Verbrechen: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Verbrechen''' ist eine schwere Straftat. Weniger schwere Straftaten werden in Deutschland als [[Vergehen]] bezeichnet.
Eine schwere Straftat wird unter Juristen ebenso wie in der Öffentlichkeit als '''Verbrechen''' bezeichnet (speziell unter Juristen häufig in Abgrenzung zum [[Vergehen]] als dem Fachausdruck für weniger schwere Straftaten). Dabei kommt es nicht auf die einzelne Aktion, sondern auf die abstrakt bestimmte Schwere des Tatbestands an, der mit der Handlung erfüllt wird.


== Etymologie ==
== Etymologie ==
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== Definitionen: Materielle Verbrechensbegriffe ==
== Definitionen: Materielle Verbrechensbegriffe ==
"Nicht weil eine Tat ein Verbrechen ist, verurteilen wir sie, sondern weil
wir sie verurteilen, ist sie ein Verbrechen" (Durkheim 1893/1977: 123).


Für die Kriminologie ist es oft unbefriedigend, einfach darauf abzustellen, ob eine Handlung vom Gesetzgeber mit (einer gewissen Mindest-) Strafe bedroht ist oder nicht, ist der strafrechtliche Verbrechensbegriff doch laut Kürzinger (Kriminologie 1982, 14) der „willkürlichen Verfügungsgewalt des Gesetzgebers ausgeliefert. Der Gesetzgeber entscheidet letztendlich welches Handeln kriminalisiert werden soll (Neukriminalisieren) und welches nicht oder nicht mehr (Entkriminalisieren)".
Für die Kriminologie ist es oft unbefriedigend, einfach darauf abzustellen, ob eine Handlung vom Gesetzgeber mit (einer gewissen Mindest-) Strafe bedroht ist oder nicht, ist der strafrechtliche Verbrechensbegriff doch laut Kürzinger (Kriminologie 1982, 14) der „willkürlichen Verfügungsgewalt des Gesetzgebers ausgeliefert. Der Gesetzgeber entscheidet letztendlich welches Handeln kriminalisiert werden soll (Neukriminalisieren) und welches nicht oder nicht mehr (Entkriminalisieren)".
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== Literatur==
== Literatur==
*Durkheim, Émile (1893/1977) Über soziale Arbeitsteilung. Frankfurt: Suhrkamp.


* Bernd-Dieter Meier: Kriminologie, C.H. Beck, München 2003
* Bernd-Dieter Meier: Kriminologie, C.H. Beck, München 2003
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