Todesstrafe: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei der '''Todesstrafe''' handelt es sich um eine gesetzlich zugelassene Tötung von Menschen auf unterschiedlichem Wege. Dabei handelt es sich um die Sühne schwerster Verbrechen. In der Regel setzt die Todesstrafe eine Gerichtsverhandlung voraus, die mit dem Todesurteil endet und durch die Hinrichtung vollstreckt wird.
Bei der '''Todesstrafe''' handelt es sich um eine gesetzlich zugelassene Tötung von Menschen auf unterschiedlichem Wege. Dabei handelt es sich um die Sühne schwerster Verbrechen. In der Regel setzt die Todesstrafe eine Gerichtsverhandlung voraus, die mit dem Todesurteil endet und durch die Hinrichtung vollstreckt wird. Siehe aber auch auch [http://www.kriminologie.uni-hamburg.de/wiki/index.php/Extra-legal,_arbitrary_or_summary_executions Außergerichtliche, willkürliche und summarische Hinrichtungen].


==Geschichte==
==Geschichte==
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72 Staaten haben am 01.11.2007 einen Vorstoß gegen die Todesstrafe in der Generalversammlung der Vereinten Nationen unternommen. Im Hinblick auf eine vollständige Abschaffung der Todesstrafe soll diese zunächst ausgesetzt werden. Der Entscheidungstermin innerhalb der Vereinten Nationen mit den 192 UN-Mitgliedstaaten ist derzeit noch nicht festgelegt. Die Europäische Union unterstützt das Vorhaben. Vorstöße in diese Richtung waren 1994 und 1999 gescheitert.
72 Staaten haben am 01.11.2007 einen Vorstoß gegen die Todesstrafe in der Generalversammlung der Vereinten Nationen unternommen. Im Hinblick auf eine vollständige Abschaffung der Todesstrafe soll diese zunächst ausgesetzt werden. Der Entscheidungstermin innerhalb der Vereinten Nationen mit den 192 UN-Mitgliedstaaten ist derzeit noch nicht festgelegt. Die Europäische Union unterstützt das Vorhaben. Vorstöße in diese Richtung waren 1994 und 1999 gescheitert.
== USA ==
=== Nebraska ===
*[http://en.wikipedia.org/wiki/Capital_punishment_in_Nebraska Capital punishment in Nebraska, in: en.wikipedia]
*[http://www.huffingtonpost.com/2015/05/29/nebraska-death-penalty_n_7473494.html Governor to proceed with executions (2015)]
:LINCOLN, Neb. (AP) — Nebraska Republican Gov. Pete Ricketts says lawmakers' repeal of the death penalty won't stop his administration from proceeding with executions of 10 people already sentenced to death. Ricketts said Friday that he doesn't plan to cancel a shipment of lethal injection drugs that the state bought earlier this month. The GOP-controlled Legislature this week approved a law repealing the death penalty over the governor's veto. The law doesn't go into effect for three months. Attorney General Doug Peterson has raised questions about whether it unconstitutionally changes the sentences of current death row inmates to life in prison. Sen. Ernie Chambers of Omaha, the law's lead sponsor, has said it's constitutional. Chambers says the Legislature can't change a prisoner's sentence, but his law eliminates the state's authority to carry out executions.


==Todesstrafe in Deutschland==
==Todesstrafe in Deutschland==
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Die letzte Hinrichtung in der Deutschen Demokratischen Republik fand im Jahr 1981 statt (www.todesstrafe.de).
Die letzte Hinrichtung in der Deutschen Demokratischen Republik fand im Jahr 1981 statt (www.todesstrafe.de).
hi


==Todesstrafe in Europa==
==Todesstrafe in Europa==
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==Todesstrafe weltweit==
==Todesstrafe weltweit==
Weltweit steht es 140 zu 58 für die Abschaffung der Todesstrafe. Amnesty International zufolge (2014) haben mehr als zwei Drittel aller Staaten weltweit die Todesstrafe (per Gesetz oder zumindest in der Praxis) abgeschafft. Dennoch lebt nur ein Drittel der Weltbevölkerung in Staaten, die nicht hinrichten. Denn die größten Staaten der Welt gehören in der Regel zu den Todesstrafen-Staaten (China, USA, Japan...).  
 
Es steht 2:1 für und es steht auch 2:1 gegen die Todesstrafe. Denn (gut) zwei Drittel der Staaten der Welt haben die Todesstrafe abgeschafft, während (gut) zwei Drittel der Menschen auf der Welt in Staaten leben, die die Todesstrafe nicht abgeschafft haben.  
 
