Todesstrafe: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei der '''Todesstrafe''' handelt es sich um eine gesetzlich zugelassene Tötung von Menschen auf unterschiedlichem Wege. Dabei handelt es sich um die Sühne schwerster Verbrechen. In der Regel setzt die Todesstrafe eine Gerichtsverhandlung voraus, die mit dem Todesurteil endet und durch die Hinrichtung vollstreckt wird.
Bei der '''Todesstrafe''' handelt es sich um eine gesetzlich zugelassene Tötung von Menschen auf unterschiedlichem Wege. Dabei handelt es sich um die Sühne schwerster Verbrechen. In der Regel setzt die Todesstrafe eine Gerichtsverhandlung voraus, die mit dem Todesurteil endet und durch die Hinrichtung vollstreckt wird. Siehe aber auch auch [http://www.kriminologie.uni-hamburg.de/wiki/index.php/Extra-legal,_arbitrary_or_summary_executions Außergerichtliche, willkürliche und summarische Hinrichtungen].


==Geschichte==
==Geschichte==
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Die letzte Hinrichtung in der Deutschen Demokratischen Republik fand im Jahr 1981 statt (www.todesstrafe.de).
Die letzte Hinrichtung in der Deutschen Demokratischen Republik fand im Jahr 1981 statt (www.todesstrafe.de).
hi


==Todesstrafe in Europa==
==Todesstrafe in Europa==
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*[https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=53546%20Resolution%20A/HRC/26/L.8/Rev.1 UNO-Menschenrechtsrat verabschiedet Schweizer Resolution zur Todesstrafe]
*[https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=53546%20Resolution%20A/HRC/26/L.8/Rev.1 UNO-Menschenrechtsrat verabschiedet Schweizer Resolution zur Todesstrafe]


:Bern, 26.06.2014 - Heute verabschiedete der UNO-Menschenrechtsrat eine von der Schweiz und sieben weiteren Staaten eingebrachte Resolution zur Todesstrafe. Die Schweiz will mit ihrer Initiative aufzeigen, dass die Todesstrafe, ungeachtet der Art und Weise wie sie angewendet wird, immer Menschenrechtsverletzungen mit sich bringt. Dies ist ein neuer Ansatz in der alten Diskussion um die Abschaffung der Todesstrafe. - In der verabschiedeten, von der Schweiz initiierten Resolution, unterstreicht der Menschenrechtsrat, dass die Todesstrafe zahlreiche Menschenrechtsverletzungen mit sich bringen kann. Obwohl gemäss internationalem Recht die Todesstrafe heute nicht verboten ist, wollen die Schweiz und ihre Partner mit ihrer Initiative aufzeigen, dass die Todesstrafe, ungeachtet der Art und Weise wie sie angewendet wird, immer Menschenrechtsverletzungen mit sich bringt. Dieser neue Ansatz in der alten Diskussion um die Abschaffung der Todesstrafe ergänzt die anhaltenden Bemühungen um ein Moratorium bezüglich des Vollzugs der Todesstrafe. Mit der heute verabschiedeten Resolution sollen ein Reflexionsprozess und Dialog angestossen werden, die in den nächsten Jahren idealerweise zum internationalen Konsens führen, welcher besagt, dass die Todesstrafe abgeschafft gehört. Die Resolution verlangt einen Bericht des UNO-Generalsekretärs über die negativen Auswirkungen der Todesstrafe auf die Menschenrechte der Verurteilten und der ihnen nahestehenden Personen sowie die Durchführung von regelmässigen Debatten zur Todesstrafe. Damit wird die Thematik auf lange Sicht im Arbeitsprogramm des Menschenrechtsrates festgeschrieben. Die weltweite Abschaffung der Todesstrafe ist eine Priorität in der Schweizerischen Menschenrechtsaußenpolitik.
Bern, 26.06.2014 - Heute verabschiedete der UNO-Menschenrechtsrat eine von der Schweiz und sieben weiteren Staaten eingebrachte Resolution zur Todesstrafe. Die Schweiz will mit ihrer Initiative aufzeigen, dass die Todesstrafe, ungeachtet der Art und Weise wie sie angewendet wird, immer Menschenrechtsverletzungen mit sich bringt. Dies ist ein neuer Ansatz in der alten Diskussion um die Abschaffung der Todesstrafe.
 
In der verabschiedeten, von der Schweiz initiierten Resolution, unterstreicht der Menschenrechtsrat, dass die Todesstrafe zahlreiche Menschenrechtsverletzungen mit sich bringen kann. Obwohl gemäss internationalem Recht die Todesstrafe heute nicht verboten ist, wollen die Schweiz und ihre Partner mit ihrer Initiative aufzeigen, dass die Todesstrafe, ungeachtet der Art und Weise wie sie angewendet wird, immer Menschenrechtsverletzungen mit sich bringt. Dieser neue Ansatz in der alten Diskussion um die Abschaffung der Todesstrafe ergänzt die anhaltenden Bemühungen um ein Moratorium bezüglich des Vollzugs der Todesstrafe. Mit der heute verabschiedeten Resolution sollen ein Reflexionsprozess und Dialog angestossen werden, die in den nächsten Jahren idealerweise zum internationalen Konsens führen, welcher besagt, dass die Todesstrafe abgeschafft gehört. Die Resolution verlangt einen Bericht des UNO-Generalsekretärs über die negativen Auswirkungen der Todesstrafe auf die Menschenrechte der Verurteilten und der ihnen nahestehenden Personen sowie die Durchführung von regelmässigen Debatten zur Todesstrafe. Damit wird die Thematik auf lange Sicht im Arbeitsprogramm des Menschenrechtsrates festgeschrieben. Die weltweite Abschaffung der Todesstrafe ist eine Priorität in der Schweizerischen Menschenrechtsaußenpolitik.


*http://de.wikipedia.org/wiki/Hinrichtung
*http://de.wikipedia.org/wiki/Hinrichtung
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