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== Kriminalpolitik der Ukraine ==
'''Korruption in der Ukraine anhand unwirksamer Kriminalpolitik'''




Inhalt
'''Einleitung'''
Mit gut siebzehn Jahren nationaler Unabhängigkeit zählt die Ukraine zu den jungen Staaten auf der europäischen Landkarte. Durch die „Orangene Revolution“ ist die ein wesentlich freieres Land geworden. Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit sind grundsätzlich gewährleistet. Aber die Reformen des Straf- und Strafprozessrechts sind nicht abgeschlossen. Die steigende Zahl von Straftaten und eine veränderte Wahrnehmung der Kriminalität beeinflussen die Reformen.
 
In der unabhängigen Ukraine gibt es sowohl Schwierigkeiten bei der Schaffung eines neuen institutionellen Rahmens als auch bei der personellen Machtverteilung. Wie dies für postsowjetische Staaten in gewisser Weise typisch war, entstanden Konflikte zwischen den sich selbst als Reformbefürworter bezeichnenden  Regierungsmitgliedern und dem als Reformhindernis angesehenen Parlament. Der Dauerstreit war weniger von ideologischen als vielmehr von machtpolitischen Interessen geprägt. Darüber hinaus richtete sich der Fokus der beteiligten Interessengruppen und Einzelakteure vor allem auf politische Entscheidungsbefugnisse und wirtschaftliche Ressourcen.  Deswegen eine der größten Schwierigkeiten der Ukraine die Korruption ist, die sich negativ auf Wirtschaft und Politik auswirkt.
 


1. Definitionen von Kriminalpolitik
'''1. Menschenrechte und Strafrechtspolitik'''


2. Die ukrainische Kriminalpolitik de jure und de facto
Die ukrainische Verfassung sieht Gewaltenteilung sowie die Unabhängigkeit der Judikative vor. Konstitutionell ist ein weitaus geringeres Gewicht der Exekutive als in anderen Transformationsstaaten vorgesehen, wodurch die Rolle des Parlaments gestärkt wird und sich positiv auf die Prinzipien der Gewaltenteilung auswirkt. Allerdings gelingt es der Exekutive immer wieder erfolgreich, administrativen Druck auf die Zusammensetzungen der Legislative auszuüben. Die Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Legislative hat auch in der Vergangenheit die Durchsetzung von Reformen blockiert und zu zahlreichen personellen Wechseln an der Spitze der Regierung geführt.
Die gesetzgeberischen Reformen der letzen Jahre, wie etwa die Reform der Strafprozessordnung, dürften den Grad der Rechtsstaatlichkeit in der Ukraine erhöht haben. Entgegen der Verankerung einer unabhängigen Judikative in der Verfassung ist die Unabhängigkeit der Rechtsprechung in der Praxis beeinträchtigt. Die größten Probleme bilden dabei unzureichend ausgebildete Richter, die niedrigen Löhne der Richter sowie die Abhängigkeit von der Exekutive in Fragen der Raumvergabe. Solange Budget- und Ressourcenfragen in der Judikative nur unzureichend gelöst sind, fällt es den mächtigen Lobbygruppen leicht, Einfluss auf das Rechtswesen auszuüben.


3. Zusammenfassung'''
Gravierende Verletzungen der bürgerlichen Freiheitsrechte äußerten sich wiederholt durch Morde, Anschläge und Einschüchterung von Journalisten, Parlamentariern, Mitgliedern der politischen Opposition sowie konkurrierender Wirtschaftsvertreter. Gemäß der normativen Vorgaben des Europarates ist die Abschaffung der Todesstrafe zum 22. Februar 2000 ein essenzieller Fortschritt bei der Gewährung der Menschenrechte.
Im Jahre 2005 und 2006 wurden mehrere Gesetze zur Justizreform verabschiedet, bei denen es gemäß dem Verfassungsauftrag darum ging, Unabhängigkeit und Effizienz der Justiz zu stärken. Der Aufbau der Gerichte wurde modifiziert, und den Richtern der Handels- und Appellationsgerichte sowie des Obersten Gerichtshofs wurde das Recht eingeräumt, ihren Präsidenten selbst zu ernennen und zu wählen. Amtsrichter können zwar ebenfalls ihre Präsidenten wählen, aber in der Praxis tut dies nach wie vor das Justizministerium. In der täglichen Arbeit hat der Justizapparat wie verlautet seine Leistungsfähigkeit noch nicht wesentlich steigern können, und er ist nach wie vor politischer und administrativer Einmischung von Seiten der Exekutive sowie der Korruption ausgesetzt.  


