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Gerade totale Institutionen in der Form eines Strafvollzuges verfolgen die primären generalpräventiven Ziele wie der Unschädlichmachung, der Vegeltung, der Abschreckung und der Besserung der betroffenen Insassen zum Schutz der Gesellschaft ausserhalb dieser Einrichtungen. | Gerade totale Institutionen in der Form eines Strafvollzuges verfolgen die primären generalpräventiven Ziele wie der Unschädlichmachung, der Vegeltung, der Abschreckung und der Besserung der betroffenen Insassen zum Schutz der Gesellschaft ausserhalb dieser Einrichtungen. | ||
Durch die ständige Überwachung bis ins kleinst Detail sowie die permanenten Maßnahmen, welche bei Verfehlungen | Durch die ständige Überwachung bis ins kleinst Detail sowie die permanenten Maßnahmen, welche bei Verfehlungen angewendet werden, haben das Ziel einer fehlerfreien Anpassung in den Alltag der Institution. | ||
Die teilweise alltäglichen Dinge, die das Leben der Menschen ausserhalb von totalen Institutionen erleichtern, erfreuen, werden innerhalb dieser Einrichtungen als Privilegien gehandelt. | Die teilweise alltäglichen Dinge, die das Leben der Menschen ausserhalb von totalen Institutionen erleichtern, erfreuen, werden innerhalb dieser Einrichtungen als Privilegien gehandelt. Das Privilegiensystem kann in drei Abschnitten unterteilt werden. Unter anderem stellt die Hausordnung der Institution ein Regelwerk dar, welches den Tagesablauf der Insassen festlegt. Durch die Aufnahme an die Einrichtung verliert der Insasse sämtliche vorherigen Privilegien. Durch die Anpassung an die Hausordnung durch erwünschtes normgerechtes Verhalten, stellt die Institution die Wiedererlangung der Mittel in Aussicht. | ||
Der Wiedererlangung von diesen Dingen, die als Belohnung dargestellt wird, sind keine Vergünstigungen oder Vergütungen, sondern die Abwesenheit von Entbehrungen. Privilegien stehen meistens in Verbindung mit dem eigentlichen Ziel, der Entlassung aus der Einrichtung. Zu bemerken ist, dass diese Privilegien vor dem Aufenthalt in der Einrichtung als normal angesehn worden sind. | |||
Als drittes Merkmal im Privilegiensystem sind die Strafen zu benennen. Sie stellen Reaktionen der Institution dar, die bei Regelüberschreitungen seitens des Insassen zur Anwendung kommen. Hierbei kommt es aus behavioristischer Sicht zu einer Durchmischung der Welt des Kindes und die des Erwachsenen. Strafen führen in der Welt der Erwachsenen meistens zu einer indirekten nachteiligen Folge, als im Gegensatz zu dem Konditionierungsmodell des Kindes, bei der eine direkte Reaktion auf das gezeigte Missverhalten folgt. | |||
Der Insasse soll während der Zeit in einer totalen Institution zu einem Objekt geformt werden, dass problemlos in den Anstaltsalltag integriert werden kann sowie reibungs/ problemlos gehandelt werden kann. | Der Insasse soll während der Zeit in einer totalen Institution zu einem Objekt geformt werden, dass problemlos in den Anstaltsalltag integriert werden kann sowie reibungs/ problemlos gehandelt werden kann. |
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