Völkerrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Völkerrecht (auch internationales Recht) ist eine überstaatliche Rechtsordnung, durch die die Beziehungen zwischen den Völkerrechtssubjekten (meist Staaten) auf der Grundlage der Gleichrangigkeit geregelt wird. Wichtigste Rechtsquelle des Völkerrechts ist die Charta der Vereinten Nationen und das in ihr niedergelegte Allgemeine Gewaltverbot, das als Völkergewohnheitsrecht auch über die Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen hinaus verbindlich ist und jedem Staat einen Angriffskrieg verbietet. Das supranationale Recht gilt als Besonderheit des Völkerrechts, weil es ebenfalls überstaatlich organisiert ist, weist allerdings durch die Übertragung von Hoheitsgewalt auf zwischenstaatliche Einrichtungen einige Besonderheiten auf, die nicht vollständig mit dem Völkerrecht erklärbar sind.


==Verstöße gegen das Völkerrecht==
Verstöße gegen das Völkerrecht sind überaus häufig, zumal die Sanktionsmöglichkeiten speziell gegenüber mächtigen Akteuren (Großmächte; Regierungen rohstoffreicher oder sonstwie strategisch bedeutender Staaten usw.) außerordentlich unzulänglich sind. So ist zum Beispiel nach den Nürnberger Prozessen nie wieder ein Prozess wegen der Vorbereitung und Führung eines Angriffskrieges geführt worden.


==Hitler und das Völkerrecht==
==Hitler und das Völkerrecht==
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