Besonderes Augenmerk verlangt weiterhin die Lage in Haftanstalten, in Polizeigewahrsam, in psychiatrischen Anstalten und Kinderheimen. Die Haftbedingungen in ukrainischen Gefängnissen, insbesondere Untersuchungshaftanstalten, sind häufig schlecht. Korruption und Vorteilsnahme sind in Justiz und Verwaltung wie auch bei den Strafverfolgungsorganen weiterhin ein großes Problem. Rolle und Selbstverständnis der Staatsanwaltschaft sind noch zu stark von sowjetischer Tradition geprägt. Die personelle und materielle Ausstattung der Gerichte ist ungenügend, die Richterschaft oft mangelhaft ausgebildet, die Dauer der Gerichtsverfahren zum Teil übermäßig lang.


Mit einem Präsidialerlass vom Februar 2007 wurde die Regierung angewiesen, eine Reihe von Maßnahmen zum verstärkten Kampf gegen organisierte Kriminalität und Korruption zu führen, wozu auch ein bis 2012 laufendes Aktionsprogramm zählt. Von besonderer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang vor allem Maßnahmen, die dazu dienen, korruptes Verhalten von Regierungsbeamten zu entlarven, Maßnahmen gegen kriminelle Versuche der Veruntreuung von Haushaltsmitteln und Regelungen für einen verstärkten Schutz von Gerichtsbeamten und Beamten der Vollzugsorgane. Die Ukraine ist der Staatengruppe gegen Korruption GRECO des Europarats nicht beigetreten. Am 10. September 2003 hat die Ukraine einen regionalen Antikorruptions-Aktionsplan der OECD gemeinsam mit Armenien, Aserbaidschan, Georgien, der Russischen Föderation und Tadschikistan unterzeichnet.


'''1. Definitionen von Kriminalpolitik'''
Aber trotzdem gibt es heute keine deutliche staatliche Strategie nach der Korrektur der Situation mit  der organisierten Kriminalität. Der Präsident Juschtschenko hat im Jahre 2006 das Gesetz der Überwindung der Korruption „Auf dem Weg zur Redlichkeit“ verabschiedet, (aber es klingt eher poetisch als juristisch). Der Präsident hat der Werchowna Rada zur Betrachtung das Projekt des Gesetzes Ukraine „Über die Verantwortung der juristischen Personen für die Vollziehung korrumpierten Rechtsverletzungen“, andere Projekte der Gesetze, entsprechende mit den internationalen unterschriebenen Konventionen in der Sphäre der Gegenwirkung der Korruption und der organisierten Kriminalität gegeben. Es wird die Konzeption der staatlichen Politik in Sphäre der Strafrecht und der Versorgung der Rechtsordnung in der Ukraine entwickelt. Das letzte Dokument ist ziemlich progressiv, doch fordert das die professionelle Erörterung und die breite öffentliche Diskussionen.  


Der Begriff „Kriminalpolitik“ ist rund 200 Jahre alt und wurde wahrscheinlich um 1800 das erste Mal benutzt. In der Literatur finden sich vor allem zwei Arten von Definitionen des Begriffs „Kriminalpolitik“. Einerseits gibt es eng abgegrenzte Definitionen, dabei handelt es sich um die ältere traditionelle Vorstellung von Kriminalpolitik, andererseits treten seit den 1980er Jahren weiter gefasste Vorstellungen des Begriffs in den Vordergrund. Bei den engen Definitionen ist mit Kriminalpolitik jene Politik gemeint, die mit den Mitteln des Strafrechts Verbrechen verhütet und bekämpft. Beim weit gefassten Verständnis von „Kriminalpolitik“ werden unter diesem Begriff alle politischen Handlungen und staatlichen Maßnahmen ressortübergreifend zusammengefasst, die direkt oder indirekt repressiv oder präventiv der Bekämpfung und Verhütung von Kriminalität dienen. Vorbeugende Kriminalitätsbekämpfung erhält bei dieser Vorstellung einen ganz besonderen Stellenwert. Dabei verdeckt der Begriff „Kriminalpolitik“ den eigentlichen politischen Gestaltungsbereich, denn dieser ist nicht die Kriminalität, sondern deren Kontrolle.


Die Begriffe „Kriminalpolitik“ und „Kriminalität“ bzw. „Verbrechen“ sind nicht nur eng miteinander verknüpft, sie sind auch definitorisch voneinander abhängig und bedingen einander. Einerseits definiert sich „Kriminalpolitik“ darüber, dass sie „Kriminalität“ bekämpft; andererseits definiert sich „Kriminalität“ erst durch kriminalpolitische Wertentscheidungen. Es ist Kriminalpolitik, die festlegt, was Kriminalität überhaupt ist.