Amnesty International berichtet im Jahre 2014 für das Jahr 2013:


*140 Staaten wenden die Todesstrafe momentan nicht mehr an (98 Staaten haben die Todesstrafe vollständig abgeschafft, 7 sehen sie nur noch für außergewöhnliche Straftaten wie Kriegsverbrechen oder Vergehen nach Militärstrafrecht vor, 35 haben sie in der Praxis, aber nicht im Gesetz abgeschafft.  
*140 Staaten wenden die Todesstrafe momentan nicht mehr an (98 Staaten haben die Todesstrafe vollständig abgeschafft, 7 sehen sie nur noch für außergewöhnliche Straftaten wie Kriegsverbrechen oder Vergehen nach Militärstrafrecht vor, 35 haben sie in der Praxis, aber nicht im Gesetz abgeschafft.  
*58 Staaten halten weiterhin an der Todesstrafe fest.
*58 Staaten halten weiterhin an der Todesstrafe fest.


Das bedeutet, dass mittlerweile
Die folgenden Ausführungen stammen aus dem [http://www.amnesty-todesstrafe.de/?id=41 Amnesty Bericht]:


==Trend==
Der Trend zur Abschaffung der Todesstrafe ist nicht mehr umzukehren. Jedes Jahr wird der Kreis derjenigen Staaten, die auf die Todesstrafe verzichten, größer. Aber: Zwei Länder sorgen für einen Anstieg der weltweiten Hinrichtungszahlen: Iran (mindestens 369) und Irak (mindestens 169) haben 2013 fast hundert Personen mehr hingerichtet als 2012. Zusammen mit China, Saudi-Arabien (mindestens 79), den USA (39) und Somalia (mindestens 34) stellen sich diese Staaten gegen den weltweiten Trend zur Abschaffung der Todesstrafe.


FORTSCHRITTE
*[http://www.aljazeera.com/news/asia/2014/12/pakistan-executes-two-after-school-massacre-20141219171340982284.html Pakistan executes 2 (2014)]
Der Trend zur Abschaffung der Todesstrafe ist nicht mehr umzukehren. Jedes Jahr wird der Kreis derjenigen Staaten, die auf die Todesstrafe verzichten, größer.


1899, auf der Schwelle ins 20. Jahrhundert, waren es gerade einmal drei Staaten ohne Todesstrafe: Costa Rica, San Marino und Venezuela. Bis 1948, dem Jahr der Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, war die Zahl auf acht Länder angewachsen. Ende 1978 lag sie bei neunzehn. In der letzten Dekade haben durchschnittlich mehr als drei Staaten pro Jahr die Todesstrafe ganz aus ihren Gesetzbüchern gestrichen.
1899, auf der Schwelle ins 20. Jahrhundert, waren es gerade einmal drei Staaten ohne Todesstrafe: Costa Rica, San Marino und Venezuela. Bis 1948, dem Jahr der Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, war die Zahl auf acht Länder angewachsen. Ende 1978 lag sie bei neunzehn. In der letzten Dekade haben durchschnittlich mehr als drei Staaten pro Jahr die Todesstrafe ganz aus ihren Gesetzbüchern gestrichen. Allein seit Beginn der 1990er Jahre haben über 50 Staaten die Todesstrafe für alle Delikte abgeschafft. Im Januar 2012 strich mit Lettland ein weiteres Land die Todesstrafe vollständig aus seinen Gesetzen.
 
Allein seit Beginn der 1990er Jahre haben über 50 Staaten die Todesstrafe für alle Delikte abgeschafft. Im Januar 2012 strich mit Lettland ein weiteres Land die Todesstrafe vollständig aus seinen Gesetzen.


Im südlich der Sahara gelegenen Afrika brachten 2013 Benin, Ghana, Komoren, Liberia und Sierra Leone Gesetzes- bzw. Verfassungsänderungen auf den Weg, die die Abschaffung der Todesstrafe ermöglichen sollen. Gambia setzte die Todesstrafe erneut außer Vollzug, nachdem es im Jahr 2012 zur Wiederaufnahme von Hinrichtungen gekommen war. Die Justizminister von Tansania und Simbabwe sprachen sich für ein Ende der Todesstrafe aus.
Im südlich der Sahara gelegenen Afrika brachten 2013 Benin, Ghana, Komoren, Liberia und Sierra Leone Gesetzes- bzw. Verfassungsänderungen auf den Weg, die die Abschaffung der Todesstrafe ermöglichen sollen. Gambia setzte die Todesstrafe erneut außer Vollzug, nachdem es im Jahr 2012 zur Wiederaufnahme von Hinrichtungen gekommen war. Die Justizminister von Tansania und Simbabwe sprachen sich für ein Ende der Todesstrafe aus.
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WIEDEREINFÜHRUNGEN
*WIEDEREINFÜHRUNGEN: Ist die Todesstrafe erst einmal per Gesetz abgeschafft, wird sie nur selten wieder eingeführt. Seit 1990 haben weltweit nur vier Staaten diesen Schritt vollzogen: Gambia, Papua-Neuguinea, Nepal und die Philippinen. In den Staaten Gambia und Papua-Neuguinea wurden bisher keine Todesurteile vollstreckt. Lediglich auf den Philippinen kam es ab Februar 1999 zu insgesamt sieben Hinrichtungen, bevor das Land Ende Juni 2006 erneut die Todesstrafe vollständig abschaffte. Auch Nepal verzichtet inzwischen wieder per Gesetz völlig auf die Todesstrafe.
Ist die Todesstrafe erst einmal per Gesetz abgeschafft, wird sie nur selten wieder eingeführt. Seit 1990 haben weltweit nur vier Staaten diesen Schritt vollzogen: Gambia, Papua-Neuguinea, Nepal und die Philippinen. In den Staaten Gambia und Papua-Neuguinea wurden bisher keine Todesurteile vollstreckt. Lediglich auf den Philippinen kam es ab Februar 1999 zu insgesamt sieben Hinrichtungen, bevor das Land Ende Juni 2006 erneut die Todesstrafe vollständig abschaffte. Auch Nepal verzichtet inzwischen wieder per Gesetz völlig auf die Todesstrafe.




