Verbrechen: Unterschied zwischen den Versionen

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Das mittelhochdeutsche Wort "verbrechen" bezeichnete ein bis zur Zerstörung oder Vernichtung intensiviertes "Brechen". In der Rechtssprache entwickelten sich zunächst Ausdrücke wie das "Brechen des Friedens" (oder eines Eides oder eines Gesetzes). Ab dem 17. Jahrhundert gab es dann auch die Substantive "Verbrechen" und "Verbrecher" (die zunächst auch für leichtere Übertretungen benutzt wurden). Ab dem 18. Jahrhundert findet sich das Verb "verbrechen" nur noch mit einem allgemeinen Objekt ("etwas verbrechen").
Das mittelhochdeutsche Wort "verbrechen" bezeichnete ein bis zur Zerstörung oder Vernichtung intensiviertes "Brechen". In der Rechtssprache entwickelten sich zunächst Ausdrücke wie das "Brechen des Friedens" (oder eines Eides oder eines Gesetzes). Ab dem 17. Jahrhundert gab es dann auch die Substantive "Verbrechen" und "Verbrecher" (die zunächst auch für leichtere Übertretungen benutzt wurden). Ab dem 18. Jahrhundert findet sich das Verb "verbrechen" nur noch mit einem allgemeinen Objekt ("etwas verbrechen").


==Strafrechtliche Definition==
==Definitionen==
=== Deutschland===
=== Deutschland===
Das deutsche Strafrecht unterscheidet zwischen Verbrechen und Vergehen. In § 12 Absatz 1 StGB gibt es eine Legaldefinition des Verbrechens, die lautet:
Das deutsche Strafrecht unterscheidet zwischen Verbrechen und Vergehen. In § 12 Absatz 1 StGB gibt es eine Legaldefinition des Verbrechens, die lautet:
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