Bei einer weit gefassten Vorstellung von Kriminalpolitik gibt es - so ergibt es sich zwangsläufig aus der Definition - zahlreiche Überscheidungen mit anderen Politikfeldern wie z.B. der Sozialpolitik, der Jugendpolitik, der Schulpolitik, usw.  
'''2. Soziale Probleme und Korruption'''


'''2. Die ukrainische Kriminalpolitik de jure und de facto'''
Die Etablierung einer unabhängigen Ukraine und die Wirtschaftskrise zu Beginn der 90-er Jahre führten zum Kollaps der sozialen Sicherungssysteme und damit zu einer Zunahme sozialer Probleme. Die zunehmende Segregation der Gesellschaft in arm und reich, der Rückgang der Lebenserwartung und ein wachsender Prozentsatz der unterhalb der Armutsgrenze lebenden Bevölkerung sind Folgen der Transformation.


Durch die "Orangene Revolution" ist die Ukraine ein wesentlich freieres Land geworden. Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit sind grundsätzlich gewährleistet. Aber die Reformen des Straf- und Strafprozessrechts in der Ukraine sind nicht abgeschlossen. Die steigende Zahl von Straftaten und eine veränderte Wahrnehmung der Kriminalität beeinflussen jedoch die Reformen. Die Einsicht, dass das System der demokratischen und institutionellen Kontrolle und Ausgleichs noch manche Schwächen aufweist, hat die Debatte über eine Verfassungsreform genährt.  
Die Ukraine verfügt über kein stabiles, gesellschaftlich verankertes Parteiensystem. Die Parteien sind vielmehr als Spielbälle der verschiedenen Interessengruppen und regionalen Akteure zu kennzeichnen. Eine nachhaltige Repräsentation der Interessen der Bevölkerung kann damit nur unzureichend gewährleistet werden. Oftmals wird die politische Bühne durch wirtschaftliche und regionale Partikularinteressen und Akteure dominiert, wobei Parteien meist als Vehikel zur Durchsetzung dieser Interessen dienen.


Die Etappe der Entwicklung, auf der die Ukraine sich heute befindet, gingen verschiedene Staaten. Alle handelten mit solcher Erscheinung, wie die organisierte Kriminalität und ihre unbenehmbare Komponente — die Korruption. Für viele Jahre wurde in dieser Sphäre die solide Erfahrung verfertigt. Aber  Ukraine hat keinen entschlossenen Schritt in dieser Richtung vorgenommen.  
Der „Corruption Perception Index“ führt die Ukraine – gemeinsam etwa mit Bolivien, Sudan oder Mazedonien – auf Platz 106 von 133 gewerteten Staaten. Korruption und mangelnde Transparenz der wirtschaftlichen und politischen Prozesse erweist sich somit – trotz der Verabschiedung einer Vielzahl von Anti-Korruptionsgesetzen – als ein erhebliches Problem für die marktwirtschaftliche und demokratische Entwicklung der Ukraine. Die verbreitete Korruption wirft nicht zuletzt auch einen Schatten auf die Defizite des ukrainischen Rechtsstaates, da gesetztes Recht so nicht effizient zur Anwendung kommen kann.


Es gibt heute keine wirksame staatliche Strategie nach der Korrektur der Situation mit organisierter Kriminalität. Der Präsident hat in 2006 die Konzeption der Überwindung der Korruption « Auf dem Weg zur Redlichkeit » verabschiedet, aber es klingt eher poetisch als juristisch. Präsident Juschstschenko hat der Werchowna Rada zur Betrachtung das Projekt des Gesetzes Ukraine „Über die Verantwortung der juristischen Personen für die Vollziehung korrumpierten Rechtsverletzungen“, andere Projekte der Gesetze, entsprechende mit den internationalen unterschriebenen Konventionen in der Sphäre der Gegenwirkung der Korruption und der organisierten Kriminalität gegeben. Es wird die Konzeption der staatlichen Politik in Sphäre der Strafrecht und der Versorgung der Rechtsordnung in der Ukraine entwickelt. Das letzte Dokument ist ziemlich progressive, doch fordert das die professionelle Erörterung und die breite öffentliche Diskussionen.  
Die Ratifizierung des Zivilrechtsübereinkommens des Europarats zur Bekämpfung der Korruption und des Strafrechtsübereinkommens zur Bekämpfung der Korruption von 1999 ist bereits eingeleitet. Das Innenministerium hat eine dienstübergreifende Arbeitsgruppe eingesetzt, die die einschlägigen ausländischen Gesetze analysiert und Änderungen für Verbesserungen der ukrainischen Gesetze entwirft. Nach dem Internationalen System zur Erfassung der sichtbaren Korruption liegt die Ukraine mit einer Note von 2,3 auf 10 in der Rangliste auf Platz 106. Eine schlechte Platzierung auf der Skala der sichtbaren Korruption schreckt erfahrungsgemäß ausländische Investoren ab und gilt als die Wirtschaftsentwicklung hemmender Faktor.