RÜCKSCHRITTE
*RÜCKSCHRITTE: Todesurteile kamen 2013 nicht selten unter Heranziehung von „Geständnissen“ zustande, die vermutlich unter Folter oder Misshandlung erlangt wurden. Dies gilt insbesondere für Afghanistan, China, Irak, Iran, Nordkorea, Pakistan, Palästinensische Gebiete (Hamas-Behörden in Gaza) und Saudi-Arabien.
Amnesty International ist nach wie vor in Sorge, dass in der Mehrzahl der Länder, die Menschen zum Tode verurteilen oder hinrichten, die Todesstrafe nach Prozessen verhängt wird, die nicht den internationalen Rechtsstandards für ein faires Gerichtsverfahren entsprechen. Todesurteile kamen 2013 nicht selten unter Heranziehung von „Geständnissen“ zustande, die vermutlich unter Folter oder Misshandlung erlangt wurden. Dies gilt insbesondere für Afghanistan, China, Irak, Iran, Nordkorea, Pakistan, Palästinensische Gebiete (Hamas-Behörden in Gaza) und Saudi-Arabien.


Viele Staaten, die die Todesstrafe beibehalten haben, verurteilen Menschen zum Tode und führen auch Hinrichtungen für Verbrechen durch, die nicht zu den „schwersten Verbrechen“ zählen. Darunter sind vorsätzliche Straftaten mit tödlichem Ausgang zu verstehen, eine Schwelle, die das Völkerrecht für die Verhängung eines Todesurteils setzt. In mehr als 13 Staaten wurde 2013 die Todesstrafe für Drogendelikte angewandt (u. a. Iran). Weitere nicht tödliche Straftatbestände, die im vergangenen Jahr mit der Todesstrafe geahndet wurden, waren Ehebruch (Saudi-Arabien) und Gotteslästerung (Pakistan), Wirtschaftsverbrechen (China, Nordkorea, Vietnam), Vergewaltigung (Iran, Kuwait, Somalia, Vereinigte Arabische Emirate), Formen schweren Raubes (Kenia, Nigeria, Saudi-Arabien, Sudan) und Verbrechen gegen den Staat (Libanon, Nordkorea, Palästinensische Gebiete).
Viele Staaten, die die Todesstrafe beibehalten haben, verurteilen Menschen zum Tode und führen auch Hinrichtungen für Verbrechen durch, die nicht zu den „schwersten Verbrechen“ zählen. Darunter sind vorsätzliche Straftaten mit tödlichem Ausgang zu verstehen, eine Schwelle, die das Völkerrecht für die Verhängung eines Todesurteils setzt. In mehr als 13 Staaten wurde 2013 die Todesstrafe für Drogendelikte angewandt (u. a. Iran). Weitere nicht tödliche Straftatbestände, die im vergangenen Jahr mit der Todesstrafe geahndet wurden, waren Ehebruch (Saudi-Arabien) und Gotteslästerung (Pakistan), Wirtschaftsverbrechen (China, Nordkorea, Vietnam), Vergewaltigung (Iran, Kuwait, Somalia, Vereinigte Arabische Emirate), Formen schweren Raubes (Kenia, Nigeria, Saudi-Arabien, Sudan) und Verbrechen gegen den Staat (Libanon, Nordkorea, Palästinensische Gebiete).
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TODESURTEILE UND HINRICHTUNGEN IM JAHR 2013
*TODESURTEILE UND HINRICHTUNGEN IM JAHR 2013: Wenngleich noch immer in 100 Staaten die Todesstrafe im Gesetz steht, so ist doch festzustellen, dass nur wenige davon tatsächlich jedes Jahr auch Todesurteile vollstrecken.
Wenngleich noch immer in 100 Staaten die Todesstrafe im Gesetz steht, so ist doch festzustellen, dass nur wenige davon tatsächlich jedes Jahr auch Todesurteile vollstrecken.


