Totale Institution: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 18. Dezember 2007, 11:32 Uhr
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Nach Goffmann werden totale Institutionen in fünf Gruppen/ Einrichtungen unterschieden: | Nach Goffmann werden totale Institutionen in fünf Gruppen/ Einrichtungen unterschieden: | ||
# Anstalten, die für die Fürsorge der sich dort aufhaltenen Personen eingerichtet worden sind. Die | |||
dortigen Insassen sind als harmlos gegenüber der übrigen Gesellschaft einzustufen. Sie bedürfen | dortigen Insassen sind als harmlos gegenüber der übrigen Gesellschaft einzustufen. Sie bedürfen | ||
der externen Hilfe, da sie eine Unselbstständigkeit im Alltag aufweisen. | der externen Hilfe, da sie eine Unselbstständigkeit im Alltag aufweisen. | ||
# Anstalten, die ähnlich den Kriterien von Punkt 1 fungieren, nur stellen die dortigen Insassen eine | |||
Bedrohung der übrigen Gesellschaf dar, in Form von ansteckenden Erkrankungen (z.B. Tuberkulose). | Bedrohung der übrigen Gesellschaf dar, in Form von ansteckenden Erkrankungen (z.B. Tuberkulose). | ||
# Einrichtungen, die für den Schutz der Gesellschaft vor gefährlichen Personen gedacht sind. | |||
Hierunter fallen Gefängnisse, Zuchthäuser, Konzentrationslager. Hier steht der Fürsorgeaspekt wie | Hierunter fallen Gefängnisse, Zuchthäuser, Konzentrationslager. Hier steht der Fürsorgeaspekt wie | ||
in den vor herigen genannten Anstalten nicht im Vordergrund. | in den vor herigen genannten Anstalten nicht im Vordergrund. | ||
# Einrichungen, die zum Zweck der Effektivität sowie der Effizienz errichtet worden sind. | |||
Darunter fallen beispielsweise Schiffe, Arbeitslager. | Darunter fallen beispielsweise Schiffe, Arbeitslager. | ||
# Einrichtungen, die als Zufluchtsort dienen. Darunter fallen u.a. Klöster, Abteien. | |||