Der Schutz der Menschenrechte sowie das Rechtsstaats- und Demokatieprinzip sind in der Verfassung verankert. Die Ukraine ist Vertragsstaat der meisten Menschenrechtsabkommen des Europarates und der Vereinten Nationen.
Die Regierung führt eine Reihe von Maßnahmen zum verstärkten Kampf gegen organisierte Kriminalität und Korruption, wozu auch ein bis 2010 laufendes Aktionsprogramm zählt. Von besonderer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang vor allem Maßnahmen, die dazu dienen, korruptes Verhalten von Regierungsbeamten zu entlarven, Maßnahmen gegen kriminelle Versuche der Veruntreuung von Haushaltsmitteln und Regelungen für einen verstärkten Schutz von Gerichtsbeamten und Beamten der Vollzugsorgane. Aber alle diese Maßnahmen bleiben leider nur auf dem Papier.


Hinsichtlich der Ratifizierung des VN-Übereinkommens über transnationale Kriminalität und der Zusatzprotokolle betreffend den Menschenhandel und die Migranteneinschleusung hat die Ukraine ihre Gesetze entsprechend angepasst, aber die Ratifizierungsurkunde noch nicht bei den VN hinterlegt.


Eine der größten Schwierigkeiten der Ukraine ist die Korruption, die sich negativ auf Wirtschaft und Politik auswirkt. Unter den insgesamt 102 Staaten des Corruption Perception Index von Transparency International belegt die Ukraine den 85. Platz. Die Ukraine ist ein prägnanter Fall, bei dem wichtige Teile des Staates durch private Interessengruppen kolonisiert werden, staatliche Ressourcen immer wieder auf der Grundlage klientelistischer Netzwerke verteilt werden und Korruption eines der Wesensmerkmale der Staats- und Verwaltungsstruktur bildet.  
'''3. Zusammenarbeit der Ukraine und internationaler Organisationen in den Bereichen Justiz und Inneres'''
 
Besonderes Augenmerk verlangt weiterhin die Lage in Haftanstalten, in Polizeigewahrsam, in psychiatrischen Anstalten und Kinderheimen. Die Haftbedingungen in ukrainischen Gefängnissen, insbesondere Untersuchungshaftanstalten, sind häufig schlecht. Korruption und Vorteilsnahme sind in Justiz und Verwaltung wie auch bei den Strafverfolgungsorganen weiterhin ein großes Problem. Rolle und Selbstverständnis der Staatsanwaltschaft sind noch zu stark von sowjetischer Tradition geprägt. Die personelle und materielle Ausstattung der Gerichte ist ungenügend, die Richterschaft oft mangelhaft ausgebildet, die Dauer der Gerichtsverfahren zum Teil übermäßig lang.
Der EU Aktionsplan für den Bereich Justiz und Inneres, der mit der Ukraine am 10. Dezember 2001 vereinbart wurde, beschreibt die Bereiche der Zusammenarbeit in diesem Politikfeld. An oberster Stelle stehen Probleme wie Rückübernahme und Migration, Grenzsicherung, Geldwäsche, Menschenhandel, Drogenhandel, Korruption, sowie die Prävention und Bekämpfung sexueller Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie. Die Umsetzung des Aktionsplanes wird durch eine detaillierte so genannte Erfolgstafel eingerichtet, die regelmäßig von den Ukrainischen Behörden in Zusammenarbeit mit der EU aktualisiert wird. Die Erfolgstafel zeigt Fortschritte an, welche die Ukraine in den Bereichen Asyl, Grenzkontrolle, Geldwäsche und dem Einsatz von Verbindungsbeamten erreicht hat.
Die Etablierung einer unabhängigen Ukraine und die Wirtschaftkrise zu Beginn der 90er Jahre führten zum Kollaps der sozialen Sicherungssysteme und damit zu einer Zunahme sozialer Probleme. Die zunehmende Segregation der Gesellschaft in arm und reich, der Rückgang der Lebenserwartung um durchschnittlich zwei Jahre und ein wachsender Prozentsatz der unterhalb der Armutsgrenze lebenden Bevölkerung sind Folgen der Transformation.  
Das Strafrecht sieht strenge Strafen für Menschenhandel, sexuelle Ausbeutung und
Im Gegensatz zu den Anfangsjahren der ukrainischen Unabhängigkeit zeigten die Entscheidungsträger Lernfähigkeit bei der Ausarbeitung von Reformkonzepten. Innovationen und vor allem das Durchsetzungsvermögen im Kampf gegen die informellen Strukturen fehlten dagegen weitgehend. Die Regierung besitzt nur begrenzte politische und gesellschaftliche Autorität zur Einleitung und Durchsetzung von Reformen, zumal sie selbst Bestandteil der Interessengruppen ist oder diesen nahe steht.  
Pornographie vor. Die Regierung hat im Juni 2002 einen Nationalen Aktionsplan 2002-2005 gegen Menschenhandel angenommen.
Die ukrainischen Grenzschutztruppen sind per Gesetz entmilitarisiert und in einen staatlichen Grenzschutz umgeformt worden, der im Juni 2003 durch ein entsprechendes Gesetz geschaffen wurde. Im Februar 2003 wurde eine Reihe von Maßnahmen für die verstärkte Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Korruption verabschiedet (z. B. Maßnahmen zur Verhinderung von Frauen- und Kinderhandel). Hinsichtlich der Ratifizierung des VN-Übereinkommens über transnationale Kriminalität und der Zusatzprotokolle betreffend den Menschenhandel und die Migranteneinschleusung hat die Ukraine am 4. Februar 2004 ihre Gesetze entsprechend angepasst, aber die Ratifizierungsurkunde noch nicht bei den VN hinterlegt.
Die Ukraine hat mit Moldau und Rumänien ein Trilaterales Übereinkommen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität in Grenzregionen abgeschlossen.
 