Im Jahr 2013 sind mindestens 778 (2012: 682) Gefangene in 22 Staaten exekutiert worden. In dieser Bilanz sind nicht die Exekutionen enthalten, die in der Volksrepublik China durchgeführt wurden. Von China wird angenommen, dass dort im vergangenen Jahr tausende Menschen hinrichtet worden sind, so dass die tatsächliche weltweite Gesamtzahl mit Sicherheit deutlich höher liegt. In China werden Angaben zur Todesstrafe als Staatsgeheimnis behandelt.
Im Jahr 2013 sind mindestens 778 (2012: 682) Gefangene in 22 Staaten exekutiert worden. In dieser Bilanz sind nicht die Exekutionen enthalten, die in der Volksrepublik China durchgeführt wurden. Von China wird angenommen, dass dort im vergangenen Jahr tausende Menschen hinrichtet worden sind, so dass die tatsächliche weltweite Gesamtzahl mit Sicherheit deutlich höher liegt. In China werden Angaben zur Todesstrafe als Staatsgeheimnis behandelt.
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HINRICHTUNGSMETHODEN
*HINRICHTUNGSMETHODEN. Im Jahr 2013 sind nach Kenntnis von Amnesty International folgende Hinrichtungsmethoden bei der Vollstreckung der Todesstrafe zur Anwendung gekommen: Enthaupten – (Saudi-Arabien), Elektrischer Stuhl – (USA), Erhängen – (Afghanistan, Bangladesch, Botsuana, Indien, Irak, Iran, Japan, Kuwait, Malaysia, Nigeria, Palästinensische Gebiete [Hamas-Behörden in Gaza], Sudan und Südsudan), Giftinjektion – (China, USA und Vietnam), Erschießen – (China, Indonesien, Jemen, Nordkorea, Saudi-Arabien, Somalia und Taiwan).
Im Jahr 2013 sind nach Kenntnis von Amnesty International folgende Hinrichtungsmethoden bei der Vollstreckung der Todesstrafe zur Anwendung gekommen:
•  Enthaupten – (Saudi-Arabien)
•  Elektrischer Stuhl – (USA)
•  Erhängen – (Afghanistan, Bangladesch, Botsuana, Indien, Irak, Iran, Japan, Kuwait, Malaysia, Nigeria, Palästinensische Gebiete [Hamas-Behörden in Gaza], Sudan und Südsudan)
•  Giftinjektion – (China, USA und Vietnam)
•  Erschießen – (China, Indonesien, Jemen, Nordkorea, Saudi-Arabien, Somalia und Taiwan).  




TODESURTEILE GEGEN JUGENDLICHE
*TODESURTEILE GEGEN JUGENDLICHE
Internationale Menschenrechtsverträge verbieten es, Menschen zum Tode zu verurteilen, die zur Tatzeit noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht hatten. Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, die Amerikanische Menschenrechtskonvention und das Übereinkommen über die Rechte des Kindes enthalten alle dahingehende Vorschriften. Mehr als 110 Staaten haben Gesetze erlassen, die ausdrücklich die Hinrichtung minderjähriger Straftäter ausschließen oder es kann davon ausgegangen werden, dass solche Hinrichtungen dort verboten sind, weil die betreffenden Staaten einem oder mehreren der oben genannten Abkommen beigetreten sind.
Internationale Menschenrechtsverträge verbieten es, Menschen zum Tode zu verurteilen, die zur Tatzeit noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht hatten. Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, die Amerikanische Menschenrechtskonvention und das Übereinkommen über die Rechte des Kindes enthalten alle dahingehende Vorschriften. Mehr als 110 Staaten haben Gesetze erlassen, die ausdrücklich die Hinrichtung minderjähriger Straftäter ausschließen oder es kann davon ausgegangen werden, dass solche Hinrichtungen dort verboten sind, weil die betreffenden Staaten einem oder mehreren der oben genannten Abkommen beigetreten sind.


