UNO - "1267-Sanktionsausschuss": Unterschied zwischen den Versionen

K
hat „1267-Sanktionsausschuss“ nach „UNO - "1267-Sanktionsausschuss"“ verschoben: Alphabet
 
K (hat „1267-Sanktionsausschuss“ nach „UNO - "1267-Sanktionsausschuss"“ verschoben: Alphabet)
 
(4 dazwischenliegende Versionen von einem anderen Benutzer werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Als 1267-Sanktionsausschuss wird das Gremium des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen bezeichnet, das für die Umsetzung der Sanktionen gegen die Taliban, Osama bin Laden und andere auf der Grundlage der Resolutionen 1267 (1999), 1333 (2000) und 1390 (2002) zuständig ist. Der 1267-Sanktionsausschuss entscheidet aufgrund der Guidelines of the Committee
Als 1267-Sanktionsausschuss wird das Gremium des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen bezeichnet, das für die Umsetzung der Sanktionen gegen die Taliban, Osama bin Laden und andere auf der Grundlage der Resolutionen 1267 (1999), 1333 (2000) und 1390 (2002) zuständig ist. Der 1267-Sanktionsausschuss entscheidet aufgrund der vom Ausschuss selbst formulierten "Guidelines of the Committee for the Conduct of its Work" im Konsens über die Aufnahme auf die (und die Streichung von der) Terrorliste der Vereinten Nationen.
Der Ausschuss tagt grundsätzlich in geschlossenen Sitzungen. Die Entscheidungen fallen gelegentlich aber auch in einem schriftlichen Umlaufverfahren gleichsam "auf Zuruf" eines Mitglieds: wenn kein Mitglied innerhalb einer bestimmten Frist (ursprünglich: 48 Stunden; gegenwärtig: 5 Tage) widerspricht, ist der Antrag angenommen.
 
 
== Weblinks ==
*Macke, Julia (2008) Die Terrorlisten der Vereinten Nationen und der Europäischen Union. http://www.strafverteidigervereinigungen.de/Strafverteidigertage/Ergebnisse/32_Macke_AG1.pdf (29.10.09).
1.480

Bearbeitungen