Außerdem hat die Ukraine die wesentlichen Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen ratifiziert, mit Ausnahme des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, und das zugehörige Protokoll. Ebenso hat die Ukraine die grundlegenden ILO Übereinkommen ratifiziert (Zwangsarbeit, Vereinigungsfreiheit, kollektive Tarifverhandlungen, Kinderarbeit und Diskriminierung am Arbeitsplatz).
Bezug nehmend auf die Aufgaben und Verpflichtungen der Ukraine als Mitglied des
Europarats hat die Parlamentarische Versammlung des Europarats in einer Resolution vom 29. September 2003 festgestellt, dass die Ukraine trotz merklicher Fortschritte seit 2001 noch nicht sämtlichen Aufgaben und Pflichten gerecht wird.
 


Nach der Orange Revolution hat das ukrainische Volk große Hoffnungen auf neue Regierung gesetzt, leider, hat sich in der Ukraine gründlich nichts geändert. War kein gerichtliche Prozess, das bezeugen könnte, dass sich die Organe der Rechtsordnung an der einflussreicheren verbrecherischen Organisation „vergriffen“ haben.


'''Zusammenfassung'''
'''Zusammenfassung'''


Nach 16 Jahren Unabhängigkeit  leiden die Menschen in der Ukraine unter Armut, gefördert durch Arbeitslosigkeit, Abwanderung, Perspektivlosigkeit und Korruption. 46 Prozent der Bevölkerung verdienen heute weniger als 5 Euro am Tag. Die staatlichen Renten in der Ukraine sind so gering, dass sie kaum zum Leben reichen. Soziale Einrichtungen, die diese mildern würden, gibt es kaum.  
Nach der Orangenen Revolution hat das ukrainische Volk große Hoffnungen auf die neue Regierung gesetzt, aber in der Ukraine hat sich nichts geändert. War kein gerichtliche Prozess, das bezeugen könnte, dass sich die Organe der Rechtsordnung an der einflussreicheren verbrecherischen Organisation bemächtigt haben.
Die Ökonomie der Ukraine sei eine »Insider-Wirtschaft«, kritisierte schon vor einiger Zeit die Weltbank. Ein raffiniertes, von außen kaum durchschaubares Geflecht zwischen den mächtigsten Politikern und Wirtschaftsfürsten erlaubte den Clans Zugang zu Staatsvermögen und den ersten Zuschlag bei lukrativen Privatisierungen. Mit diesem System ist die Ukraine laut Transparency International zum korruptesten Land Europas geworden.
 
Und solange wird keine wirksame Sozialpolitik  eingeführt werden, bis dieser Zeit kann man kaum über effektive Kriminalpolitik sprechen.
Das politische System ist stabiler geworden. Allerdings haben formale Reformfortschritte immer wieder zu negativen Reaktionen auf Seiten der Interessengruppen geführt, was die Nachhaltigkeit der Veränderungen erheblich behindert und darüber hinaus Korruption begünstigt sowie Einschränkungen von politischen Freiheiten nach sich zieht. Die marktwirtschaftliche und demokratische Zukunft der Ukraine wird maßgeblich davon abhängen, ob es gelingt, die bisherigen Reformschritte fortzuführen. Dazu ist es notwendig, den Einfluss der Interessengruppen in institutionellen Strukturen zu kanalisieren.  
Die Ukraine ist ein prägnanter Fall, bei dem wichtige Teile des Staates durch private Interessengruppen kolonisiert  werden, staatliche Ressourcen immer wieder auf der Grundlage klientelistischer  Netzwerke verteilt werden und Korruption eines der Wesenmerkmale der Staats- und Verwaltungsstruktur bildet. Ein raffiniertes, von außen kaum durchschaubares Geflecht zwischen den mächtigsten Politikern und Wirtschaftsfürsten erlaubte den Clans Zugang zu Staatsvermögen und den ersten Zuschlag bei lukrativen Privatisierungen. Mit diesem System ist die Ukraine laut Transparency International zum korruptesten Land Europas geworden.