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TODESURTEILE GEGEN GEISTIG BEHINDERTE UND PSYCHISCH KRANKE
*HINRICHTUNG VON UNSCHULDIGEN. Solange an der Todesstrafe festgehalten wird, kann das Risiko, dass Unschuldige hingerichtet werden, in keinem Rechtssystem der Welt ausgeschlossen werden. So mussten seit 1973 in den USA 144 Menschen wegen erwiesener Unschuld oder erheblicher Zweifel an ihrer Schuld aus den Todestrakten entlassen werden. Davon sind 62 Fälle allein seit Anfang 2000 aufgedeckt worden. Einige Gefangene standen nach jahrelanger Haft kurz vor ihrer Hinrichtung. Nicht wenige dieser Fehlurteile gehen auf eine unzureichende Verteidigung und Verfehlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft zurück. Weitere Ursachen liegen darin begründet, dass in den Verfahren unglaubwürdige Hauptbelastungszeugen, Beweismittel und Geständnisse zugelassen wurden. Das Problem, möglicherweise oder tatsächlich Unschuldige hinzurichten, beschränkt sich nicht auf die USA allein. Im Jahr 2006 entließen Tansania und Jamaika jeweils einen Gefangenen aus der Todeszelle. Zu Unrecht verhängte Todesurteile sind zum Beispiel in jüngerer Zeit auch aus Australien, China, Großbritannien, Japan, Kanada, Pakistan, Südkorea, Taiwan und Uganda bekannt geworden.
Das rechtsstaatliche Prinzip, mental behinderte und psychisch kranke Personen weder zum Tode zu verurteilen noch hinzurichten, wird inzwischen in den allermeisten Staaten dieser Erde beachtet. Die vom Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen verabschiedeten Garantien zum Schutz von Personen, denen die Todesstrafe droht, bestimmen, dass Todesurteile nicht gegen Personen verhängt werden dürfen, die geistig behindert oder geisteskrank sind.


Amnesty International hat seit 1995 von Hinrichtungen geistig behinderter oder psychisch kranker Menschen in sechs Staaten erfahren: Iran, Japan, Jemen, Kirgisistan, Usbekistan und den USA. In anderen Ländern sind Hinrichtungen von Personen, die an geistigen Störungen leiden, zwar durch nationale Gesetze verboten, werden aber dennoch in Einzelfällen ausgeführt. Es gibt starke Hinweise darauf, dass in Todesstrafenprozessen der Darstellung, eine geistige Behinderung oder Erkrankung liege vor, nicht nachgegangen wurde oder dass medizinische Untersuchungen fehlerbehaftet waren.


*INTERNATIONALE ABKOMMEN. Eine der wichtigsten Entwicklungen der letzten Jahre war die Annahme internationaler Abkommen zur Abschaffung der Todesstrafe. Für die Vertragsstaaten errichten sie eine völkerrechtliche Barriere gegen die Wiedereinführung der Todesstrafe. Es existieren momentan vier solcher Vertragswerke:


HINRICHTUNG VON UNSCHULDIGEN
#Das Zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen wurde inzwischen von 81 Staaten ratifiziert. Weitere drei Staaten haben das Protokoll gezeichnet und somit ihre Absicht bekundet, diesem zu einem späteren Zeitpunkt beizutreten.
Solange an der Todesstrafe festgehalten wird, kann das Risiko, dass Unschuldige hingerichtet werden, in keinem Rechtssystem der Welt ausgeschlossen werden. So mussten seit 1973 in den USA 144 Menschen wegen erwiesener Unschuld oder erheblicher Zweifel an ihrer Schuld aus den Todestrakten entlassen werden. Davon sind 62 Fälle allein seit Anfang 2000 aufgedeckt worden. Einige Gefangene standen nach jahrelanger Haft kurz vor ihrer Hinrichtung. Nicht wenige dieser Fehlurteile gehen auf eine unzureichende Verteidigung und Verfehlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft zurück. Weitere Ursachen liegen darin begründet, dass in den Verfahren unglaubwürdige Hauptbelastungszeugen, Beweismittel und Geständnisse zugelassen wurden.
#Dem Protokoll Nr. 6 zur Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (kurz: Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK) sind 46 europäische Staaten beigetreten. Hinzu kommt mit der Russischen Föderation ein weiterer Unterzeichnerstaat.
#Das Protokoll Nr. 13 zur EMRK wurde von 43 europäischen Staaten ratifiziert und von zwei gezeichnet. Das Protokoll trat am 1. Juli 2003 in Kraft, als es zehn Ratifikationsurkunden trug.
#Das Protokoll zur Amerikanischen Menschenrechtskonvention über die Abschaffung der Todesstrafe wurde von 13 amerikanischen Staaten ratifiziert.


