Totale Institution: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach Goffmann werden totale Institutionen in fünf Gruppen/ Einrichtungen unterschieden:
Nach Goffmann werden totale Institutionen in fünf Gruppen/ Einrichtungen unterschieden:


1. Anstalten, die für die Fürsorge der sich dort aufhaltenen Personen eingerichtet worden sind. Die  
# Anstalten, die für die Fürsorge der sich dort aufhaltenen Personen eingerichtet worden sind. Die  
   dortigen Insassen sind als harmlos gegenüber der übrigen Gesellschaft einzustufen. Sie bedürfen                       
   dortigen Insassen sind als harmlos gegenüber der übrigen Gesellschaft einzustufen. Sie bedürfen                       
   der externen Hilfe, da sie eine Unselbstständigkeit im Alltag aufweisen.
   der externen Hilfe, da sie eine Unselbstständigkeit im Alltag aufweisen.


2. Anstalten, die ähnlich den Kriterien von Punkt 1 fungieren, nur stellen die dortigen Insassen eine  
# Anstalten, die ähnlich den Kriterien von Punkt 1 fungieren, nur stellen die dortigen Insassen eine  
   Bedrohung der übrigen Gesellschaf dar, in Form von ansteckenden Erkrankungen (z.B. Tuberkulose).
   Bedrohung der übrigen Gesellschaf dar, in Form von ansteckenden Erkrankungen (z.B. Tuberkulose).


3. Einrichtungen, die für den Schutz der Gesellschaft vor gefährlichen Personen gedacht sind.  
# Einrichtungen, die für den Schutz der Gesellschaft vor gefährlichen Personen gedacht sind.  
   Hierunter fallen Gefängnisse, Zuchthäuser, Konzentrationslager. Hier steht der Fürsorgeaspekt wie  
   Hierunter fallen Gefängnisse, Zuchthäuser, Konzentrationslager. Hier steht der Fürsorgeaspekt wie  
   in den vor herigen genannten Anstalten nicht im Vordergrund.
   in den vor herigen genannten Anstalten nicht im Vordergrund.
    
    
4. Einrichungen, die zum Zweck der Effektivität sowie der Effizienz errichtet worden sind.   
# Einrichungen, die zum Zweck der Effektivität sowie der Effizienz errichtet worden sind.   
   Darunter fallen beispielsweise Schiffe, Arbeitslager.
   Darunter fallen beispielsweise Schiffe, Arbeitslager.


5. Einrichtungen, die als Zufluchtsort dienen. Darunter fallen u.a. Klöster, Abteien.
# Einrichtungen, die als Zufluchtsort dienen. Darunter fallen u.a. Klöster, Abteien.




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