Verbrechen: Unterschied zwischen den Versionen

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*Das schweizerische Strafgesetzbuch (Stand Januar 2010) definiert Verbrechen als Taten, die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren bedroht sind (Art. 10 Abs. 2 StGB). Vergehen sind Taten, die mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht sind (Art. 10 Abs. 3 StGB).
*Das schweizerische Strafgesetzbuch (Stand Januar 2010) definiert Verbrechen als Taten, die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren bedroht sind (Art. 10 Abs. 2 StGB). Vergehen sind Taten, die mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht sind (Art. 10 Abs. 3 StGB).


=== Bedeutung der Verbrechenseigenschaft für die Sanktionierung ===
=== Einstufung als Verbrechen und Sanktionierung ===
Die Einstufung als Verbrechen hat Konsequenzen für die Art der Sanktionierung. Traditionell sind für Verbrechen die schwersten Strafen zulässig, für Vergehen nicht. Für besonders gravierende Verbrechen war das meist die Todesstrafe (daher auch die Bezeichnung Kapitalverbrechen; von lat. caput = das Haupt; Kapitalverbrechen = Verbrechen, das den Kopf kostet).
Die Einstufung als Verbrechen hat Konsequenzen für die Art der Sanktionierung. Traditionell sind für Verbrechen die schwersten Strafen zulässig, für Vergehen nicht. Für besonders gravierende Verbrechen war das meist die Todesstrafe (daher auch die Bezeichnung Kapitalverbrechen; von lat. caput = das Haupt; Kapitalverbrechen = Verbrechen, das den Kopf kostet).


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