Version vom 2. März 2008, 13:39 Uhr

Korruption in der Ukraine anhand unwirksamer Kriminalpolitik


Einleitung

Mit gut siebzehn Jahren nationaler Unabhängigkeit zählt die Ukraine zu den jungen Staaten auf der europäischen Landkarte. Durch die „Orangene Revolution“ ist die ein wesentlich freieres Land geworden. Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit sind grundsätzlich gewährleistet. Aber die Reformen des Straf- und Strafprozessrechts sind nicht abgeschlossen. Die steigende Zahl von Straftaten und eine veränderte Wahrnehmung der Kriminalität beeinflussen die Reformen.

In der unabhängigen Ukraine gibt es sowohl Schwierigkeiten bei der Schaffung eines neuen institutionellen Rahmens als auch bei der personellen Machtverteilung. Wie dies für postsowjetische Staaten in gewisser Weise typisch war, entstanden Konflikte zwischen den sich selbst als Reformbefürworter bezeichnenden Regierungsmitgliedern und dem als Reformhindernis angesehenen Parlament. Der Dauerstreit war weniger von ideologischen als vielmehr von machtpolitischen Interessen geprägt. Darüber hinaus richtete sich der Fokus der beteiligten Interessengruppen und Einzelakteure vor allem auf politische Entscheidungsbefugnisse und wirtschaftliche Ressourcen. Deswegen eine der größten Schwierigkeiten der Ukraine die Korruption ist, die sich negativ auf Wirtschaft und Politik auswirkt.


1. Menschenrechte und Strafrechtspolitik

Die ukrainische Verfassung sieht Gewaltenteilung sowie die Unabhängigkeit der Judikative vor. Konstitutionell ist ein weitaus geringeres Gewicht der Exekutive als in anderen Transformationsstaaten vorgesehen, wodurch die Rolle des Parlaments gestärkt wird und sich positiv auf die Prinzipien der Gewaltenteilung auswirkt. Allerdings gelingt es der Exekutive immer wieder erfolgreich, administrativen Druck auf die Zusammensetzungen der Legislative auszuüben. Die Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Legislative hat auch in der Vergangenheit die Durchsetzung von Reformen blockiert und zu zahlreichen personellen Wechseln an der Spitze der Regierung geführt.

Die gesetzgeberischen Reformen der letzen Jahre, wie etwa die Reform der Strafprozessordnung, dürften den Grad der Rechtsstaatlichkeit in der Ukraine erhöht haben. Entgegen der Verankerung einer unabhängigen Judikative in der Verfassung ist die Unabhängigkeit der Rechtsprechung in der Praxis beeinträchtigt. Die größten Probleme bilden dabei unzureichend ausgebildete Richter, die niedrigen Löhne der Richter sowie die Abhängigkeit von der Exekutive in Fragen der Raumvergabe. Solange Budget- und Ressourcenfragen in der Judikative nur unzureichend gelöst sind, fällt es den mächtigen Lobbygruppen leicht, Einfluss auf das Rechtswesen auszuüben.

Gravierende Verletzungen der bürgerlichen Freiheitsrechte äußerten sich wiederholt durch Morde, Anschläge und Einschüchterung von Journalisten, Parlamentariern, Mitgliedern der politischen Opposition sowie konkurrierender Wirtschaftsvertreter. Gemäß der normativen Vorgaben des Europarates ist die Abschaffung der Todesstrafe zum 22. Februar 2000 ein essenzieller Fortschritt bei der Gewährung der Menschenrechte. Im Jahre 2005 und 2006 wurden mehrere Gesetze zur Justizreform verabschiedet, bei denen es gemäß dem Verfassungsauftrag darum ging, Unabhängigkeit und Effizienz der Justiz zu stärken. Der Aufbau der Gerichte wurde modifiziert, und den Richtern der Handels- und Appellationsgerichte sowie des Obersten Gerichtshofs wurde das Recht eingeräumt, ihren Präsidenten selbst zu ernennen und zu wählen. Amtsrichter können zwar ebenfalls ihre Präsidenten wählen, aber in der Praxis tut dies nach wie vor das Justizministerium. In der täglichen Arbeit hat der Justizapparat wie verlautet seine Leistungsfähigkeit noch nicht wesentlich steigern können, und er ist nach wie vor politischer und administrativer Einmischung von Seiten der Exekutive sowie der Korruption ausgesetzt.