Das Problem, möglicherweise oder tatsächlich Unschuldige hinzurichten, beschränkt sich nicht auf die USA allein. Im Jahr 2006 entließen Tansania und Jamaika jeweils einen Gefangenen aus der Todeszelle. Zu Unrecht verhängte Todesurteile sind zum Beispiel in jüngerer Zeit auch aus Australien, China, Großbritannien, Japan, Kanada, Pakistan, Südkorea, Taiwan und Uganda bekannt geworden.
INTERNATIONALE ABKOMMEN
Eine der wichtigsten Entwicklungen der letzten Jahre war die Annahme internationaler Abkommen zur Abschaffung der Todesstrafe. Für die Vertragsstaaten errichten sie eine völkerrechtliche Barriere gegen die Wiedereinführung der Todesstrafe. Es existieren momentan vier solcher Vertragswerke:
Das Zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen wurde inzwischen von 81 Staaten ratifiziert. Weitere drei Staaten haben das Protokoll gezeichnet und somit ihre Absicht bekundet, diesem zu einem späteren Zeitpunkt beizutreten.
Dem Protokoll Nr. 6 zur Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (kurz: Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK) sind 46 europäische Staaten beigetreten. Hinzu kommt mit der Russischen Föderation ein weiterer Unterzeichnerstaat.
Das Protokoll Nr. 13 zur EMRK wurde von 43 europäischen Staaten ratifiziert und von zwei gezeichnet. Das Protokoll trat am 1. Juli 2003 in Kraft, als es zehn Ratifikationsurkunden trug.
Das Protokoll zur Amerikanischen Menschenrechtskonvention über die Abschaffung der Todesstrafe wurde von 13 amerikanischen Staaten ratifiziert.
Das Protokoll Nr. 6 zur EMRK ist ein Vertrag, der auf die Abschaffung der Todesstrafe in Friedenszeiten abzielt. Die drei anderen genannten Protokolle sehen dagegen ein völliges Verbot der Todesstrafe vor. Das Zweite Fakultativprotokoll zum IPBPR und das Protokoll zur Amerikanischen Menschenrechtskonvention lassen als Ausnahme die Todesstrafe in Kriegszeiten zu, wenn Staaten einen entsprechenden Vorbehalt geltend machen.
Das Protokoll Nr. 6 zur EMRK ist ein Vertrag, der auf die Abschaffung der Todesstrafe in Friedenszeiten abzielt. Die drei anderen genannten Protokolle sehen dagegen ein völliges Verbot der Todesstrafe vor. Das Zweite Fakultativprotokoll zum IPBPR und das Protokoll zur Amerikanischen Menschenrechtskonvention lassen als Ausnahme die Todesstrafe in Kriegszeiten zu, wenn Staaten einen entsprechenden Vorbehalt geltend machen.


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Aufgrund eines Mangels an Inhaltsstoffen, die für die Giftspritze benötigt werden, mussten auch im Jahr 2013 Bundesstaaten Hinrichtungen zeitweise aussetzen bzw. verschieben. Ursache dafür sind Lieferengpässe und Ausfuhrbeschränkungen bei den zu Tötungszwecken verwendeten Medikamenten. Justizvollzugsbehörden etlicher Bundesstaaten sahen sich gezwungen, die Zusammensetzung der Giftspritze zu ändern und auf andere Wirkstoffe umzustellen, was zu Rechtsstreits führte. Alle 32 Bundesstaaten, die an der Todesstrafe festhalten, sehen als Tötungsmethode die letale Injektion vor.
Aufgrund eines Mangels an Inhaltsstoffen, die für die Giftspritze benötigt werden, mussten auch im Jahr 2013 Bundesstaaten Hinrichtungen zeitweise aussetzen bzw. verschieben. Ursache dafür sind Lieferengpässe und Ausfuhrbeschränkungen bei den zu Tötungszwecken verwendeten Medikamenten. Justizvollzugsbehörden etlicher Bundesstaaten sahen sich gezwungen, die Zusammensetzung der Giftspritze zu ändern und auf andere Wirkstoffe umzustellen, was zu Rechtsstreits führte. Alle 32 Bundesstaaten, die an der Todesstrafe festhalten, sehen als Tötungsmethode die letale Injektion vor.
Stand: 25. April 2014


Nach Amnesty International gibt es die Todesstrafe derzeit noch in 64 Ländern, in 133 Staaten ist sie abgeschafft.


'''China''' nimmt den Spitzenwert ein. In keinem Land der Erde werden so viele Hinrichtungen vollzogen wie in der volksrepublik China. Die Todesstrafe kann unter anderem bei Mord, schwerem Raubüberfall, Vergewaltigung, Drogenschmuggel, Menschenhandel, Unzucht mit Minderjährigen, Korruption und Spionage ausgesprochen werden (www.todesstrafe.de). Daneben zählen zu den "todeswürdigen" Vergehen aber auch: Befehlsverweigerung (CLPRC Streitkräfte Art.422), Bestechung, Betrug mit Kreditkarten, Checks oder Versicherungspolicen, Diebstahl von Benzin, Gefängnisausbruch, Geldfälschung, schwerer Gemüsediebstahl, Steuerbetrug, Unterschlagung, Veruntreuung und Zuhälterei. ([http://www.todesstrafe.de/ Todesstrafe])
'''China''' nimmt den Spitzenwert ein. In keinem Land der Erde werden so viele Hinrichtungen vollzogen wie in der volksrepublik China. Die Todesstrafe kann unter anderem bei Mord, schwerem Raubüberfall, Vergewaltigung, Drogenschmuggel, Menschenhandel, Unzucht mit Minderjährigen, Korruption und Spionage ausgesprochen werden (www.todesstrafe.de). Daneben zählen zu den "todeswürdigen" Vergehen aber auch: Befehlsverweigerung (CLPRC Streitkräfte Art.422), Bestechung, Betrug mit Kreditkarten, Checks oder Versicherungspolicen, Diebstahl von Benzin, Gefängnisausbruch, Geldfälschung, schwerer Gemüsediebstahl, Steuerbetrug, Unterschlagung, Veruntreuung und Zuhälterei. ([http://www.todesstrafe.de/ Todesstrafe])


==Aktuelles==
==Aktuelles==
1. November 2007
*[http://www.nzz.ch/aktuell/startseite/zahl-der-hinrichtungen-weltweit-angestiegen-1.18271213 (2014) Zahl weltweit angestiegen. Trendwende?]


