“ von 1933), hat insbesondere in „Das Ich und das Es“(1923) das Verhältnis von Ich, Es und Über-Ich und damit auch des Schuldgefühls bestimmt. Mit dem unter 2. genannten kleinen Kapitel gab er, der sich insgesamt mit der Kriminologie eher marginal befasst hat,  den Startschuss für die Entwicklung einer  ganzen eigenständigen Forschungsrichtung, der psychoanalytischen Kriminologie, die von einigen seiner Schüler in Gang gesetzt  wurde. Hier sind insbesondere Wilhelm Stekel zu nennen, der sich später mit Freud entzweite, sowie Theodor Reik und [[Franz Alexander]]. Theodor Reik hat 1925  das in psychoanalytischen Kreisen beachtete Buch „Geständniszwang und Strafbedürfnis“ publiziert, in dem das Strafbedürfnis des Neurotikers einen zentralen Platz einnimmt. Franz Alexander hat zusammen mit dem Strafverteidiger Hugo Staub eine psychoanalytische Würdigung des Justizsystems geleistet (der Verbrecher und sein Richter, 1928), worin unter anderem eine über Freud hinausgehende Typologie des Verbrechers enthalten ist. Diese Typologie unterscheidet grundsätzlich  
Freud, der in diesem Zusammenhang die Begriffe „Schuldbewußtsein“ und „Schuldgefühl“ synonym benutzte (z. B. in der „Neuen Folge der Vorlesungen zur Einführung in die Psychoanalyse“ von 1933), hat insbesondere in „Das Ich und das Es“(1923) das Verhältnis von Ich, Es und Über-Ich und damit auch des Schuldgefühls bestimmt. Mit dem unter 2. genannten kleinen Kapitel gab er, der sich insgesamt mit der Kriminologie eher marginal befasst hat,  den Startschuss für die Entwicklung einer  ganzen eigenständigen Forschungsrichtung, der psychoanalytischen Kriminologie, die von einigen seiner Schüler in Gang gesetzt  wurde. Hier sind insbesondere Wilhelm Stekel zu nennen, der sich später mit Freud entzweite, sowie Theodor Reik und [[Franz Alexander]]. [[Theodor Reik]] hat 1925  das in psychoanalytischen Kreisen beachtete Buch „Geständniszwang und Strafbedürfnis“ publiziert, in dem das Strafbedürfnis des Neurotikers einen zentralen Platz einnimmt. Franz Alexander hat zusammen mit dem Strafverteidiger Hugo Staub eine psychoanalytische Würdigung des Justizsystems geleistet (der Verbrecher und sein Richter, 1928), worin unter anderem eine über Freud hinausgehende Typologie des Verbrechers enthalten ist. Diese Typologie unterscheidet grundsätzlich  
„akzidentelle Verbrecher“, deren Taten nicht persönlichkeitsadäquat sind, und durch Fahrlässigkeit oder Situationsdruck entstehen, von   
„akzidentelle Verbrecher“, deren Taten nicht persönlichkeitsadäquat sind, und durch Fahrlässigkeit oder Situationsdruck entstehen, von   
„chronischen Verbrechern“ mit Ihrer Persönlichkeit adäquaten Taten.
„chronischen Verbrechern“ mit Ihrer Persönlichkeit adäquaten Taten.
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