Besonderes Augenmerk verlangt weiterhin die Lage in Haftanstalten, in Polizeigewahrsam, in psychiatrischen Anstalten und Kinderheimen. Die Haftbedingungen in ukrainischen Gefängnissen, insbesondere Untersuchungshaftanstalten, sind häufig schlecht. Korruption und Vorteilsnahme sind in Justiz und Verwaltung wie auch bei den Strafverfolgungsorganen weiterhin ein großes Problem. Rolle und Selbstverständnis der Staatsanwaltschaft sind noch zu stark von sowjetischer Tradition geprägt. Die personelle und materielle Ausstattung der Gerichte ist ungenügend, die Richterschaft oft mangelhaft ausgebildet, die Dauer der Gerichtsverfahren zum Teil übermäßig lang.

Mit einem Präsidialerlass vom Februar 2007 wurde die Regierung angewiesen, eine Reihe von Maßnahmen zum verstärkten Kampf gegen organisierte Kriminalität und Korruption zu führen, wozu auch ein bis 2012 laufendes Aktionsprogramm zählt. Von besonderer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang vor allem Maßnahmen, die dazu dienen, korruptes Verhalten von Regierungsbeamten zu entlarven, Maßnahmen gegen kriminelle Versuche der Veruntreuung von Haushaltsmitteln und Regelungen für einen verstärkten Schutz von Gerichtsbeamten und Beamten der Vollzugsorgane. Die Ukraine ist der Staatengruppe gegen Korruption GRECO des Europarats nicht beigetreten. Am 10. September 2003 hat die Ukraine einen regionalen Antikorruptions-Aktionsplan der OECD gemeinsam mit Armenien, Aserbaidschan, Georgien, der Russischen Föderation und Tadschikistan unterzeichnet.

Aber trotzdem gibt es heute keine deutliche staatliche Strategie nach der Korrektur der Situation mit der organisierten Kriminalität. Der Präsident Juschtschenko hat im Jahre 2006 das Gesetz der Überwindung der Korruption „Auf dem Weg zur Redlichkeit“ verabschiedet, (aber es klingt eher poetisch als juristisch). Der Präsident hat der Werchowna Rada zur Betrachtung das Projekt des Gesetzes Ukraine „Über die Verantwortung der juristischen Personen für die Vollziehung korrumpierten Rechtsverletzungen“, andere Projekte der Gesetze, entsprechende mit den internationalen unterschriebenen Konventionen in der Sphäre der Gegenwirkung der Korruption und der organisierten Kriminalität gegeben. Es wird die Konzeption der staatlichen Politik in Sphäre der Strafrecht und der Versorgung der Rechtsordnung in der Ukraine entwickelt. Das letzte Dokument ist ziemlich progressiv, doch fordert das die professionelle Erörterung und die breite öffentliche Diskussionen.


2. Soziale Probleme und Korruption

Die Etablierung einer unabhängigen Ukraine und die Wirtschaftskrise zu Beginn der 90-er Jahre führten zum Kollaps der sozialen Sicherungssysteme und damit zu einer Zunahme sozialer Probleme. Die zunehmende Segregation der Gesellschaft in arm und reich, der Rückgang der Lebenserwartung und ein wachsender Prozentsatz der unterhalb der Armutsgrenze lebenden Bevölkerung sind Folgen der Transformation.

Die Ukraine verfügt über kein stabiles, gesellschaftlich verankertes Parteiensystem. Die Parteien sind vielmehr als Spielbälle der verschiedenen Interessengruppen und regionalen Akteure zu kennzeichnen. Eine nachhaltige Repräsentation der Interessen der Bevölkerung kann damit nur unzureichend gewährleistet werden. Oftmals wird die politische Bühne durch wirtschaftliche und regionale Partikularinteressen und Akteure dominiert, wobei Parteien meist als Vehikel zur Durchsetzung dieser Interessen dienen.

Der „Corruption Perception Index“ führt die Ukraine – gemeinsam etwa mit Bolivien, Sudan oder Mazedonien – auf Platz 106 von 133 gewerteten Staaten. Korruption und mangelnde Transparenz der wirtschaftlichen und politischen Prozesse erweist sich somit – trotz der Verabschiedung einer Vielzahl von Anti-Korruptionsgesetzen – als ein erhebliches Problem für die marktwirtschaftliche und demokratische Entwicklung der Ukraine. Die verbreitete Korruption wirft nicht zuletzt auch einen Schatten auf die Defizite des ukrainischen Rechtsstaates, da gesetztes Recht so nicht effizient zur Anwendung kommen kann.

Die Ratifizierung des Zivilrechtsübereinkommens des Europarats zur Bekämpfung der Korruption und des Strafrechtsübereinkommens zur Bekämpfung der Korruption von 1999 ist bereits eingeleitet. Das Innenministerium hat eine dienstübergreifende Arbeitsgruppe eingesetzt, die die einschlägigen ausländischen Gesetze analysiert und Änderungen für Verbesserungen der ukrainischen Gesetze entwirft. Nach dem Internationalen System zur Erfassung der sichtbaren Korruption liegt die Ukraine mit einer Note von 2,3 auf 10 in der Rangliste auf Platz 106. Eine schlechte Platzierung auf der Skala der sichtbaren Korruption schreckt erfahrungsgemäß ausländische Investoren ab und gilt als die Wirtschaftsentwicklung hemmender Faktor.