UN-Vorstoß gegen die Todesstrafe
*UN-Vorstoß gegen die Todesstrafe. Mehr als 70 Staaten, darunter alle 27 Mitgliedsländer der EU, haben am Donnerstag (1.11.2007) bei den Vereinten Nationen einen neuen Vorstoß gegen die Todesstrafe unternommen. Angesichts von zwei gescheiterten Versuchen verzichteten die Länder diesmal allerdings auf die Maximalforderung nach einem regelrechten Verbot. Stattdessen riefen sie dazu auf, die Vollstreckung bereits verhängter Urteile per Moratorium zunächst auszusetzen. Davon ausgehend solle dann das Ziel sein, die Todesstrafe abzuschaffen (http://www.dw-world.de/dw/article/0,2144,2861340,00.html) - US-Todesstrafe in Form der Giftspritze war sechs Monate faktisch ausgesetzt; nun durch obersten Bundesgerichtshof wieder für Verfassungskonform erklärt!
 
Mehr als 70 Staaten, darunter alle 27 Mitgliedsländer der EU, haben am Donnerstag (1.11.2007) bei den Vereinten Nationen einen neuen Vorstoß gegen die Todesstrafe unternommen. Angesichts von zwei gescheiterten Versuchen verzichteten die Länder diesmal allerdings auf die Maximalforderung nach einem regelrechten Verbot. Stattdessen riefen sie dazu auf, die Vollstreckung bereits verhängter Urteile per Moratorium zunächst auszusetzen. Davon ausgehend solle dann das Ziel sein, die Todesstrafe abzuschaffen (http://www.dw-world.de/dw/article/0,2144,2861340,00.html)
 
US-Todesstrafe in Form der Giftspritze war sechs Monate faktisch ausgesetzt; nun durch obersten Bundesgerichtshof wieder für Verfassungskonform erklärt!


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(http://www.dw-world.de/dw/article/0,2144,2861340,00.html)
(http://www.dw-world.de/dw/article/0,2144,2861340,00.html)


==Weblinks==
==Weblinks und Literatur ==
*Mereu, Italo (1982) A morte como pena.
*[http://www.aljazeera.com/news/2015/04/indonesia-dismisses-graft-claim-executions-loom-150427210115327.html Indonesien April 29, 2015]
 
*[http://www.aljazeera.com/news/2015/04/amnesty-alarming-surge-death-sentences-globally-150401053514323.html Alarming Rise in Death Sentences 2014]
 
*[http://www.aljazeera.com/news/middleeast/2014/12/jordan-hangs-11-after-lifting-execution-ban-201412218257159168.html Jorden resumes executions 2014]
 
*[https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=53546%20Resolution%20A/HRC/26/L.8/Rev.1 UNO-Menschenrechtsrat verabschiedet Schweizer Resolution zur Todesstrafe]
 
:Bern, 26.06.2014 - Heute verabschiedete der UNO-Menschenrechtsrat eine von der Schweiz und sieben weiteren Staaten eingebrachte Resolution zur Todesstrafe. Die Schweiz will mit ihrer Initiative aufzeigen, dass die Todesstrafe, ungeachtet der Art und Weise wie sie angewendet wird, immer Menschenrechtsverletzungen mit sich bringt. Dies ist ein neuer Ansatz in der alten Diskussion um die Abschaffung der Todesstrafe. - In der verabschiedeten, von der Schweiz initiierten Resolution, unterstreicht der Menschenrechtsrat, dass die Todesstrafe zahlreiche Menschenrechtsverletzungen mit sich bringen kann. Obwohl gemäss internationalem Recht die Todesstrafe heute nicht verboten ist, wollen die Schweiz und ihre Partner mit ihrer Initiative aufzeigen, dass die Todesstrafe, ungeachtet der Art und Weise wie sie angewendet wird, immer Menschenrechtsverletzungen mit sich bringt. Dieser neue Ansatz in der alten Diskussion um die Abschaffung der Todesstrafe ergänzt die anhaltenden Bemühungen um ein Moratorium bezüglich des Vollzugs der Todesstrafe. Mit der heute verabschiedeten Resolution sollen ein Reflexionsprozess und Dialog angestossen werden, die in den nächsten Jahren idealerweise zum internationalen Konsens führen, welcher besagt, dass die Todesstrafe abgeschafft gehört. Die Resolution verlangt einen Bericht des UNO-Generalsekretärs über die negativen Auswirkungen der Todesstrafe auf die Menschenrechte der Verurteilten und der ihnen nahestehenden Personen sowie die Durchführung von regelmässigen Debatten zur Todesstrafe. Damit wird die Thematik auf lange Sicht im Arbeitsprogramm des Menschenrechtsrates festgeschrieben. Die weltweite Abschaffung der Todesstrafe ist eine Priorität in der Schweizerischen Menschenrechtsaußenpolitik.
 
*http://de.wikipedia.org/wiki/Hinrichtung
*http://de.wikipedia.org/wiki/Hinrichtung
*http://de.wikipedia.org/wiki/Pfählung
*http://de.wikipedia.org/wiki/Pfählung
Zeile 182: Zeile 174:
*[https://docs.google.com/viewer?a=v&q=cache:RQ6FMTrpJgUJ:library.fes.de/gmh/main/pdf-files/gmh/1958/1958-11-a-660.pdf+juristentag+1912+empfiehlt+todesstrafe&hl=de&gl=de&pid=bl&srcid=ADGEESi2IGEQVghFJn2OdsvQCK74Po7WnxaVSZAzZsvHnagnpSIWfQzcPt6lMKsEaPwZ9DHhniZfdN58xbVHLzsdkUZti07hW-8eTTbFhoIET5OaYRTx-ZyjdOdoSwL-YigLoNkFjrzS&sig=AHIEtbQ5cIppkjU2XqUwXqsL-kEENVKNEQ Schmid, Richard (1958) Der Streit um die Todesstrafe]
*[https://docs.google.com/viewer?a=v&q=cache:RQ6FMTrpJgUJ:library.fes.de/gmh/main/pdf-files/gmh/1958/1958-11-a-660.pdf+juristentag+1912+empfiehlt+todesstrafe&hl=de&gl=de&pid=bl&srcid=ADGEESi2IGEQVghFJn2OdsvQCK74Po7WnxaVSZAzZsvHnagnpSIWfQzcPt6lMKsEaPwZ9DHhniZfdN58xbVHLzsdkUZti07hW-8eTTbFhoIET5OaYRTx-ZyjdOdoSwL-YigLoNkFjrzS&sig=AHIEtbQ5cIppkjU2XqUwXqsL-kEENVKNEQ Schmid, Richard (1958) Der Streit um die Todesstrafe]


==Literatur==
*[http://www.tandfonline.com/doi/abs/10.1080/01639625.1990.9967833#.U5cpHHJ_vj4 Carlie, Mike (1990) The pedagogy of death: Teaching about capital punishment∗ From a paper presented at the 1989 annual meeting of the American Society of Criminology, Reno, Nevada. Deviant Behavior Volume 11, Issue 1, 1990]
*[http://www.tandfonline.com/doi/abs/10.1080/01639625.1990.9967833#.U5cpHHJ_vj4 Carlie, Mike (1990) The pedagogy of death: Teaching about capital punishment∗ From a paper presented at the 1989 annual meeting of the American Society of Criminology, Reno, Nevada. Deviant Behavior Volume 11, Issue 1, 1990]
*Richard Evans, Rituale der Vergeltung. Die Todesstrafe in der deutschen Geschichte 1532-1987. Kindler, Berlin 2001
*Richard Evans, Rituale der Vergeltung. Die Todesstrafe in der deutschen Geschichte 1532-1987. Kindler, Berlin 2001
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*Max Ramlau, Wie wird im Deutschen Reich die Enthauptung vollstreckt? Dissertation, Universität Rostock 1900
*Max Ramlau, Wie wird im Deutschen Reich die Enthauptung vollstreckt? Dissertation, Universität Rostock 1900
*Jonathan Simon, Gewalt, Rache und Risiko. Die Todesstrafe im neoliberalen Staat. In: KZSS, Sonderheft 37 (1997). 279-301
*Jonathan Simon, Gewalt, Rache und Risiko. Die Todesstrafe im neoliberalen Staat. In: KZSS, Sonderheft 37 (1997). 279-301
==Quellen==


* Foto: 10.11.1944, nahe des Bahnhofs Köln-Ehrenfeld, Gestapo ermordet 13 junge Menschen am Galgen. Eine "gesetzlich zugelassene" Todesstrafe. (siehe Diskussion)
* Foto: 10.11.1944, nahe des Bahnhofs Köln-Ehrenfeld, Gestapo ermordet 13 junge Menschen am Galgen. Eine "gesetzlich zugelassene" Todesstrafe. (siehe Diskussion)


* Foto Giftspritze: http://www.dw-world.de/dw/article/0,2144,2861340,00.html
* Foto Giftspritze: http://www.dw-world.de/dw/article/0,2144,2861340,00.html
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