3. Zusammenarbeit der Ukraine und internationaler Organisationen in den Bereichen Justiz und Inneres

Der EU Aktionsplan für den Bereich Justiz und Inneres, der mit der Ukraine am 10. Dezember 2001 vereinbart wurde, beschreibt die Bereiche der Zusammenarbeit in diesem Politikfeld. An oberster Stelle stehen Probleme wie Rückübernahme und Migration, Grenzsicherung, Geldwäsche, Menschenhandel, Drogenhandel, Korruption, sowie die Prävention und Bekämpfung sexueller Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie. Die Umsetzung des Aktionsplanes wird durch eine detaillierte so genannte Erfolgstafel eingerichtet, die regelmäßig von den Ukrainischen Behörden in Zusammenarbeit mit der EU aktualisiert wird. Die Erfolgstafel zeigt Fortschritte an, welche die Ukraine in den Bereichen Asyl, Grenzkontrolle, Geldwäsche und dem Einsatz von Verbindungsbeamten erreicht hat. Das Strafrecht sieht strenge Strafen für Menschenhandel, sexuelle Ausbeutung und Pornographie vor. Die Regierung hat im Juni 2002 einen Nationalen Aktionsplan 2002-2005 gegen Menschenhandel angenommen. Die ukrainischen Grenzschutztruppen sind per Gesetz entmilitarisiert und in einen staatlichen Grenzschutz umgeformt worden, der im Juni 2003 durch ein entsprechendes Gesetz geschaffen wurde. Im Februar 2003 wurde eine Reihe von Maßnahmen für die verstärkte Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Korruption verabschiedet (z. B. Maßnahmen zur Verhinderung von Frauen- und Kinderhandel). Hinsichtlich der Ratifizierung des VN-Übereinkommens über transnationale Kriminalität und der Zusatzprotokolle betreffend den Menschenhandel und die Migranteneinschleusung hat die Ukraine am 4. Februar 2004 ihre Gesetze entsprechend angepasst, aber die Ratifizierungsurkunde noch nicht bei den VN hinterlegt. Die Ukraine hat mit Moldau und Rumänien ein Trilaterales Übereinkommen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität in Grenzregionen abgeschlossen.

Außerdem hat die Ukraine die wesentlichen Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen ratifiziert, mit Ausnahme des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, und das zugehörige Protokoll. Ebenso hat die Ukraine die grundlegenden ILO Übereinkommen ratifiziert (Zwangsarbeit, Vereinigungsfreiheit, kollektive Tarifverhandlungen, Kinderarbeit und Diskriminierung am Arbeitsplatz). Bezug nehmend auf die Aufgaben und Verpflichtungen der Ukraine als Mitglied des Europarats hat die Parlamentarische Versammlung des Europarats in einer Resolution vom 29. September 2003 festgestellt, dass die Ukraine trotz merklicher Fortschritte seit 2001 noch nicht sämtlichen Aufgaben und Pflichten gerecht wird.


Zusammenfassung

Nach der Orangenen Revolution hat das ukrainische Volk große Hoffnungen auf die neue Regierung gesetzt, aber in der Ukraine hat sich nichts geändert. War kein gerichtliche Prozess, das bezeugen könnte, dass sich die Organe der Rechtsordnung an der einflussreicheren verbrecherischen Organisation bemächtigt haben.

Das politische System ist stabiler geworden. Allerdings haben formale Reformfortschritte immer wieder zu negativen Reaktionen auf Seiten der Interessengruppen geführt, was die Nachhaltigkeit der Veränderungen erheblich behindert und darüber hinaus Korruption begünstigt sowie Einschränkungen von politischen Freiheiten nach sich zieht. Die marktwirtschaftliche und demokratische Zukunft der Ukraine wird maßgeblich davon abhängen, ob es gelingt, die bisherigen Reformschritte fortzuführen. Dazu ist es notwendig, den Einfluss der Interessengruppen in institutionellen Strukturen zu kanalisieren. Die Ukraine ist ein prägnanter Fall, bei dem wichtige Teile des Staates durch private Interessengruppen kolonisiert werden, staatliche Ressourcen immer wieder auf der Grundlage klientelistischer Netzwerke verteilt werden und Korruption eines der Wesenmerkmale der Staats- und Verwaltungsstruktur bildet. Ein raffiniertes, von außen kaum durchschaubares Geflecht zwischen den mächtigsten Politikern und Wirtschaftsfürsten erlaubte den Clans Zugang zu Staatsvermögen und den ersten Zuschlag bei lukrativen Privatisierungen. Mit diesem System ist die Ukraine laut Transparency International zum korruptesten Land Europas geworden.